mellomania
fall: zwei herren sind verpartnert. viele jahre zusammen. trennung war im feb dieses jahres ABER die scheidung konnte noch nicht endgültig eingereicht werden. J hatte termin bei anwältin und wollte scheidung einreichen, starb dann aber überraschend innerhalb einer woche. ich hatte ihn ins kh gefahren wegen lungentnztündung, einen tag später koma, dann gestorben. der termin bei anwältin ist allen bekannt, dass es um scheidung gegagen ist auch. auch dass das trennungsjahr seit feb läuft ist bekannt.... nun besteht M auf eine menge gelt, haus etc. wer kennt sich aus? die eltern von j leben noch, auch zwei brüder mit kindern sind da. bitte helft mir mal, j ist mein bester freund gewesen, wir werden fast verrückt hier...die mühlen mahlen so langsam und j räumt schon das haus aus...danke euch und sorry...
das hattest du doch schon gepostet, als du ihn ins krankenhaus gebracht hattest. oder irre ich da? da wird immer noch keiner mehr zu sagen können als zu dem zeitpunkt.
ja, is richtig. es lässt uns einfach nicht los, daher hoffe ich, dass es irgendjemand weiß..es is so hart zuzusehen, dass das haus nebenan ausgeräumt wird und keiner was dagegen tun kann.
Wenn sie noch verheiratet sind fürchte ich hat er alle Rechte.
ich würde zu einem eilantrag rate, dass der partner erstmal nicht mehr ausräumen darf. aber ich weiß nicht ob das geht. und es ist nunmal so, da sie noch verheiratet waren, ist er der erbe. das thema ist vielleicht nicht passend, aber bei eltern die geschieden werden und sie ein kind erwartet, ist es ja auch erstmal automatisch sein, wenn es bis zu xx tagen NACH der scheidung geboren wird.
"Neben Verwandten der zweiten Ordnung (das sind die Eltern, Geschwister, Neffen, Nichten und Großeltern des Erblassers) liegt die Erbquote des Ehegatten bei 50 Prozent." http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-5716/familie_aid_56015.html http://www.finanztip.de/ehegattenerbrecht/ Ich würde sagen, die Eltern sollten mit Helfern und LKW zum Haus fahren und rausholen, was sie haben wollen.
achso, und zum scheidung einreichen, müssen wohl sowieso beide partner unterschreiben, wenn ich das richtig mitbekommen habe
war ja in planung. termin dazu war ende november...aber das j jetzt gestorben ist, spielt m in die hände da er nun nix mehr davon weiß beim anwalt gewesen zu sein etc...es ist halt nicht fair wie es läuft grad...
sicher ist es nicht fair. aber so ist es leider. ein testament zu lebzeiten hätte sowas verhindern können. hilft euch jetzt nciht weiter, ich weiß. aber so wird es sein.
ich denke, du bist mit deiner Frage in einem Forum, zumindest in diesem falsch, ich denke, wenn, dann könnten die Eltern des Verstorbenen vielleicht eine gerichtliche Verfügung erwirken, sie hätten ggf Ansprüche auf das Erbe, natürlich nur neben dem Ehepartner - wenn überhaupt. Ich denke, hier sollte man einen Anwalt, spezialisiert auf Erbrecht, also einen Fachanwalt hinzuziehen, nur der kann euch die rechtliche Lage erklären und empfehlen, was gemacht werden kann...
Ich nehme an, M räumt das Haus aus oder? Ich kann nicht wirklich nachvollziehen, warum man einerseits so verzweifelt und andererseits dann so untätig nichts in Bewegung bringt. Ist denn da kein Anwalt dran? Das kann man doch auch stoppen, bis die Besitzverhältnisse eindeutig geklärt sind.
das meine ich ja, schnellst möglich zum anwalt und eine einstweilige verfügung, oder was auch immer, damit er erstmal nicht mehr weiter machen kann.
Es muss ja erst mal das Erbe geregelt werden. Gibt es ein Testatment ?
Heutzutage gibt es doch für alles Eilanträge, die zumindest erstmal eine Stoppung der Räumung veranlassen... bis entschieden ist wer da erbt
so sehe ich das auch. die eltern haben einen anwalt eingeschaltet, der hat m einen brief geschrieben dass er auflisten muss was alles im haus is un was er raus hat bisher. haha. als ob er das angiebt. und kontrollierne kann es ja auch keiner. es scheint am geburtsort was gegeben zu haben, das wurde vom wohn ort angefortdert. problem für mich ist, dass ich kein familienangehöriger bin, nur die beste freundin. ...
das heißt, der verbliebene Partner wurde zur Auskunft aufgefordert anwaltlich, wenn er die Auskunft nicht erteilt, kann man den Anspruch auf Auskunft gerichtlich durchsetzen lassen... die Auskunft muss erteilt werden unter Belegführung. Es wurde ihm sicher eine Frist zur Auskunftsteilung gesetzt, die sollte zumindest abgewartet werden, bevor man weiter gegen ihn vorgehen möchte