jackiedesnoo
Die Vermieterin ist seit Wochen nicht zu erreichen. Wochenlang hat unser Wasserhahn in der Dusche getropft und es wurde immer schlimmer. Genau so lange habe ich versucht dir Vermieterin zu erreichen, über handy, festnetz und per Post. Keine Reaktion. Und das obwohl sie laut einigen Nachbarn auch wohl teilweise vor Ort war, nur bei uns nicht. Heute ist dann der Hahn abgebrochen ( das ist allea schon 20 jahre alt) und sehe da, alles von innen total verkalkt. Was mache ich jetzt? Habe das Wasser im Badezimmer erst mal abgestellt, kann jetzt also auch keine Wäsche waschen oder duschen. Ich kann die Rechnung vom Handwerker wohl kaum selber bezahlen aber Wasser brauche ich trotzdem und duschen wollen wir auch... Ist doch alles mist...
Bist du im Mieterschutz? Da könntest du dich beraten lassen, wie du am besten vorgehst. LG Streuselchen
Ich würde mir im Baumarkt einen billigen Wasserhahn kaufen und ihn anmontieren; das ist ganz einfach. Und dann diesen der Vermieterin in Rechnung stellen.
Bei Mängeln oder Schäden in der Mietwohnung musst du den Vermieter in Kenntnis setzen aber auch eine Frist zur Beseitigung setzen. Der tropfende Wasserhan ist jetzt nich sooo dramatisch, da wird wohl eher eine Frist von 1 Woche oder mehr langen. Jetzt ist der Wasserhahn abgebrochen. Direkt wieder versuchen den Vermieter zu erreichen, wenn’s geht z.B. via Mail, dann hast du einen Nachweis darüber. Die zu benennende Frist: unmittelbar...und dann kannst du am Folgetag selber was machen, falls der Vermieter nicht reagiert. Zumindest würde ICH das so machen. Ich persönlich würde auch einen Hahn kaufen und selber tauschen. Traust du dir das nicht zu (ist aber wirklich einfach) kannst du natürlich auch einen Handwerker rufen. Die Kosten stellst du dem Vermieter in Rechnung. Schau nochmal im Mietvertrag, ob dort etwas geregelt ist über Bagatellschäden (meist bis 75 Euro). Könnte sein, du trägst die Kosten dann selber.
Hallo, steht im Mietvertrag was zu Bagatellschäden? Soweit ich weiß können Schäden bis 75 Euro vom Mieter selber zu tragen sein. Höchstgrenze im Jahr liegt bei 200 Euro. Das muss aber im Mietvertrag vereinbart sein. Hast Du diese Klausel nicht im Mietvertrag, dann würde ich die Vermieterin schriftlich kontaktieren (mit Nachweis, also z.B. Einschreiben/ neutraler Zeuge beim persönlichen Einwurf in den Briefkasten, Mail) Liebe Grüße leaelk
In Anbetracht der Tatsache das du ja möglichst schnell wieder duschen möchtest, würde ich es selbst machen und ihr die Quittung zukommen lassen.
Hallo Doch du kannst den Handwerker kommen lassen und ihn ihr in Rechnung stellen. Die Post hast du hoffentlich via Einschreiben gesendet? Im Allerbesten Fall mit Rückschein!
Wir haben diese Klausel bis 150 euro. Da sind wir schon drüber dieses Jahr.. Selber machen wurde gehen, aber ich krieg die Schraube nicht ab.. Alles fest.. Ich werde gleich mal die Handwerker anrufen...
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