Elternforum Rund ums Baby

Was passiert mit einem Kind, wenn die Eltern sterben?

Anzeige Lerne RSV kennen bevor es dein Kind tut
Was passiert mit einem Kind, wenn die Eltern sterben?

Christine1981

Beitrag melden

Hallo Leute, gestern kam im Radio ein Thema über das kein "normaler " Mensch wahrscheinlich nachdenken würde, außer er wird schon zu Lebzeiten mit seinem bevorstehenten Ableben durch KH konfrontiert. Thema: Tod.....u.a. Eltern sollten regeln, wer ihr Kind dann bekommt. Mein Mann ist dauernt weltweit unterwegs durch seinen Job und ich und die Kinder werden dadurch zukünftig entweder auch öfters reisen oder umziehen. Unsere Situation ist also durchaus so, dass wir drüber nachdenken und das Thema angehen wollen. Habt jemand diesen Ernstfall eventuell schon testamentarisch geregelt? Was muss man alles beachten? Danke für Inputs.


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Christine1981

ich habe alles geregelt Patientenverfügung, Organverfügung, Bestattung, Sorge für die Kinder alles


Patti1977

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Christine1981

meine kleine würde dann zu ihrer großen schwester (26) kommen. das ist die beste lösung für alle.


Joosy

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Christine1981

nein, so was haben wir nicht geregelt.


rabbit80

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Joosy

Wir haben einen Vormund für unser Kind und einen Testamentsverwalter notariell festgelegt. Mein Bruder wäre dann für unser Kind auf dem Papier verantwortlich und meine Mutter würde sich dauerhaft um sie kümmern. Mein Vater wäre dann für unseren Nachlaß zuständig.


wuselmaus78

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Christine1981

Wir haben das im Testament geregelt, dass dann die Vormundschaft, im Falle unser beider Todes, auf meine Schwester und meinen Mann übergeht, damit die Kinder keinen gesetzlich vorgegebenen Vormund bekommen Würde mich da beim Anwalt beraten lassen und das vorher mit der entsprechenden Person besprechen, was auf sie zukommt! In diesem Fall geht dann auch die Waisenrente auf das Konto der Vormunde und die verwalten das dann etc.


Princess01

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Christine1981

Festgelegt nicht, aber ich denke die Kleine würde zur Schwester meines Mannes kommen und mein Sohn zu seinem Vater außer er stimmt zu, das die Geschwister zusammen bleiben. Ich würde unsere Nichte sofort nehmen wenn sowas passieren würde.


Joosy

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Princess01

ach so und ich denke,und hoffe inständig,dass meine cousine/patentante die kinder dann nimmt.


lenirettig

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Christine1981

In der Regel werden vom Jugendamt nahe Verwandte gefragt, ob sie die Kinder nehmen, vorrausgesetzt, diese sind geeignet (da gibts Kriterien). Also Großeltern, Onkel/Tanten etc. Ziel ist, den Kindern möglichst wenig Wechsel zuzumuten, also Personen, die die Kinder gut kennen kommen eher in Frage als unbekanntere. Auch wenn die Kinder im Groben im Wohnumfeld bleiben können, ist das von Vorteil. Wir haben den Fall mit den engeren Verwandten abgesprochen, auch, dass meine Schwester die Kinder im Notfall nimmt (muss ja auch nicht gleich Tod der Eltern sein, gibt ja mehrere Gründe für deren längere Abwesenheit). Im Gegenzug habe ich meiner Schwester zugesichert, dass ich ihre Kinder nehmen würde. Alles unter der Prämisse: Derjenige entscheidet in dem Fall, was für die Kinder UND die eigene Familie in dem Moment das Richtige ist, also eine Art Aufenthaltsbestimmungsrecht.


Knukat

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Christine1981

Also man kann Kinder nicht "vererben". Allerdings kann man im Testament hinterlegen, wen man sich im Falle eines Falles als Vormund für seine Kinder wünscht. Unsere Anwältin sagte uns, das diesem Wunsch dann in der Regel auch entsprochen wird. Ansonsten übernimmt das Jugendamt die Fürsorge und versucht die Kinder in eine Pflegefamilie zu vermitteln, wobei Geschwisterkindern in der Regel nicht getrennt werden. Wir haben also in unserem Testament unseren Wunsch hinterlegt. Zeitgleich haben wir auch Patientenverfügungen und Betreuungsvollmachten geregelt. Sollte man machen, auch wenn man sich ungern mit dem Thema auseinandersetzt.


rabbit80

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Knukat

So wie es Knukat schreibt wurde es uns auch gesagt. Man sollte nicht hoffen, daß die Kinder selbstverständlich irgendwo in der Familie unterkommen. Das kann schnell nach hinten losgehen und dann sind die Kinder erstmal bei Fremden untergebracht. Deshalb sollte es ein Schriftstück geben, damit es schneller geregelt wird und nicht erstmal geforscht werden muss, wer denn darf.


crisgon

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Christine1981

Wir haben eine testamentarische Verfügung für den Fall der Fälle. Dort ist genau geregelt, wo die Kinder hinsollen (zu meiner Schwester). LG


kangaru

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Christine1981

Mein Mann ist Soldat, für den Fall seines Todes ist alles geklärt. Aber wenn wir beide nicht mehr wären... Nicht schön daran zu denken, aber eigentlich ein Muß...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von LaLeMe

ja, auch zu Recht. Ich denke, das wahrscheinlich Oma und Opa hier vor Ort sich bemühen würden, aber wahrscheinlich Probleme bekommen würden wegen dem Alter. Dann würde wahrscheinlich die Schwester meines Mannes "einspringen" damit die Kinder hier bleiben könnten. Mein Bruder ist alleinerziehende Vater und bekäme wahrscheinlich nicht vom Jugendamt die Pflegeerlaubnis für zwei Kinder. Wenn gar nichts anderes gehen würde, wären die nichtverwandten Paten da und ich weiß, das meine beste Freundin die beiden Kinder als des Kindes statt annehmen würde, weil sie keine eigenen Kinder hat. Aber alle wären sich einig, das die Kinder NICHT getrennt werden würden


Christine1981

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Christine1981

Ich antworte mal gleich an alle in Einem. Ich hab unseren Anwalt beauftragt die Sache rechtlich zu prüfen und vorzubereiten. Bei uns ist es leider so, dass beide Großeltern geschieden und zerstritten sind. In so ein Umfeld geben wir unsere Kinder nicht. Und unsere Geschwister sind leider ungeeigent. Mein Bruder ist ein guter Kerl, aber er und Familie gehören so ner extremen Kirchgemeinde an und er hat sehr weltfremde Erziehungsmethoden. Also auch nicht! Meinen Mann seine Schwestern: die Eine will keine Kinder! Also nein, die andere ist zu unbeständig in ihrem Lebenswandel...auch nein. Meine Halbschwester würde unsere Kinder nicht vor der Stiefoma und deren furchtbaren Machenschaften schützen, also nein. Ich hab dafür eine beste Freundin und sie und ihr Mann sind ideal. Wir haben sie gefragt und sie wollen es machen. Jetzt müssen wir alles gesetzlich sicher regeln. Ich will alles bedenken. Immer her mit Details: Was wir bedenken müssen etc. :)


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Christine1981

Das Jugendamt kann Euren Freunden das immer noch verwehren, also keine Pflegeerlaubnis ausstellen. Das ist so, aber ich denke, wenn ihr das niederschreibt, wird der Wunsch sicher respektiert und es müssen schon besondere Gründe dagegen sprechen. Nun ja, wir wollen ja nun nicht, das irgendwelche Kinder ohne ihre eltern aufwachsen müssen.


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Christine1981

Man kann auch festlegen, wen man NICHT möchte. Das wäre mein Tipp. So wie du aber schreibst seid ihr nur von schlimmen Menschen umgeben... wunder... und lieber an Fremde anstatt zu ihnen... nochmal wunder.


Christine1981

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Wie ist es mit den Finanzen. Marie ist eingesetzt, wenn uns was passiert in der Lebensversicherung. Wer verwaltet das, solange sie minderjährig ist? Auch das Erbe?


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Christine1981

Ihr könnt ALLES festlegen, das heißt finanzielle Sorge und das kann durchaus eine andere Person sein als die betreuende.


rabbit80

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Christine1981

da kann die Verwandtschaft aber trotzdem noch mitreden. Also wird sich damit so ziemlich intensiv das Jugendamt mit beschäftigen müssen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Christine1981

Sie ist Euer gesetzlicher Erbe (und Eure Eltern) in gerader Linie. Da könnt ihr z.B. Eure Eltern nur auf das Pflichtteil beschränken. Ansonsten kann das Erbe von einen Vermund verwaltet werden (kann auch vom Gericht bestellt werden, aber ich glaube, der Vermund muss vom Gericht angeordnet werden, ist ja auch zum Schutz für Euer Kind, damit die Sippe nicht mit dem Geld entschwindet) Da frag aber doch den Anwalt. Gesetzliche Erben sind Euer Kind (eure Kinder) und die Eltern und sogar eventuell die Großeltern, wenn nichts anderes im Testament steht.


rabbit80

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mf4

für den Nachlaß braucht ihr einen Testamentsverwalter und das sollte nicht der evtl. zukünftige Vormund sein. davon wird abgeraten. Ausserdem könnt ihr ein Alter festlegen, ab wann Eure Kinder Euer Vermögen bekommen können. Die monatlichen Belastungen für Eure Kinder werden auch von diesem Geld dann genommen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von rabbit80

das denke ich auch und vielleicht würde ich sogar zum Jugendamt gehen und da mich auch hingehend beraten lassen. Gerade die Sache mit dem Lebensentwurf des Bruders (religiöse Gemeinde) wäre für mich ein deutliches Ausschlusskriterium. Aber das andere wäre mir auch nicht willkommen.


rabbit80

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

so lange es Kinder gibt, bekommen die Eltern und Großeltern nichts.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von rabbit80

Das mit der Trennung Vormund und Testamentverwalter (Pflegeeltern und Geldverwalter) ist mir auch in den Sinn gekommen. Und selbst Vormund und Pflegeeltern müssen nicht ein und die selbe Person sein, also jemand vom Gericht bestelltes ist Vormund, aber die Kinder leben z.B. bei der Freundin der Familie


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von rabbit80

Zeig mir die Gesetzesstelle... ich kenne es so, das in gerader Linie die Erbfolge ist, nach oben und nach unten.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

ich habe bisher nur Kinder 1. Ordung und Eltern 2. Ordnung gefunden. Geht der Pflichtteil nicht auf die Eltern wegen 2. Ordnung? Ich lass mich auch eines besseren belehren, würd nur die Stelle kennen.


mf4

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

nein... gibt es Kinder dann die Kinder und gibt es keine dann Geschwister und Eltern Großeltern Onkel...


Treva

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

§ 1924 BGB


Christine1981

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mf4

Nicht schlimm. Aber ich will/ wir wollen, dass unsere Kinder die beste Möglichkeit bekommen erwachsen zu werden. In einem Umfeld, wo die Oma den Opa haßt oder die kleine nur Röcke tragen müsste und nicht TV sehen darf.... oder die Stiefoma sie schickaniert sehe ich das nicht gegeben. Leider ist das so! Weiter entfernt Verwante passen auch. Mein Onkel und Familie. Aber da weiß ich nicht, ob die ev. zu alt wären WENN. Meine Mutti allein wird mit über 50 auch kein Kind bekommen. Das ist ja das Problem!


Christine1981

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mf4

Da wäre meine Mutti dann die Richtige.


Christine1981

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von rabbit80

Kann das auch der Anwalt sein? Z.B.?


rabbit80

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

ich suche gerade eine übersichtliche verlässliche Quelle. Aber wenn es testamentarisch festgelegt ist, daß die Kinder erben, dann bekommen die Eltern ect. nichts. Gibt es kein Testament, dann tritt die Erbfolge ein mit deren Pflichtanteilen. Ich bin gerade nur mit was anderem noch beschäftigt, gebe Dir aber später nochmal bescheid.


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Christine1981

Bist du sicher... allein und über 50? Ich bin 46 und kann mir durchaus vorstellen in so einem Fall noch gut genug zu sein meine Enkelchen zu nehmen. Wenn die Omi immer regen Kontakt hat, die Gepflogenheiten kennt... warum nicht?


Christine1981

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ja das wäre ideal.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von rabbit80

Ja, danke, ich seh mir gleich den Treva-§ an , bringe aber jetzt auch erst einmal die Kinder ins Bett. Wenn ich dann noch Fragen habe (Auslegungssachen, Rechtsprechungen), melde ich mich per PN, vom Überfliegen habe ich schon das Gefühl, das ihr Recht habt, aber ihr wisst ja, dann will ich es auch wissen ;-)


Christine1981

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Der Anwalt, mit dem bin ich befreundet,. Ich werde es so klären, dass er im Ernstfall für Marie sich einsetzt, dass alles so passiert wie wir es wollen. Er sieht nicht nur das Geld im Vordergrund. Ich werde aber den Schritt gehen und mal im Jugendamt fragen. Danke für den Tip!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ja, § 1924 BGB Abs 2, das müsste das erklären...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Christine1981

Das ist auf alle Fälle ein sehr interessantes Thema, unangenehm, aber interessant. Ich kenne ehrlich gesagt nicht eine Broschüre für Eltern, die das Thema anspricht. Für Alte gibt es diese Infos, aber für Eltern selbst nicht.


Christine1981

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ja leider und dabei ist es so wichtig! Gerade Kinder müssen geschützt werden. Ich werd mal beim Jugendamt oder in meiner Stadt/Bürgermeister kontaktieren dazu. Du hast Recht, es sollte dazu mehr Infos geben!


rabbit80

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Christine1981

Ja leider wird dieses Thema auch all zu gern verdrängt oder man hofft einfach, sowas wird niemals passieren. ich war vor dem Notar Termin vergangenes Jahr auch sehr aufgewühlt. aber ich war als alles fertig war und alle ihre Dokumente erhalten haben sehr erleichtert.


Christine1981

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von rabbit80

Ich denke, wenn man es genau überdenkt, ist das fast das Wichtigste von Allem, was zu regeln ist im Leben. Ich möchte, dass meine Kinder abgesichert sind. :) Und ich hoffe, dass wir es nie brauchen werden, sondern selber lange genug da sind. Ich sag immer: Zumindest bis sie ins eigene Leben gehen, hoffe ich, dass wir gesund bleiben und uns nix passiert.