Marie94*
Hallo zusammen, ich liege gerade wegen Verdacht auf Schwangerschaftsvergiftung im Krankenhaus und habe deshalb leider nicht die Möglichkeit eine Beratungsstelle aufzusuchen und hoffe mir kann jemand hier weiterhelfen. Mein berechneter ET ist ursprünglich der 12.09.2025. Jetzt soll die Geburt meines Sohnes wahrscheinlich in der 37.+0 Woche eingeleitet werden. Damit wäre er ja 3 Wochen früher geboren. Ich bin jetzt total verunsichert wie genau sich das auf das Elterngeld und den Mutterschutz auswirkt. Im Mutterschutz bin ich seit dem 01.08. Muss ich nun etwas bestimmtes beim Elterngeldantrag beachten? Wie verhält es sich mit dem Bemessenszeitraum? Von wann bis wann muss ich Lohnbescheinigungen einreichen? Ich bin für jeden hilfreichen Kommentar dankbar🙏🏼 Liebe Grüße
Es ist alles kein großes Problem. Die allerwenigsten Kinder kommen genau zum errechneten Termin. Am Mutterschutz ändert sich glaube ich nichts, nur wenn ein Kind nach dem Termin kommt, verschiebt sich auch der Mutterschutz nach hinten. Beim Elterngeld zählt immer nur der tatsächliche Geburtstag. Du (und auch der Papa) musst immer alles in Lebensmonaten angeben, also zum Beispiel Kind kommt am 20.08. zur Welt, dann wären die ersten zwei Lebensmonate = 20.08. - 19.10. Es kann dann wirklich sein, dass du noch einen Monat zurückgehen musst mit den Lohnbescheinigungen. Das bekommst du aber alles angezeigt, wenn du den Online-Antrag ausfüllst (glaube ich). Man kann auch den Antrag stellen, und fehlende Nachweise später nachreichen. Bzw. wird darauf hingewiesen, wenn noch etwas fehlt. Es ist natürlich blöd, falls ihr wegen dem andereb Bemessungszeitraum weniger Geld bekommen solltet. Aber das kann man leider nicht genau planen und timen, genauso wie die ganze Schwangerschaft nicht - die Natur entscheidet am Ende. Mach dir deswegen nicht zu viele Gedanken, Hauptsache du und dein Baby überstehen alles gut.
Noch als Ergänzung: Im Krankenhaus gibt es einen sozialen Dienst, ich weiß nicht, wie gut sie sich mit dem Thema auskennen, aber vielleicht kannst du da auch nachfragen. Oder eine telefonische Auskunft bekommen. Aber am Ende kannst du momentan sowieso wenig machen, am besten du wartest jetzt einfach ab, wie sich alles entwickelt. Den Antrag kannst du ja erst nach der Geburt stellen.
Hier noch eine kleine Ergänzung: Für den Papa zahlen für die Berechnungsgrundlage die 12 Monate vor Geburt. Für die Mama die 12 Monate vor Mutterschutz, außer du bist Beamtin, dann sind es auch 12 Monate vor Geburt. Solltest du eine Frühchen Bescheinigung erhalten ändert sich auch dein Mutterschutz. Die Bescheinigung bekommt man nicht nur bei Frühgeburten sondern auch bei Geburtsgewicht unter 2500g und körperlichen Beeinträchtigungen.
Noch als Ergänzung, die Tage die das Baby eher kommt werden an den Mutterschutz nach der Geburt angegangen, sollte dein Sohn also zb wirklich bei 37+0 geboren werden kommen die 3 Wochen an die 8 Wochen nach der Geburt dazu. Für das Elterngeld bedeutet das das du den dritten Lebensmonat auch noch mit dem Mutterschutzgeld verrechnet bekommst, du kannst diesen Monat also nur Basis nehmen falls du einige Monate in Elterngeld plus umwandeln wolltest
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