Mama-mit-Herz
Meine Schwiegermutter hat eine Fristlose Kündigung bekommen (Wohnung) Grund: Sie solle doch bitte die Miete immer zum 3. des monats überweisen. Sie sagte das sie aber immer erst zum 15. geld bekommt. Am amfang war das auch kein Problem. AUF EINMAL ist es aber ein Problem. Jetzt hat sie eine Fristlose Kündigung bekommen (1 woche zeit). Einmal hat sie später Geld bekommen,weiß aber nicht warum, da kam die miete etwas später rauf. Also Bezahlt ist alles. Das ist wie gesagt nur einmal vorgekommenm. Ihr Lebenspartner der auch dort Wohnt ist jetzt zum Mieterschutzbund. Sie ist fix und fertig...... Darf der Vermieter sowas?kenne mich da nicht aus.
nein sorry. sie soll immer zum 1. überweisen. aber am 3. kommt das geld erst...also 2 werktage später würde die mieter überwiesen werden, was jetzt für den vermieter ein kündigungsgrund auf einmal ist...sorry..hatte das eben falsch verstanden.
Kann ich mir nicht vorstellen, dass das geht.
Welches Datum steht denn im Mietvertrag?
Es steht zum zum 1. aber es wurde auch mit der verwaltung abgeklärt das sie zum 3. überweist. AUF EINMAL ist es ein problem und wollen sie innerhalb einer woche raushaben.
Das war 2 Jahre kein problem. jetzt auf einmal ist es aber so.
Hat sie ne Rechtschutz? Für mich klingt das rechtlich nicht sehr korrekt. Würde wohl mit der Kündigung zum Anwalt. Gruß
Wie gesagt, der Lebenspartner ist jetzt zum Mieterschutzbund. Gucken was da erstmal raus kommt.
Meines Wissens nach muss die Miete bis zum dritten Werktag auf das Konto des Vermieters eingegangen sein.Aber wenn er es 2 Jahre so geduldet hat verstehe ich nicht warum er jetzt Probleme macht.Außerdem hätte er eine schriftliche Abmahnung schicken müssen. Und die Kündigungszeit beträgt natürlich 3 Monate.
die können deine SchwiemU doch nicht innerhalb einer Woche vor die Tür setzen.. gab es denn nicht vorher schon Abmahnungen oder so?
Eine Mündliche ermahnung bekam sie einmal, aber sie sagte das es einfach nicht anders geht. da sie halt nicht zum 1. geld bekommt.
also ich kann mir auch nicht vorstellen das das erstens ein grund ist und zweitens innerhalb einer woche geht das glaube ich schon mal gar nicht. mieterschutzbund ist aber denke ich die richtige anlaufstelle lg
Ja. sie bekam ein Brief und sie soll bis zum 14.04 draußen sein. also ist gut eine woche..also nächsten samstag.
würde auch zum Mieterschutzbund bzw wenn sie im Rechtschutz ist sofort zum Anwalt.. da stimmt irgendwas nciht..
als meine schwiegermutter schimmel hatte. wurde entfernt. fenster wurden neu gemacht. da vieles mangel hatte....sie hatte sie sich oft gemeldet gehabt. den boden haben se sogar alleine gemacht. und man geht jetzt davon aus, das die meine schwiegermutter raushaben wollen, weil se sich so oft beschwert hat. aber mit grund.
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/mietvertrag/mietvertrag_mietzahlung.htm Ich denke, die wollen deine Mama einfach raus haben, wehren ist angesagt
...
Da es sich ja um eine außerordentliche Kündigung zu handeln scheint, wird ja auch der Grund angegeben sein? Hast du das Schreiben gesehen? LG
LG
ne hab ich nicht gesehen,sie rief nur gerade fix und fertig an. aber sie will eh dort raus. nur was nicht sein darf, das sie nächste woche samstag schon raus sein muss.
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