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Was denn nun???

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Was denn nun???

Engelchen123

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Ich habe eine Betriebskostenabrechnung bekommen, habe Guthaben. Wird das nun angerechnet bei Jobcenter oder nicht, hab im Netz ja und nein gelesen?


mf4

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

wird angerechnet, da die Miete samt NK ja nicht von dir sondern vom JC bezahlt worden sind bei Strom ist das anders, da nur du den zahlst


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Wenn das Amt die Kosten getragen hat, wie das z.B. bei Heizung der Fall ist, dann gehört das Guthaben dem Amt. Wenn Du beispielsweise Stromkostem zurückerstattet bekommst, dann ist das Dein Geld, weil Du das separat bezahlt hast vom Regelsatz.


kati1976

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Ja musst du beim Jobcenter einreichen und das Geld wird angerechnet


Engelchen123

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Antwort auf Beitrag von kati1976

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/05/sg-chemnitz-hartz-iv-empfanger-mussen.html hier lese ich das anderst oder?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Zitat: "Hinweis: Heizkostenguthaben darf weder im Sinne von § 22 Abs. 3 SGB II noch in sonstiger Weise als "Einkommen" berücksichtigt werden, wenn die Leistungsbezieherin, weil das Jobcenter nur die angemessenen Heizkosten übernahm, die fehlenden Heizkosten aus ihrer Regelleistung bezahlte" Hast Du die gesamte Heizkostenpauschale, die in Deinem Mietvertrag festgeschrieben ist, vom Amt erhalten? Wenn ja, ist es das Guthaben des Amtes. Wenn das Amt nur eine "angemessene", aber nicht den Tatsachen entsprechende Pauschale bezahlt hat und Du den Rest draufgelegt hast, gehört das Geld Dir.


Engelchen123

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Öhm ich glaube die haben eine Pauschale bezahlt. Muss ich morgen unbedingt mal nach schauen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Ja, kann sein. So mancher Vermieter fordert möglicherweise lieber eine sehr hohe Heizkostenpauschale monatlich, damit es nachher keine Probleme gibt mit Nachzahlungen. Vorstellbar ist (das kann ich aber nicht mit Gewissheit sagen, ist vielleicht auch von Ort zu Ort unterschiedlich ), dass das Amt diese Vorauszahlung als zu hoch ansieht und zunächst monatlich nur einen geringeren Anteil bezahlt. Eventuelle Nachforderungen gehen dann aber zu Lasten des Amtes, da Dir die Warmmiete zusteht (ohne Strom). Das Amt hat natürlich ein Interesse daran, dass der Kunde (also Du) dennoch Heizkosten spart wie jeder Selbstzahler auch. Das MUSST Du aber theoretisch nicht, und der Anreiz ist natürlich geringer als bei Selbstzahlern, weil ein Guthaben Dir nichts bringt. Leider kann ich den Fachmann hier im Hause nicht fragen, da er sich auf einer mehrtägigen Vatertags-Floßfahrt befindet.


Baba Yaga

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Du gehst bitte erstmal stationär, nach densuizidgedanken letzte Nacht...