Elternforum Rund ums Baby

warum

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Sternenhimmel

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sollte ich keinen Spätdienste machen dürfen? Der Dienst geht von 13-20Uhr und wir sind so eingeteilt an Personal das ich gar nicht schwer heben muss. Das an We ist meine eigenr Wille und ist keine andere Arbeit wie im der Woche über. Also Ball flach halten.


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

Und noch mal kleine Weihnachtskerstin: http://www.rund-ums-baby.de/forum/Wird-nichts-mit-feiern_3906317.htm


Sternenhimmel

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

Wir sind normal für jetzige 15 Bewohner zu zweit ich habe aber immer drei Schwestern im Dienst. Also ist alles gut.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Sternenhimmel

Aber das hast du ja letztes Jahr schon nicht kapiert, wie man lesen konnte...


Tess@

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Solltest du wirklich schwanger sein, hätte dich auch dein Frauenarzt darüber aufgeklärwie du jetzt noch arbeiten darfst.


moppi27

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Hä. Ab 20 Uhr darf sie doch nimmer, nicht 13-20Uhr.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Tess@

Die ist doch nur Weihnachtsschwanger... Lügenkerstin eben.


Sternenhimmel

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Antwort auf Beitrag von Tess@

Ich bin immer an we gegangen was ist da anders als an Wochen tagen? Und ich kann auch nur dann gehen und paar Tage im der Woche dazwischen habe ich genug frei . Wenn ich es wollte konnte ich sogar nachts gehen sagte mein Arzt. Von daher mache ich jetzt mal weiter. Bis dann.


Sternenhimmel

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Antwort auf Beitrag von moppi27

eben


minimann

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arbeiten bis 20 uhr ist doch erlaubt


Tess@

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Antwort auf Beitrag von Sternenhimmel

Wie gerne würde ich dir einfach mal eine ... und so ..... Dusseliges Ding.


Tess@

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Antwort auf Beitrag von minimann

wie sie eben schrieb. Und ihr Arzt soll das er laubt haben


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Tess@

In welchem du dein angebliches Baby durch eine angebliche Fehlgeburt verloren hast!!!


Sternenhimmel

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minimann

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Antwort auf Beitrag von Tess@

...wenn genug personal vorhanden, wenn die pause eingehalten wird usw....


Sternenhimmel

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Klar man bekommt eine FG wenn man an We arbeiten geht.


hormoni

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in der Krankenpflege bis 20 Uhr arbeiten. Nachtdienst ist Tabu. Die Schwangere MUSS über Tätigkeiten, die sie NICHT ausführen darf, aufgeklärt werden. Ob sie sich daran hält, ist ihre Sache, aber aufgeklärt werden MUSS sie. Grüße h


hormoni

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Antwort auf Beitrag von Tess@

doch, WE ist auch erlaubt. Gruß h - exam Krankenschwester...Ebenfalls am WE arbeitend gewesen...


kaathii

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Antwort auf Beitrag von Sternenhimmel

§ 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit (1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. (2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die 1. von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche, 2. von sonstigen Frauen über 8,5 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet. (3) Abweichend vom Nachtarbeitsverbot des Absatzes 1 dürfen werdende Mütter in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft und stillende Mütter beschäftigt werden 1. in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen bis 22 Uhr, 2. in der Landwirtschaft mit dem Melken von Vieh ab 5 Uhr, 3. als Künstlerinnen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und ähnlichen Aufführungen bis 23 Uhr. (4) Im Verkehrswesen, in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen, im Familienhaushalt, in Krankenpflege- und in Badeanstalten, bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Schaustellungen, Darbietungen oder Lustbarkeiten dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluß an eine Nachtruhe gewährt wird. (5) An in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte, die werdende oder stillende Mütter sind, darf Heimarbeit nur in solchem Umfang und mit solchen Fertigungsfristen ausgegeben werden, daß sie von der werdenden Mutter voraussichtlich während einer achtstündigen Tagesarbeitszelt, von der stillenden Mutter voraussichtlich während einer 7,25 -stündigen Tagesarbeitszeit an Werktagen ausgeführt werden kann. Die Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen nähere Bestimmungen über die Arbeitsmenge treffen; falls ein Heimarbeitsausschuß besteht, hat sie diesen vorher zu hören. (6) Die Aufsichtsbehörde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den vorstehenden Vorschriften


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von hormoni

Außerdem ist die Beschäftigung in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen verboten (§ 8 MuSchG). Aber was solls. Soll das Lügenmaul doch behaupten was sie will. Und je mehr sie arbeitet um so weniger ist sie hier. Juhu.


kaathii

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Antwort auf Beitrag von kaathii

dazu auch der link http://www.geburtstermin.de/mutterschutzgesetz.html


Treva

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Antwort auf Beitrag von Tess@

Wäre ich Kerstin, würde ich Dich melden. Du bist unverschämt, dreist und ausfallend! Auch wenn Du sie nicht leiden kannst, sie ist ein MENSCH und kein DING:


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von hormoni

Lässt dich ja anscheinend ganz schön ausnutzen, und gerade DU, die sich wegen jedem Driss wegen der angeblichen Schwangerschaft ins Hemd macht, hat bei einer solchen Mehrbelastung nichts zu meckern? Wirklich Erstaunlich... Ich hätte dir viel eher abgekauft, dass du beim Doc nach einem BV geplärrt hättest.


hormoni

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

Ja, NACH 20 Uhr ist es nicht erlaubt. VORHER schon... Aber ich glaube, sie hat auch gar nichts anderes behauptet... Mal abgesehen davon: Man möge mir bitte eine schwangere Krankenschwester/ Altenpflegerin zeigen, die um 20 Uhr pünktlichst ihre Sachen zusammen packt, wenn Pat XYZ im Bad kollabiert, erbricht, etc. JA, solche Dinge SOLL man nicht erledigen, ABER will man den Patienten dann sich selbst überlassen? Oder die Kollegin hängen lassen? Man ist schwanger, ja. Aber man ist nicht krank. Außerdem muss das jede Schwangere für sich selbst entscheiden, welche Risiken sie auf sich nimmt und welche nicht... Grüße h


kaathii

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Antwort auf Beitrag von Treva

würde sie sich auch wie einer verhalten


hormoni

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Antwort auf Beitrag von kaathii

DAS GILT NICHT für KRANKENPFLEGEBERUFE!!!


Sternenhimmel

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MehrArbeit? Wo!? Bei 6.-10 .Tagen im Monat? Mein nächster Dienst ist erst wieder am 25.12


hormoni

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Antwort auf Beitrag von kaathii

guckst du hier: 4) Im Verkehrswesen, in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen, im Familienhaushalt, in Krankenpflege- und in Badeanstalten, bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Schaustellungen, Darbietungen oder Lustbarkeiten dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluß an eine Nachtruhe gewährt wird.


kaathii

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Antwort auf Beitrag von hormoni

schrei mich doch net so an. wieso nicht?


minimann

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Antwort auf Beitrag von hormoni

wollen sie diesmal aber nich verstehen, weil es kerstin ist... langsam nervt es...


kaathii

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Antwort auf Beitrag von minimann

unterstell mir doch nichts


hormoni

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Antwort auf Beitrag von minimann

Ich bin auch kein Freund von Kerstin, ABER HIER hat SIE Recht!! Ich bin exam. Krankenschwester und habe AUCH am WE arbeiten MÜSSEN! In Pflegeberufen gelten abgewandelte MuSchu-Gesetze...


Tess@

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Antwort auf Beitrag von Treva

Ich sage, was ich denke. Würde sie nicht immer und immer wieder derartige Lügen vom Stapel lassen, dann würde ich sie garantiert anders ansprechen. Außerdem hab ich hier schon weitaus schlimmeres gelesen.


minimann

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Antwort auf Beitrag von hormoni

dito, hormoni


hormoni

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Antwort auf Beitrag von hormoni

weil es so ist... Schau dir das MuSchu Gesetz genauer an. Da ist eine Passage, indem Pflegeberufe usw erwähnt werden. Warum es so ist, weiß ich nicht. Ich habe die Gesetze nicht gemacht ;-) LG h


hormoni

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Antwort auf Beitrag von hormoni

Ich war nur gerade genervt, weil keiner glauben will, DASS sie Recht hat. Mit Sicherheit bin ich NICHT Kerstins Freundin, ABER ich werde ihr nicht Lügen unterstellen, wenn ich weiß, dass sie die Wahrheit spricht... LG h


Treva

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Antwort auf Beitrag von Tess@

aber hier und jetzt hat sie nicht gelogen, und DU hast kein Recht sie derart zu beschimpfen. Sie ist ein Mensch und kein dusseliges Ding!


kaathii

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Antwort auf Beitrag von hormoni

nein,da hast du recht. aber wie gesagt erstmal abwarten


minimann

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Antwort auf Beitrag von kaathii

wenn DU dich angesprochen fühlst....


kaathii

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Antwort auf Beitrag von minimann

du hast unter mir geschrieben,wer soll sich denn sonst angesprochen fühlen


minimann

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Antwort auf Beitrag von kaathii

hab ich nich, guck richtig...


kaathii

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Antwort auf Beitrag von minimann

in meiner ansicht,steht es direkt unter meinen beitrag


Tess@

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Antwort auf Beitrag von Treva

Und wer gibt dir das Recht, mir zu sagen, was ich tun und lassen soll??


minimann

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Antwort auf Beitrag von kaathii

ja und das bedeutet, das ich hormoni antwortete. steht der beitrag versetzt, gilt er DIR


Treva

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Antwort auf Beitrag von Tess@

Du hast anscheinend ein verständigungs Problem. Wo sage ich Dir was Du tun oder lassen sollst. Ich habe lediglich Deine Ausdrucksweise kritisiert! Jetzt aber genug, schreibe was Du willst, wunder Dich aber nicht, wenn die Redaktion irgend wann eingreift.


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von Treva

Wegen dem Wort "Ding"? Also bitte....


Treva

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

*Meine Güte bist du dämlich Wie gerne würde ich dir einfach mal eine ... und so ..... Dusseliges Ding´*. Entschuldige Paula aber das geht einfach zu weit. So nun aber genug ich bin raus.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

Weshalb sollte sich Tess@ also Sorgen wegen eines Ausrutschers machen? Die Reaktionen hat sich Kerstin doch selbst zuzuschreiben. Diesmal scheint sie jedoch ausnahmsweise etwas wahres erzählt zu haben, was aber nicht heißt, dass man ihr unbesehen alles Glauben könnte und sollte. Das mit den speziellen Regelungen für Krankenpflegeberufe war mir auch unbekannt, aber anstatt ganz locker darauf hinzuweisen, stachelt sie hier erstmal alle auf...


hormoni

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Thema Kerstin, werner und Co: Gedankliche Verbeugung für die innere Hygiene... Mir hilfts... meistens.... LG h


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von hormoni

ich bin eben noch weit vom Yogi-Level entfernt...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von kaathii

Unter (4) steht, dass Pflegeberufe auch nachts und am Wochenende arbeiten dürfen. Also echt, nur draufhauen, aber keine Ahnung! Bei uns dürfen Schwangere auch nachts und am WE arbeiten. Es gibt bestimmte Regeln, aber wenig Verbote.


hormoni

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ich gerade auch...klappt halt nicht immer *gg*


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Sternenhimmel

seit wann zählt der eigene Wille mehr als das Gesetz. Ich will jetzt bitte eine Bank ausrauben. Darf ich? Danke Sternenhimmel!!


hormoni

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

auch wenn du es nicht hören willst. Sie hat Recht.


kaathii

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

nachdem hätte sie recht


Witch

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Antwort auf Beitrag von kaathii

mit so vielen Unterklauseln und § Rechtslabwandlungen überhaupt inhaltlich verstanden hat


hormoni

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

Also nur für den Fall, dass ich hier was falsch verstanden habe SIe darf arbeiten von 6 Uhr bis 20 Uhr. (Je Schicht etwa 8 h). An Sonn und Feiertagen darf sich auch arbeiten. ABER muss dafür im Anschluss an eine Nachtruhe mindestens 24 h frei haben. D.h: Sie arbeitet Sonntag im Spätdienst (12.00 Uhr bis 20.00 Uhr) und hat dafür Montag frei...Arbeitsbeginn beispielsweise Dienstag Frühdienst (6 Uhr bis 14 Uhr..) LG h


moppi27

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Antwort auf Beitrag von Witch

Mir hat das damals mein Frauenarzt erklärt. Da muss man die §§§ nicht mal verstehen. Und es ist ja das zweite Kind. Also hat sie es sconmal durch.


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von kaathii

Nicht ganz.Aber wie gesagt,soll sie doch jeden Tag gehen,ist mir wurscht. Letztes Jahr hat sie die gleiche Nummer abgezogen,damals als Schwangere mit Kleinkind und 5 Monate altem Baby. Die lügt doch eh wie gedruckt.


kaathii

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

sie hat schonmal ne schwangrschaft vorgespielt. empfinde ich wirklich als beleidigend,frauen gegnüber,die soetwas wirklich mal durchmachen mussten.


hormoni

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

Die Reaktionen hat sie sich zum größten Teil selbst zuzuschreiben. Da gebe ich dir Recht. Aber gerade hat sie die Wahrheit gesagt. Und deshalb... Ob sie wirklich schwanger ist - da vertraue ich ganz auf dich! Du hast dafür fast immer den richtigen Riecher :-))) LG h


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von hormoni

da muss ich nichts hören wollen - da muss ich nur lesen können das einzige was sie umgehen kann ist die Mutterschutzfrist VOR der Geburt


hormoni

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

ich schreibe es jetzt noch einmal: Für Pflegeberufe gelten abgewandelte Gesetze. Warum das so ist, weiß ich nicht, denn ich habe sie nicht gemacht. Fest steht: Kerstin hat diesmal Recht. Und ich kann das beurteilen, weil ich selbst Krankenschwester bin und das Mutterschutzgesetz in meinen Schwangerschaften berücksichtigen musste. OB sie allerdings wirklich schwanger ist, wird sich in den nächsten Monaten zeigen. Sie verrät sich ohnehin irgendwann... LG h


MamavonLucas

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Antwort auf Beitrag von hormoni

und auch jedes 2 Wochenende. Abends hab ich bis 20 Uhr arbeiten dürfen.Nachtarbeit ist erst nach 20 Uhr.Da der normale Dienst aber bis 20.30 Uhr ging hab ich mich dazu bereit erklärt.Wäre in meinen Augen Irrsinn gewesen wegen 30 min den ganzen Plan auf dem Kopf zu stellen. Was soll also diese Aufregung hier? MamavonLucas