--Divinitas--
jetzt bin ich irgendwie verwirrt eine arbeitskollegin hat sich wegen starker rückenschmerzen krank schreiben lassen (altenpflege) sie ist in der zeit schwimmen gegangen weil ihr das hilft. leider hatte sie das pech und wurde von einer anderen arbeitskollegin gesehen diese machte ein foto und zeigte es unserer cheffin daraufhin bekam sie jetzt eine kündigung zugeschickt. ich habe ihr geraten zur rechtschutzversicherung für arbeitsrecht zur gehen (sie hat eine) weil sie ist doch nicht zum vergnügen schwimmen gegangen sondern damit sie schneller wieder klar kommt mit ihrem rücken. dann ist die kündigung doch nicht gerechtfertigt oder???? lg alex
Widerspruch gegen die Kündigung einlegen Anwalt für Arbeitsrecht suchen und machen lassen
Korrekt. Wenn der Schwimmbadbesuch der Genesung galt, ist die Kündigung nicht gerechtfertigt.
ich denke sie könnte alt aussehen wäre es Physio oder Schwimmen als Rehasport aber das kann nur aussehen wie zum Vergnügen
sie kann ja auch eine schwimm-terapie verschrieben bekommen haben, das weiss natrülich auch der chef/die chefin nicht.... ich denke sie sollte das persönliche gespräch suchen, wenn das nicht hilft ,würde ich auch zum anwalt raten.... lg
ein AN darf in seinem Krank all das tun, was seine Erkrankung nicht verschlechtert und in diesem Fall ist sogar anzunehmen, dass ein verbessernden Effekt eintritt... Zum Anwalt für Arbeitsrecht, der berät und regelt das. LG
dann ist doch alles supi
Warum sollte sie nicht schwimmen gehen dürfen? Sie ist nicht bettlägerig oder ansteckend . Sie kann auch zum Arzt gehen und sich eine Empfehlung fürs Schwimmen geben lassen und dem AG vorlegen, damit istdie Kündigung hinfällig.
sorry aber was war denn das für eine Kollegin???
sich grundsätzlich sowas erlaubt und versucht andere auszustechen sie ist bei uns auf der arbeit der troll und das liebchen der cheffin
Uiiii, die arbeitest da? Ich denke, der Betrieb wäre nichts für mich.
Du statt die, also Du arbeitest in solchen Verhältnissen
sie sollte zu einem anwalt für arbeitsrecht gehen...wenn sie keine Rechtschutzversicherung hat, wird sie die in einem so konkreten fall auch nicht bekommen, normalerweise muss man einige monate "nix haben", damit die zahlen. sie darf das haus verlassen, einkaufen, ins cafe und auch schwimmen, denn das alles verlängert ja nicht die wiederherstellung ihrer arbeitskraft. zudem dürfte der AG ja gar nicht wissen, was sie hat, der grund der krankschreibung steht ja nicht auf der AU für den AG.
das gespräch mit der cheffin wurde schon gesucht hat aber nichts gebracht mal gucken was die von der versicherung jetzt sagen
Kann man den einfach so kündigen? Ich dachte immer man muss erst abmahnen.....
abmahnungen hat sie nicht hatte ich auch gefragt sie wurde jetzt 14 tage krank geschrieben weil sie auch spritzen bekommen hat und musste am montag wieder arbeiten letzten montag hat sie sich krank schreiben lassen und am freitag kam die kündigung per einschreiben rein geflattert
würd ich jetzt mal so vorsichtig tippen. Ja, ich denke, das Arbeitsgericht wäre mein Ziel. Ich glaub zwar, das ich dann nicht mehr in einen solchen Betrieb arbeiten wollen würde (mit solch falschen Schlangen) aber eine Abfindung würde ich mir schon erstreiten (egal, obs das "Amt" mir dann wieder wegnehmen würde)
du hast ja vielleicht eine A****** Kollegin. Ich meine die jenige die das Foto gemacht hat...auch aus der sicht der enttäuschten oder genervten Kollegin die die vermeindliche Schwänzerin sieht geht das gar nicht ! Sie hätte ja hingehen und ihr die Meinung sagen können..und ihr somit auch die Chance gegeben sich zu erjkläören...Boah...!
die komische Frau muss sie regelrecht observiert haben... man geht ja nicht mal eben mit Fotoapparat schwimmen oder?
Handy... Wobei ich mich als Arbeitgeberin dann von dieser Geheimdienstagentin trennen würde
...Handy hat man aber fast immer dabei.
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