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war der rat richtig?

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war der rat richtig?

--Divinitas--

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jetzt bin ich irgendwie verwirrt eine arbeitskollegin hat sich wegen starker rückenschmerzen krank schreiben lassen (altenpflege) sie ist in der zeit schwimmen gegangen weil ihr das hilft. leider hatte sie das pech und wurde von einer anderen arbeitskollegin gesehen diese machte ein foto und zeigte es unserer cheffin daraufhin bekam sie jetzt eine kündigung zugeschickt. ich habe ihr geraten zur rechtschutzversicherung für arbeitsrecht zur gehen (sie hat eine) weil sie ist doch nicht zum vergnügen schwimmen gegangen sondern damit sie schneller wieder klar kommt mit ihrem rücken. dann ist die kündigung doch nicht gerechtfertigt oder???? lg alex


benny&yannick

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Antwort auf Beitrag von --Divinitas--

Widerspruch gegen die Kündigung einlegen Anwalt für Arbeitsrecht suchen und machen lassen


keks79

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Antwort auf Beitrag von --Divinitas--

Korrekt. Wenn der Schwimmbadbesuch der Genesung galt, ist die Kündigung nicht gerechtfertigt.


mf4

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Antwort auf Beitrag von --Divinitas--

ich denke sie könnte alt aussehen wäre es Physio oder Schwimmen als Rehasport aber das kann nur aussehen wie zum Vergnügen


mcmdl

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Antwort auf Beitrag von --Divinitas--

sie kann ja auch eine schwimm-terapie verschrieben bekommen haben, das weiss natrülich auch der chef/die chefin nicht.... ich denke sie sollte das persönliche gespräch suchen, wenn das nicht hilft ,würde ich auch zum anwalt raten.... lg


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von mcmdl

ein AN darf in seinem Krank all das tun, was seine Erkrankung nicht verschlechtert und in diesem Fall ist sogar anzunehmen, dass ein verbessernden Effekt eintritt... Zum Anwalt für Arbeitsrecht, der berät und regelt das. LG


mf4

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

dann ist doch alles supi


Zwurzenmami

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Antwort auf Beitrag von --Divinitas--

Warum sollte sie nicht schwimmen gehen dürfen? Sie ist nicht bettlägerig oder ansteckend . Sie kann auch zum Arzt gehen und sich eine Empfehlung fürs Schwimmen geben lassen und dem AG vorlegen, damit istdie Kündigung hinfällig.


Charly80

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Antwort auf Beitrag von --Divinitas--

sorry aber was war denn das für eine Kollegin???


--Divinitas--

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Antwort auf Beitrag von Charly80

sich grundsätzlich sowas erlaubt und versucht andere auszustechen sie ist bei uns auf der arbeit der troll und das liebchen der cheffin


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von --Divinitas--

Uiiii, die arbeitest da? Ich denke, der Betrieb wäre nichts für mich.


Mitglied inaktiv

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Du statt die, also Du arbeitest in solchen Verhältnissen


Leewja

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Antwort auf Beitrag von --Divinitas--

sie sollte zu einem anwalt für arbeitsrecht gehen...wenn sie keine Rechtschutzversicherung hat, wird sie die in einem so konkreten fall auch nicht bekommen, normalerweise muss man einige monate "nix haben", damit die zahlen. sie darf das haus verlassen, einkaufen, ins cafe und auch schwimmen, denn das alles verlängert ja nicht die wiederherstellung ihrer arbeitskraft. zudem dürfte der AG ja gar nicht wissen, was sie hat, der grund der krankschreibung steht ja nicht auf der AU für den AG.


--Divinitas--

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Antwort auf Beitrag von --Divinitas--

das gespräch mit der cheffin wurde schon gesucht hat aber nichts gebracht mal gucken was die von der versicherung jetzt sagen


Bellbell

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Antwort auf Beitrag von --Divinitas--

Kann man den einfach so kündigen? Ich dachte immer man muss erst abmahnen.....


--Divinitas--

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Antwort auf Beitrag von Bellbell

abmahnungen hat sie nicht hatte ich auch gefragt sie wurde jetzt 14 tage krank geschrieben weil sie auch spritzen bekommen hat und musste am montag wieder arbeiten letzten montag hat sie sich krank schreiben lassen und am freitag kam die kündigung per einschreiben rein geflattert


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von --Divinitas--

würd ich jetzt mal so vorsichtig tippen. Ja, ich denke, das Arbeitsgericht wäre mein Ziel. Ich glaub zwar, das ich dann nicht mehr in einen solchen Betrieb arbeiten wollen würde (mit solch falschen Schlangen) aber eine Abfindung würde ich mir schon erstreiten (egal, obs das "Amt" mir dann wieder wegnehmen würde)


Gilly

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Antwort auf Beitrag von --Divinitas--

du hast ja vielleicht eine A****** Kollegin. Ich meine die jenige die das Foto gemacht hat...auch aus der sicht der enttäuschten oder genervten Kollegin die die vermeindliche Schwänzerin sieht geht das gar nicht ! Sie hätte ja hingehen und ihr die Meinung sagen können..und ihr somit auch die Chance gegeben sich zu erjkläören...Boah...!


mf4

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Antwort auf Beitrag von Gilly

die komische Frau muss sie regelrecht observiert haben... man geht ja nicht mal eben mit Fotoapparat schwimmen oder?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mf4

Handy... Wobei ich mich als Arbeitgeberin dann von dieser Geheimdienstagentin trennen würde


Kira75

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Antwort auf Beitrag von mf4

...Handy hat man aber fast immer dabei.