Elternforum Rund ums Baby

Wann über Schwangerschaft informieren?

Wann über Schwangerschaft informieren?

Mitglied inaktiv

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Hallo, habe meine frage schon im expertenforum stehen aber sitze hier auf heißen Kohlen. Meine Elternzeit endet zum 01.03. Im Januar hatte ich abgesprochen in Teilzeit wieder anzufangen. Da ich immeroch auf meinen vetrag wartete, habe ich nachgefragt. Heute wurde ich darüber informiert, das das doch nicht gehen würde. Da für mich jemand neues zum 01.01. erst jemand nach 3 Jahren Elternzeit eingestellt wurde gehe ich davon aus das ich am ersten tag eine Kündigung erhalte. Jetzt bin ich aber in der 10. Ssw Ich wollte bis zur 12.ssw warten aber wäre somit ein paar tage am arbeiten. Daher meine Frage: wenn ich jetzt schon Bescheid sage bin ich dann im Mutterschutz und kann nicht mehr entlassen werden? Wie soll ich mich verhalten?


Mitglied inaktiv

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Jemand da der mir helfen kann?


subidu

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Naja im Mutterschutz bist du nicht, aber du hast Kündigungsschutz. Dementsprechend würde ich deinem AG bescheid geben wenn du Angst vor einer Kündigung hast.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von subidu

Stimmt. Falsch formuliert. Also sofort informieren? Habe ich dadurch keine Nachteile? Weil ich ja kurz drauf wieder Ausfälle?


Mariechen2015

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Klar bist du nicht kündbar wenn du deinem AG mitteilst dass du erneut schwanger bist,aber wenn Teilzeit arbeiten doch nicht geht und der Vertrag noch nicht geändert wurde,dann musst du nach altem Vertrag arbeiten. Wäre das denn überhaupt möglich? Wenn du nicht gerade ins Berufsverbot gehst,müsstest du den aktuellen Vertrag ja nachkommen bis hin zum Mutterschutz.


mellomania

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du bist noch lange nicht im mutterschutz sondern gehst ganz normal arbeiten ab 1.3. ob nun teilzeit wenn der vertrag rechtzeitig kommt oder eben dann vollzeit. ginge vollzeit? hast du betreuung fürs kind? du teilst dem AG ganz normal mit, dass du schwanger bist, mit dem entbindungstermin. dann hast du kündigungsschutz. aber du hast ja eh einen vertrag, ob nun vollzeit oder teilzeit. dieser gilt halt erst, wenn du ihn unterschrieben hast. verstehe dein problem nicht ehrlich gesagt..du hast nur ein problem wenn du keine betreuung fürs kind hast und somit deinen vertrag nicht erfüllen könntest, den vollzeit. weil du eben den für die teilzeit noch nicht hast. wenn der arbeitgeber dir den erst ab april schickt und du erst da teilzeit arbeiten kannst, weil dann er st der vertrag da ist, musst du solange, bis der tz vertrag da ist eben vollzeit arbeiten. und wenn DU das nicht kannst, musst DU kündigen. hat mit der schwangerschaft rein gar nix zu tun


Nenilein

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Antwort auf Beitrag von mellomania

Ich denke das hast du falsch verstanden.


Mitglied inaktiv

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Warum der Stress? Du wartest einfach normal ab. jetzt in der EZ bist du eh unkündbar, sprich dein AG kann dich frühstens am ersten Arbeitstag kündigen. Und ab dem Zeitpunkt wo du die Kündigung erhälst, hast du 2 Wochen Zeit ihn über die Schwangerschaft zu informieren. Auf jeden Fall solltest du aber im Falle der Kündigung zeitnah dann Kündigungsschutzklage einreichen - beim Anwalt oder direkt selbst bei Gericht. Sonst gilt die Kündigung im blödesten falle als angenommen. Die Frist dafür beträgt 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung. Also einfach in Ruhe abwarten was kommt. Ich würde mich entspannt nach hinten lehnen....


Mitglied inaktiv

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Setzt aber eben auch voraus das du auch VZ arbeiten kannst. Auf TZ hättest du einen Anspruch wenn dein AG mehr wie 15 Mitarbeiter hat - ein einfaches, geht jetzt doch nicht, reicht da aber nicht. Er muss es schon GENAU begründen warum du eben nicht auch in TZ arbeiten kannst. Problematisch könnte es zB werden wenn du Führungskraft bist oder es wegen Schichtdienst schwierig ist und ihr grundsätzlich keine TZ-Stellen habt. Das du entsprechend eine Kinderbetreuung haben musst damit du auch arbeiten kannst setze ich voraus. Sonst da schnell um eine Lösung kümmern. genau wie dein AG seinen Vertrag erfüllen musst, musst du den genauso einhalten können.


Mitglied inaktiv

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Es ist das Verschulden des AG, wenn er jemanden einstellt obwohl er weiß, dass die EZ endet und die Arbeitnehmerin wieder kommt. Wenn der Grund für die Kündigung mangelnder Bedarf an Arbeitskraft ist (obwohl Neuanstellung erfolgte), darf der AG sich warm anziehen. Du hast ein Recht auf Deine alten Konditionen, wie vor der Geburt. Kommt die Kündigung, würde ich Verhandeln, notfalls über Anwalt und Arbeitsgericht. Da käme u.U. ne satte Abfindung bei raus. Kündigt er nicht, erfüllst Du einfach ab 01.03. Deinen Arbeitsvertrag. Betreuung lässt sich ja organisieren ;-). Die Schwangerschaft ist das positive I-Tüpfelchen in der Sache. Das machts dem AG nochmal schwerer :-) Alles Gute.


VerenaSch

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Hast du denn irgendwas schriftlich zu der Absprache? Eine Mail oder dergleichen?


Loni1975

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Hallo, hab jetzt nicht alle anderen Antworten gelesen.....aber ich meine, wenn ihr in der Firma mehr als 15 Angestellte seid, dann hast du ein Recht auf Teilzeit....lg