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Vielleicht doofe Frage, aber was tun?

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Vielleicht doofe Frage, aber was tun?

xIntirax

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Meine Schwester ist seit Februar 14 getrennt und hat nun eine neue Wohnung bezogen. Er ist seitdem der Wohnung verwiesen und zu seiner Mutter gezogen. Laut Mietvertrag darf meine Schwester innerhalb von 4 Wochen raus, wenn sie beim gleichen Vermieter bleibt, dies tat sie nun. Er hätte die regulären 3 Monate. Nun sagt aber niemand mehr ein Wort darüber und wir sind uns nun fast sicher, dass er auch raus ist aus dem Vertrag. Er forderte per Brief Dinge, die er haben wollte (Waschmaschine, Herd usw.) oder aber 300 Euro. Gedanklich haben wir ihm den "Mittelfinger" gezeigt und nun alles neu besorgt und sein Zeug in der Wohnung stehen lassen. Freitag ist Wohnungsübergabe, er ist aber im Norden und möchte seine Sachen nun nicht mehr, da er lieber das Geld wollte. Kommen irgendwelche Kosten auf meine Schwester zu, wenn die Sachen Freitag immer noch drin stehen? Sie hat nur die schriftliche Forderung der Dinge, aber nicht die Ablehnung.


mf4

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Antwort auf Beitrag von xIntirax

Was der Ex fordert interessiert den Vermieter sicher nicht. Es steht da und wenn der VM es entsorgen lässt wird er das sicher in Rechnung stellen.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von xIntirax

Ach weißte, ich würde die Sachen da abholen und verkaufen...


mf4

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Antwort auf Beitrag von ösitina

holt das zeug raus verkloppt es oder verschenkt es der VM will eine leere Wohnung übergeben bekommen der Typ hat Pech, weil er nicht aus der Hüfte kam


xIntirax

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Der Herd und die Waschmaschine sind eh defekt Keine Ahnung was er damit will. Aber da wäre halt noch die Schrankwand und die Küche. Beides aus Omas Zeiten und nicht mehr dolle. Meine Mutter hat halt nur bammel, dass die Entsorgungskosten auf beide aufgeteilt werden obwohl es seine Sachen sind


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mf4

eben, wohnungsübergabe bedeutet, die wohnung sollte besenrein und leer übergeben werden. wenn das nicht der fall ist, läuft der mietvertrag weiter oder der vermieter entsorgt das zeug und stellt dafür eine rechnung aus. ich würde das zeug auch holen und verkaufen.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von mf4

Genau das denke ich mir auch... Sie kann's ja Verkauf und das Geld aufheben falls er es echt will...


ösitina

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Antwort auf Beitrag von xIntirax

Dann verschenkt es an in sozialkaifhaus


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von ösitina

wegen der defekten waschmaschine und eherd kann man einen schrotthändler rufen, der holt das umsonst ab. er macht ja noch geld damit


mf4

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Antwort auf Beitrag von xIntirax

Und dafür will er ein paar hundert Ocken... verkloppt das Zeug für 20 und macht dann großzügig mit ihm halbe/halbe... dieser Witzbold


BabyBelly

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Antwort auf Beitrag von xIntirax

verschenke es doch an ein Einrichtungshaus für Leute mit geringen einkommen.. (diese wohltätigen häuser wo man alles für ein appel und ei bekommt.. weiß nicht wie nennt man die denn? ) Die holen es dann auch ab


mf4

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Antwort auf Beitrag von BabyBelly

Leute mit geringem Einkommen brauchen auch keinen kaputten Müll


BabyBelly

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Antwort auf Beitrag von mf4

ich rede von der oma schrankwand.. und nicht von den defekten sachen...


BabyBelly

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Antwort auf Beitrag von mf4

würde ich an dieses Sozialhaus verschenken... dann hat einer glück und hat vllt. für 50€ ne komplette kpche oder für 20€ ne schrankwand.. manches ist eine schrankwand im Oma Styl lieber als gar keine... und diese sozialkaufhäuser sind recht günstig .. war da mal mit einer freundin drin wegen ihrer wohnung.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von xIntirax

DER wird euch sicher sagen, wie ER vorgeht, wenn das Gerümpel stehen bleibt. Lasst es euch von ihm notfalls schriftlich geben, so oder so, damit der Ex später nicht ankommt und jammert. Wenn der Vermiter sagt, der Krempel muss raus, dann informiert denEn und gebt ihm die Möglichkeit bis zu einer bestimmten Frist das Zeug raus zu holen. Läßt ER die Frist verstreichen, kündigt ihm gleich an, das Zeug zu verramschen und schließt nachträgliche Geldforderungen aus. Zum Fristtermin mit Zeuge dort sein und dann verschenkt oder verkauft das Zeug. So würde ICH zumindest vorgehen. LG


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

...wäre es sinnvoll ihr schreibt auch rein, dass er für etwaige Entsorgungskosten aufkommen muss! WICHTIG!