Anja+Calvin
Ich hab heute bei einer Freundin auf der Terrasse eine Makiese runter machen wollen und dabei die offen stehende Fliegengittettür quasi von oben kaputt gedrückt. Hab gequatscht und den Widerstand garnicht gemerkt bis jemand stopp rief. Da war die Tür aber schon völligverzogen. Haben versucht was grade zu Biegen aber die schließt nicht mehr. Ist eine relativ teure Alutür vom Fensterbauer. Weis jemand ob das ein klarer Haftpflichtfall oder muss ich aufpassen wie ich das schildere ?
Normalerweise ist das ein klarer Haftpflichtfall. Schildere es genau so wie du es hier geschildert hast auch deiner Versicherung, lass aber dabei weg, dass zu nebenher gequatscht hast. Gruß Sylvia
Normalerweise ist das ein klarer Haftpflichtfall. Schildere es genau so wie du es hier geschildert hast auch deiner Versicherung, lass aber dabei weg, dass zu nebenher gequatscht hast. Gruß Sylvia
Du hast bei wem Anderes was UNABSICHTLICH kaputt gemacht, die Markise.... = Haftpflicht.
Leider auch nicht unbedingt. Meine Mutter hat in meiner Küche einen Schwindelanfall bekommen und sich am Hängeschrank abgefangen. Dieser kam runter. Schrank kaputt, komplettes Geschirr kaputt, welches darin war und der Tisch hat auch ne Macke. Versicherung hat es abgelehnt, da es ein Reflex , also keine Fahrlässigkeit war. Ergo = Etwas unabsichtlich kaputt machen bedeutet nicht automatisch einen Haftpflichtfall.
Mh.... noch nie so gehört, aber man kann auch mal in seinen Haftpflicht Vertrag schauen, was Ausschlussgründe sind.
einfach mal melden , ich kenne einen Fall da hat ein Übergewichtiger Mann beim Ausrutschen sich am Waschbecken festgehalten als er aus der Wanne steigen wollte. und dabei weggerissen.. Versichering hat bezahlt Ling
Ich glaube die Versicherungen sind kritischer, wenn ein anderes Familienteil (zB Mutter) beteiligt ist.
Danke, hab grad angerufen und die Versicherung sagt, es wäre ein klarer Fall. Ich bekomm ein schreiben was ich ausfüllen muss und beim zurück schicken könnte ich die Rechnung der Tür mit rein machen.
Konnte aber in dem Fall sogar ärztlich bescheinigt werden. Also der Schwindelanfall. Es gibt da einen gesetzlichen §, auf den die Versicherungen sich beziehen können. Welcher das genau ist, müsste ich im Schreiben nachsehen.
Die letzten 10 Beiträge
- Freie Laufen
- Ferngesteuertes Auto für 4,5jährigen - Empfehlungen?
- Partner geht zum JGA an meinem Geburtstag
- Junggesellen Abschied an meinem Geburtstag
- 13 Monate
- Schwangerschaftsabbruch Erfahrungen
- Noch ein Kind nach Frühgeburt
- ✨🎄 Im RuB - Adventskalender gibt es großartige Preise zu gewinnen - es ist soweit! 🎄✨
- Erfahrungen Familienbett mit Neugeborenen
- Inspiration Geschenke für Senioren