Elternforum Rund ums Baby

Versicherungen..Kto..??

Versicherungen..Kto..??

Keks10

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darf der KV (hat kein SR) , Mutter hat ASR, hinter dem Rücker der Mutter dem Kind Versicherungen u. Konto abschlißen..? ist dies erlaubt ??


Keksraupe

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Antwort auf Beitrag von Keks10

er darf KEIN Konto eröffnen, er darf aber z.B. das Kind bei sich mit Haftpflichtversichern, und, soweit ich weiß, darf er auch Versicherungen abschließen wie z.B. eine "Ausbildungsversicherung", die ER zahlt, und das Kin dbekommt sie mit 18 ausgezahlt...


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von Keks10

versicherung eventuell, wenn es nur zu gunsten des kindes ist. aber da bin ich nicht sicher. konto defintiv nein. denn dazu braucht er geburtsturkunde und zustimmung der sorgeberechtigten.


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Antwort auf Beitrag von Keks10

nein soviel ich weiss, wir hatten das bei meiner schwägerin erst letztens. Sie musste erst vor gericht das alleinige sorgerecht beantragen, dann konnte sie ein sparbuch und taschengeldkonto einrichten. bei versicherungen weiss ich das nicht genau.


Mandy4

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Antwort auf Beitrag von Keks10

Ja das ist doch seine Sache was er eröffnet!


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von Mandy4

gerade, wenn das konto auf namen des kindes läuft, geht das nicht.


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Antwort auf Beitrag von Patti1977

Du darfst ja noch nicht mal dein kind ohne einvertändnis des anderen( wenn beide das sorgerecht haben) operieren lassen.


Mandy4

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Antwort auf Beitrag von Mandy4

Meine Großeltern hatten damals für mich auch ein Konto eröffnet ! Gesehen hab ich davon aber nie etwas hat mein Onkel sich unter den Nagel gerissen!


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Mandy4

Wenns wirklich auf Deinen Namen lief, schwer vorstellbar.. Hier darf man ohne Ausweiß und Nachweiß sowas nicht


Keksraupe

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Antwort auf Beitrag von Mandy4

also, das konto darf eröffnet werden, wenn der Sorgeberechtigte zustimmt. das konto darf aber auch nur mit diesem Sorgebrechtigten zusammen, oder nach dem vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes aufgelöst werden


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von Mandy4

wenn das konto auf deinen namen lief, dann geht das nicht. da kann man die bank verklagen bzw. du deinen onkel. aber ich denke, es lief auf namen deiner großeltern. dann geht das. wofür man das konto aufmacht ist egal aber der, der inhaber ist, muss sich selbst bei bank ausweisen. und das kann ein kind nur über die sorgeberechtigten elternteile. selbst ich, die bei einer bank arbeitet, musste nachweisen, dass der kv nicht sorgeberechtigt ist. meine eigenen kollegen haben sich nur ans gesetz gehalten. auch, wenn es doof war. daher darf er das nciht. mein opa hat auch ein sparbuch, dass für mich ist. aber auf seinen namen. stirbt er und meine mutter hebt ab, hab ich pech gehabt.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Mandy4

Ich hatte übrigens für meinen verstorbenen Sohn einen Bausparvertrag, und hätte wäre der höher als die Begräbniskosten gewesen für den von mir eingezahlten Betrag sogar Erbschaftssteuer bezahlen müßen...


Mandy4

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Antwort auf Beitrag von Keksraupe

Naja da ist einiges schief gelaufen! Mein Onkel wollte damals nach dem Tod meiner oma meine Geburtsurkunde haben und er sagte solange der Opa noch lebt passiert mit dem Erbe nichts naja jetzt ist der Opa auch Tod und ich erfahre das durch Zufall 1 Jahr nach seinem Tod erst! Wir hatten keinen Kontakt seit der Trennung meiner Eltern und Tod meines Vaters ! Tja der Onkel hat uns ziemlich über den Tisch gezogen ! Ich vermute er hat Unterschriften gefälscht! Anders ginge das gar nicht! Naja Geschichte ! Brauch kein Erbe ! Soll er ersticken dran!


Keksraupe

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Antwort auf Beitrag von Mandy4

er aber schon, dann soll er das geld halt haben... PS: Ne Geburtsurkunde rückt man niemals einfach raus, zum einen, zum anderen, braucht er keine gEburtsurkunde, um dein konto aufzuheben... sondern nen PERSO und: Wenn das Sparbuch auf seine Eltern lief, durfte er es leer räumen, da er der SOHN ist...


Princess01

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Antwort auf Beitrag von Keks10

An sich nicht, wenn er aber ne Geburtsurkunde vom Kind vorweisen kann, kann es sein das die dann nicht weiter auf die Rechtsgrundlage schauen. Ich hab mit meinem Ex das gemeinsame Sorgerecht und trotzdem stimmt er selten was zu, weils einfach niemanden interessiert. Selbst OPs wurden so durchgeführt. Es dient mehr der Absicherung. Wenn er allerdings garkein Sorgerecht hat, würde ich da anrufen wo er was abgeschlossen hat, eventuell sind solche Verträge dann nichtig.


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von Princess01

sie sind nichtig, wenn sie auf namen des kindes laufen. steht im bgb.


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von Keks10

wo du nicht zustimmen musst, ist ein vertrag zu gunsten dritter für todesfall. d.h. er eröffnet sparbuch, bausparer, versicherung auf sich und wenn er stirbt, dann bekommt das kind das geld. da muss man nciht zustimmen. nachteil: weiß man davon ncihts und derjenige ist kein erbe lt. erbnachweis, dann kann der richtige erbe widersprechen und kassieren. beim eigenen kind aber geht das nicht wegen pflichtteil etc. aber wie gesagt, wenn er sowas gemacht hat, dann braucht er keine zustimmung von dir.


Maiglöckchen81

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Antwort auf Beitrag von Patti1977

gebe Patti1977 in allen fällen in diesem thread recht!