Kira75
Wenn man eine Wohnung vermietet, kann man so viel Miete verlangen wie man möchte, oder gibt es da einen Satz pro m², unter den man nicht gehen darf?
Im Prinzip schon und wenn Nachfrage besteht und zahlende Wohnungssuchende am Start sind würde ich das wohl auch tun. Hier gibt es Wohnraum, da stünde die Hütte ewig leer.
Also ich meine jetzt umgekehrt, nicht ob man es so teuer machen darf wie man möchte, sondern so günstig...., oder ob es einen Betrag gibt pro m², den man mindestens verlangen muss, unter den man nicht gehen darf.
ich denke nach unten wird es keiner vorschreiben ... mit welcher Begrründung sollte man auch verbieten sein Eigentum nicht zu verkaufen oder zu vermieten wie man möchte. nach oben nur bei Sozialwohnungen (so weit ich weiß)
Keine Ahnung...., aber das behauptet jemand mir gegenüber so...
Ich weiß es nicht sicher aber das macht irgendwie keinen Sinn... wem vorzuschreiben, ob er sein Eigentum verscheuern will fürn Appel und n Ei.
Es gibt insofern eine Untergrenze, als du den Mietertrag in der Steuererklärung angeben musst. Liegt die Miete zuweit unter der ortsüblichen Miete, geht das Finanzamt davon aus, dass da was getürkt ist und setzt x % von der ortüblichen Miete als Mietertrag an. VG
Man darf so wenig nehmen wie man mag oder sogar kostenlos an Verwandte zur Verfügung stellen. ABER, man darf die Wohnung dann nicht mehr von der Steuer absetzen! Dazu müsste man nachweisen, dass man einen Gewinn, egal wie groß oder klein (Provit) macht. LG
Ok, angenommen es wäre so wenig, dass man es nicht von der Steuer absetzen kann, hat es sonst irgendwelche Nachteile für den Vermieter?
Also außer, dass er eben die Miete verlangt, die er verlangt.....
Also angenommen jemand hat ein Haus,
für eine Wohnung darin verlangt er Miete,
was für einen Unterschied macht es, ob ein Mietvertrag existiert oder nicht?
Das Geld für die Miete fließt ja trotzdem...
Okay, denke Mal, er muss die Einnahmen irgendwie versteuern
Was macht das in etwa aus in Prozent??
Was meinst Du mit Prozent? Das kann man pauschal nicht errechnen. Die Einnahmen MÜSSEN versteuert werden und der Mietvertrag dient ggf. als Nachweis für das Finanzamt.
bei der Vermietung unterhalb der ortsüblichen Miete kann das Finanzamt dir bei der Steuererklärung einen Strich durch die Rechnung machen. Wäre dann aber dein eigenes Pech!
Wenn du unabhängig vom finanzieller Unterstützung durch den Staat bist kannst du verlangen was du willst, allerdings ist da noch die Steuererklärung. Das wurde ja schon erklärt. Wenn du aber in irgendeiner form Unterstützung durch den Staat bekommst und deine Mieteinnahmen als Einkommen gerechnet werden, dann musst du den ortsüblichen Preis nehmen . Lg reni
Ich selbst bekomme weder irgendwelche Unterstützung, sonst bin ich Vermieter :)) Jetzt habe ich aber noch was gelesen, was das verteuern betrifft.... Es gibt einen Freibetrag....
Um die Mietexplosion einzudämmen soll es doch demnächst eine Änderung geben. Ich glaube ab nächstes Jahr, dass man in einem bestimmten Zeitraum nur so und soviel erhöhen darf - egal ob Mieterwechsel oder nicht. Nachdem jetzt jeder Vermieter diesen Gebäudepass zeigen muss, wird es aber keinem Vermieter mehr gelingen viel zu viel zu verlangen.
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