Heidschnucke
hallo, wir sind vor anderthalb Jahren ausgezogen. Der Vermieter zahlte die Kaution bis auf 500 EUR aus, diese wollte er mit der Nebenkostenabrechnung von verrechnen. Diese kam vor 2 Monaten, er muß fast alles zurückzahlen. Nun habe ich mir erlaubt, mal nachzufragen. Er ist total ausgeflippt, was ich ihn damit belästige, er hätte bis zu 1 Jahr Zeit? Ist das so? Ich lese nur von 3-6 Monaten. LG
Sie zu machen meine ich hat er solange Zeit.Aber wenn sie doch fertig ist wird er meiner Meinung nach nun auch zahlen müssen.Seit ihr evtl beim Mieterschutzbund? Die wissen das genau. Und ich würde ihn da weiter nerven. Ist ja nicht mehr euer Vermieter und euch steht das Geld zu. Gruss MvL
Mit der Betriebskostenabrechnung darf er sich bis zu 2 jahren( glaube ich) zeit lassen...
Soweit ich weiß, darf er die kaution gar nicht mit den nebenkosten verrechnen sondern muss die kaution sofort zurückzahlen bei Auszug. Mit der nebenkostenabrechnung hat er länger zeit, das stimmt. hat aber nichts mit der kaution zu tun. Lg reni
.
http://www.ra-kassing.de/vrbrauch/rechtgeb/mietrech/kaution/ktrueck.htm vielleicht hilft dir das etwas...
er hatte damals die Kaution bis auf diesen Betrag ausgezahlt. Jetzt hat er die Abrechnung 2011 gemacht und sagt er hat mir der Auszahlung 1 Jahr Zeit. Mein Mann sagt gerade er (Vermieter) hätte am Telefon getobt und geschrien warum wir ihn so belästigen (2 Mails in 2 Monaten) LG
mir ignorieren. von 2011 ists noch im rahmen. ich würd offengestandne einen anwalt fragen.
wenn ihr vor 1,5 jahren ausgezogen seit ist er dann nicht sogar mit der abrechnung in verzug?! jedenfalls: du bist im recht.
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