Elternforum Rund ums Baby

Vater bekommt keine Elternzeit jetzt

Vater bekommt keine Elternzeit jetzt

Bine422

Hallo zusammen. Mein Mann hat früh genug in seiner Firma angegeben das er zur Geburt unseres Kindes in Elternzeit gehen möchte, nun hat sein Chef aber gesagt das es jetzt nicht geht da es in der Urlaubszeit ist und dann keiner in der Firma wäre. Kann und darf der Chef das so machen?


Mimi987

Antwort auf Beitrag von Bine422

Ganz ehrlich - das würd ich mit nem Anwalt klären - da gibts dann auch gleich die Argumentationsgrundlage dazu


Mutti69

Antwort auf Beitrag von Bine422

Und du würdest direkt nach dem Mutterschutz arbeiten gehen? Respekt!


EJJ

Antwort auf Beitrag von Mutti69

...was ist bei dir im Leben so schiefgegangen, dass du dich hier so gibst...?


Mutti69

Antwort auf Beitrag von EJJ

Glücklich verheiratet, gesundes Kind, beruflich erfolgreich, unabhängig...hm... ich denke, ich habe alles richtig gemacht ;-) Du auch?


ak

Antwort auf Beitrag von EJJ

Ich denke .. in einige Firmen kommt dieser Vorschlag immer noch nicht so gut, auch wenn heutzutage alles gleichberechtigt sein soll. An Deiner Stelle würde ich eh erst einmal zu Hause bei dem Baby bleiben wollen... und ich hätte es auch nicht geschafft, jeden Tag früh aus dem Haus zu gehen. Dafür hat mir mein Sohn die Nacht zum Tag gemacht. Ich bewundere heute noch meinen Mann, wie der das alles hinbekommen hat. Er war auch oft mit mir bis halb 3 - 3 Uhr wach... und musste früh wieder raus. Na ja... wir waren auch deutlich jünger. Trotzdem... Das wünsche ich Dir natürlich nicht... Klar... ich wäre ebenfalls mega sauer... aber bevor der Arbeitsplatz irgendwann flöten geht, nur weil dein Mann sich jetzt quer stellen sollte, da würde ich lieber einlenken und das Ganze auf später vertagen. Aufgehoben ist ja nicht aufgeschoben. Alles Gute Euch ...


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Mutti69

Du hast mir vor ein paar Monaten besser gefallen, in letzter Zeit kommst du extrem bissig und, ja, frustriert rüber.


Cruelchen

Antwort auf Beitrag von Mutti69

Wo sagt sie denn, dass sie wieder arbeiten geht? Es können auch beide in Elternzeit sein.


Gold-Locke

Antwort auf Beitrag von Mutti69

Das schreibt sie doch gar nicht. Es können auch Mutter und Vater gemeinsam Elternzeit nehmen. Warum also direkt so stutenbissig ? Und selbst wenn sie plant, nach dem Mutterschutz direkt wieder arbeiten zu gehen und der Vater komplett zu Hause bliebe, sehe ich da je nach Job auch nicht unbedingt ein Problem - auch wenn ich selbst das so nicht gewollt hätte. LG


Mutti69

Antwort auf Beitrag von Gold-Locke

Warum stutenbissig? Ich kenne keinen Fall wo sich beide Eltern gleichzeitig Elternzeit „leisten“ könnten. Ich bin gedanklich also (nachfragend) davon ausgegangen, SIE arbeitet dann wieder. Wie sagt hormoni immer so schön: ich bin nur für das verantwortlich was ich SCHREIBE. Nicht für das, was andere da rein interpretieren. Oder so ähnlich! Güßle an hormoni an dieser Stelle!


mausebär2011

Antwort auf Beitrag von Mutti69

Hmmm, ist das echt so? Kann sich das wirklich kaum einer leisten das beide in Elternzeit gehen? Nicht böse gemeint, sondern eine ehrliche Frage. Ich muss zugeben, ich habe andere nie gefragt wie es bei ihnen war. Ich ging immer davon aus das die Väter schlicht nicht wollen. Wir verdienen, zumindest im Vergleich mit unserem Umfeld, nur Peanuts, waren aber trotzdem beide gleichzeitig in Elternzeit. Zwar nur 2 Monate, aber immerhin. Beim nächsten wollen wir beide zusammen 6 Monate nehmen. Wenn man genug einspart und anspart dürfte das doch kein Problem sein.


Häsle

Antwort auf Beitrag von Mutti69

Bei mir in der Arbeit nimmt zur Zeit jeder Vater gleichzeitig mit der Mutter mindestens zwei Monate Elternzeit (alle keine Großverdiener; als meine Große geboren wurde, gab es noch kein Elterngeld und wir sind trotzdem nicht verhungert). Entweder, um die Mutter zu unterstützen mit dem Baby und den anderen Kindern oder weil sie selber das Baby richtig kennenlernen wollen. Manche fahren auch schön lange in den Urlaub. Bei uns Beamten fällt die Elternzeit nicht unter die Urlaubsquote. Der Chef muss sie also genehmigen. Im Gegensatz zum Urlaub, der aus dienstlichen Gründen nicht genehmigt werden muss. Das Thema hatten wir letztes Jahr mit einem Kollegen, der seine Elternzeit unbedingt in den Sommer legen wollte (bei einem Winterkind), weil er regulär keinen Urlaub in den Ferien bekommen hätte. Und dieses Jahr wieder, allerdings ist der Geburtstermin bei diesem Kollegen Anfang August. Da ist es verständlich, dass er da daheim sein will. Mein Mann hat beim zweiten Kind zwei Mal einen Monat Elternzeit genommen, damit zwischendrin ein Kollege in den Urlaub fahren konnte. Bei so einer kleinen Firma würde ich schon überlegen, wie viel Stunk ich machen möchte und ob es nicht doch auch anders gehen könnte. Außer ich wäre da eh schon so gut wie weg.


Charo258

Antwort auf Beitrag von Mutti69

Ich kenne viele die gleichzeitig Elternzeit nehmen. Gibt ja extra Partnermonate. Denke das wird sie auch meinen. Nichts gegen die alte Riege hier, aber zu eurer Zeit gab's das halt noch nicht daher einfach mal zurück halten bei solchen Themen. Es ist ein Baby forum, kein midlife talk.


Mutti69

Antwort auf Beitrag von Charo258

Ähm...auf meiner Pobacke ist kein Verfallsdatum. Warum bitte soll es das zu MEINER ZEIT nicht gegeben haben? Ich bin ja keine Oma.... Vielleicht ein regionales Problem oder Gepflogenheit. Hier ist das nicht sonderlich verbreitet...und zu meiner Zeit (Ginseng lässt grüßen, ich kann mich gerade noch so dran erinnern ) war mein Mann beruflich nicht abkömmlich ;-)


lilly1211

Antwort auf Beitrag von Häsle

Mein Mann hat auch mit mir gleichzeitig elternzeit genommen. Warum denn nicht?


ösitina

Antwort auf Beitrag von Charo258

Das ist doch Unsinn, auch bei uns gab es das schon, nur konnte sich das keiner leisten gleichzeitig auf den gro des Gehaltes zu verzichten Witzig, da wird immerzu gejammert dass man aufstocken müße und plötzlich soll es absolut üblich sein dass beide zu Hause bleiben können, kann ich kaum glauben... Ich kenne übrigens hier auch keinen der sich das leisten kann


Ani_k

Antwort auf Beitrag von Charo258

Elterngeld wurde vor 11 Jahren eingeführt. Also gab es das „früher“ auch schon. Und unsere Kinder waren auch mal Babys, die wurden nicht so groß geboren. Leute gibt es. Kein Respekt vor dem Alter


ösitina

Antwort auf Beitrag von Ani_k

Was heißt alter? Und alte Riege? Wir könnten doch alle problemlos noch Kinder bekommen? Die tut als wären wir jenseits der 60


Gold-Locke

Antwort auf Beitrag von Mutti69

Also das klassische Modell "2 Partnermonate" ist hier mittlerweile recht verbreitet. Der Vater bleibt 2 Monate zu Hause, meistens die ersten beiden nach der Geburt, die Mutter bleibt deutlich länger zu Hause. So wird ja das Elterngeld voll ausgeschöpft und man muss sich das in diesem Modell nicht groß "leisten können". 14 Monate Elterngeld stehen in so einem Fall beiden Eltern gemeinsam pro Kind zu. D.h. in den 2 Monaten, die beide zusammen zu Hause bleiben, bekommt jeder Elternteil Elterngeld. LG


MAMAundPAPA2013

Antwort auf Beitrag von mausebär2011

Das geht natürlich. Du wirst (wegen den Peanuts) 300€ Elterngeld bekommen in den 6 Monaten. Dein Partner 2 Monate 65% und 4 Monate keinen Cent. Ihr müsstet also etwa 6 Netto-Gehälter ansparen damit das klappt. Wir wollen beim nächsten 2 Monate zusammmen Elternzeit nehmen und sparen auf 6 Wochen England.


VerenaSch

Antwort auf Beitrag von Ani_k

Beim Elterngeld hatte sich aber einiges geändert. Seit Mitte 2015 gibt es Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonusmonate. Damit hat man am Ende des Monats kaum weniger in der Tasche. Auch die 2 häufigen Basismonate der Väter werden gut ausgeglichen. (Die es auch schon vor der Änderung 2015 gab.) Und gerade bei Aufstockern ist es egal, die bekommen die Differenz doch dann komplett aufgestockt. Bei uns ist es übrigens auch fast normal, wenn der Vater 2 Monate zu Hause bleibt. Oft direkt nach der Geburt und dann später nochmal 1 Monat.


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Charo258

Zu unserer "Zeit" gab es vielleicht keine Partnermonate und es wurde auch ein wenig anders berechnet, aber Geld gab es schon und Erziehungsurlaub. Nannte sich damals nur Erziehungsgeld ^^ aber davon hast du keine Ahnung, anscheinend bist du dafür zu jung. Und hey, wir sind ein Babyforum und nicht für junge Küken die beleidigend werden, gedacht... Und alt fühle ich mich mit Anfang 30 schonmal gar nicht!


mausebär2011

Antwort auf Beitrag von MAMAundPAPA2013

Gibt es mittlerweile nicht dieses Elterngeld plus? Soweit ich weiß bekommt man dann die doppelte Zeit Elterngeld und die Hälfte Elterngeld. So wäre zb unser Plan. Ich nehme 14 Monate, mein Mann 6. Die ersten zwei und die letzten vier dann gemeinsam. Dann wären es - zumindest bei mir - ca 400€ Elterngeld/Monat. FALLS ich das Elterngeld plus Prinzip richtig verstanden habe


VerenaSch

Antwort auf Beitrag von mausebär2011

Beim Elterngeld Plus darfst du nebenher noch begrenzt arbeiten. Wenn das nicht der Plan ist, könntest du auch die Basismonate beantragen und immer die Hälfte beiseite legen. Kommt am Ende auf das selbe hinaus. Kommt halt drauf an, wann du mit wie vielen Stunden wieder arbeiten willst und welche Optionen du dir ggf offen halten möchtest.


MAMAundPAPA2013

Antwort auf Beitrag von mausebär2011

Nein, das hast du nicht richtig verstanden. Da würde ich mich noch mal informieren.


Felica

Antwort auf Beitrag von mausebär2011

Können dann keien Peanuts sein, kenne auch niemanden der sich das leisten kann. Machen hier auch nur wenige Väter und meist wegen der betreuung des älteren Kindes. EZ zur Geburt des Kindes selbst ist sinnfrei. Zumal wenn beide daheim sind. Die meisten haben es im nachhinein zudem bereut. Weil die Zeit dann später bei der Eingewöhnung fehlte.


Felica

Antwort auf Beitrag von Gold-Locke

Kenne ich in einem Fall. Um es nett zu umschreiben, die Frau ist hoffnungslos überfordert. Der Mann stemmt alles alleine, Kinder, Haushalt, arbeiten, Alltag ud geht noch VZ arbeiten. Sie geht nicht mal ohne sein OK auf´s Klo.


Felica

Antwort auf Beitrag von VerenaSch

Natürlich hat man weniger. EG Plus beträgt nur die Hälfte des EG. Nur wenn man nebenbei noch arbeitet verringert sich der Verlust. Um den Bonus zu nutzen müssen zudem beide in TZ arbeiten, widerstrebt aber vielen Müttern weil Fremdbetreuung ja schädlich für das Kind sein könnte. Hälftige Betreuung durch den Vater klappt selten, dabei müsste der doch so richtig geübt sein. Das gab es auch schon früher. Nur etwas anders und mit mehr Verlust mit dem alten EG.


-Talia-

Antwort auf Beitrag von MAMAundPAPA2013

MAMAundPAPA2013, woher willst du wissen, dass sie nur den Mindestsatz von 300€ bekommt und wie kommst du darauf, dass der Vater nur 2 Monate EG bekommt und die anderen 4 Monate keinen Cent? Wenn beide EG beantragen, können sie das insgesamt 14 Monate. Wie sie sich das aufteilen, bleibt völlig ihnen überlassen - jeder muss aber mind. 2 Lebensmonate des Kindes nehmen und die ersten beiden kriegt auf jeden Fall die Frau wegen Mutterschutz. Also ist auch möglich 7 - 7 oder 10 - 2 oder 2- 10 oder 8 -4... Bis auf die ersten beiden Monate bei der Frau können die auch alle in EG plus umgewandelt werden. Das lohnt sich aber wohl nur in wenigen Fällen.


-Talia-

Antwort auf Beitrag von mausebär2011

Ihr könnt 14 Monate Basis-EG lustig unter euch aufteilen und auch wie ihr wollt in EG plus umwandeln (außer die ersten beiden LM, die in jedem Fall die Frau nehmen muss, und die sich auch nicht umwandeln lassen.) Jeder muss aber mind. 2 Monate Basiselterngeld oder 4 Monate EG plus nehmen.


-Talia-

Antwort auf Beitrag von Mutti69

Also nach ein bisschen überlegen sind mir in unserem Verwandten-, Freundes-, Nachbar- und Kollegenkreis genau 2 Leute eingefallen, die NICHT gleichzeitig mind 2 Monate mit der Frau in EZ waren. Bei einen Paar war es wahrscheinlich tatsächlich eine finanzielle Sache, weil die Frau wohl nicht viel mehr als den Mindestsatz bekommen hat. Der andere ist selbstständiger Landwirt und wollte wahrscheinlich die Kühe nicht sich selbst überlassen ;) Alle anderen waren mind. 2 Monate zu Hause gleichzeitig mit der Frau - meist den 1. LM und dann später noch mal um den 1. Geburtstag herum. Also hier wirklich absolut nichts ungewöhnliches - und bestimmt auch nicht alles die Großverdiener


mausebär2011

Antwort auf Beitrag von MAMAundPAPA2013

Macht nix. Wir sind noch lange nicht soweit Kind 2 zu planen. Da gehen noch viele Jahre drauf bevor das Thema wird, daher hab ich bisher auch nur nebenbei was übers Elterngeld plus aufgeschnappt. Informieren kann ich mich wenn es irgendwann soweit ist.


mausebär2011

Antwort auf Beitrag von Felica

Kommt drauf an wo man lebt. Hier ist mein Einkommen für andere Peanuts. Mein Mann hatte von Geburt an 2 Monate Elternzeit und keiner von uns hat das bereut. Wobei, eigentlich schon. Aber nur das es nicht 3 oder 4 Monate waren statt 2. Grade die erste Zeit war sehr entspannt dadurch daß wir beide da waren. Und bei der Eingewöhnung hat das keine Rolle gespielt. Mein Mann konnte Spätschicht nehmen bzw ich war da, da ich eh nur nachts arbeite.


lilly1211

Antwort auf Beitrag von Bine422

Der Chef kann das natürlich nicht verhindern dass dein mann in elternzeit geht! Aber ob es klug ist? Das müsst ihr selbst überlegen.


Mutti69

Antwort auf Beitrag von lilly1211

Der Antrag oder sagen wir besser die Ankündigung muss fristgerecht beim AG eingegangen sein und die AP sollte nicht arbeitslos und somit ohnehin zuhause sein, dann hat der AG keine Wahl...


lilly1211

Antwort auf Beitrag von Mutti69

Sie schreibt doch er hat es rechtzeitig angekündigt.


Mutti69

Antwort auf Beitrag von lilly1211

In ihren Augen. Ich weiß ja trotzdem nicht - und du auch nicht - ob das fristgerecht war. Und SIE müsste ja auch In Elternzeit gehen (Job vorausgesetzt). Und weil das alles unklar und nicht bekannt ist, kann man eh nur mutmaßen und bestenfalls InformationsIMPULSE geben. Nebenbei möchte ich natürlich einfach mal anmerken, dass eine Firma, die Pleite geht, weil ein MA unersetzt in Elternzeit geht natürlich NACH der Elternzeit dann KEIN AG mehr ist. Man muss schon perspektivisch auch die Lebensunterhaltsdinge bedenken.


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Bine422

Wenn alles schriftlich belegt ist, ab zum Anwalt bzw. Betriebsrat als erste Anlaufstelle, falls vorhanden. Man könnte argumentieren, dass der Chef vorher wusste dass es in die Urlaubszeit fällt. Jetzt damit anzukommen macht ihn unglaubwürdig.


ak

Antwort auf diesen Beitrag

dieser Schuß könnte nach hinten los gehen. Je nachdem- wie groß die Fa. ist--- Ich als Chef hätte IRGENDWANN und IRGENDWO doch den längeren Arm. Das sollte man bedenken. Ist eine Fa. recht groß- dann sollte man erst einmal mit dem Betriebsrat Kontakt aufnehmen und das Anliegen vortragen. Wenn dann immer noch nichts geht, würde ich mich von einem Anwalt beraten lassen, aber mich nicht von einem Anwalt sofort vertreten lassen. Immer erst ruhig.... und dann kann ich immer noch schießen. Überigens... ich stand auch schon mal vor einer Entscheidung die mir nicht passte. Habe mich auch überall erkundigt, und Recht hätte ich auch gehabt.... aber das war es mir ( im Nachhinein GsD) doch damals nicht wert. . Wenn es in der Ferienzeit nicht geht, dann ist das so. Wie schon geschrieben... aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Und später kann man sich immer noch freuen. Vielleicht kann er sich ja 1-2 Wochen Urlaub nach dem Krh_Aufenthalt nehmen. Das wäre doch auch schon mal was.


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von ak

Anwalt sollte nur als allerletztes Mittel und vorsichtig eingesetzt werden, ja.


Mimi987

Antwort auf Beitrag von ak

Aber ein Anwalt ist doch nur ein Fachmann - weil man sich beraten lässt heisst doch noch nicht mal, dass das der AG überhaupt erfährt. Der Anwalt muss doch nicht aktiv werden, das wäre ja dann die nächste Eskaltionsstufe, die in klaren Lagen meist gar nicht gebraucht wird. Ich finde gerade in solchen Sachen sollte man sich lieber zuviel als zuwenig beraten lassen.


Tini_79

Antwort auf Beitrag von Bine422

Hat er die EZ 7 Wochen zuvor angemeldet? Darauf muss der AG doch reagiert haben? Und es ist egal, ob die Mutter in EZ ist; wie kommt „Mutti“ darauf zu behaupten, die AP dürfe nicht zeitgleich zu Hause sein? Das verstehe ich nicht.


Mutti69

Antwort auf Beitrag von Tini_79

Hab ich doch gar nicht behauptet! Beide können gleichzeitig in Elternzeit gehen. Soweit ich es aber weiß, geht das nur bei Eltern wo beide arbeiten. Aber ich bin keine Juristin ;-)


Tini_79

Antwort auf Beitrag von Tini_79

Nein, Mutti, das stimmt nicht. Auch wenn die Mutter Hausfrau ist, hat der Vater ein Recht auf EZ.


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Mutti69

Wir hatten beide EZ - mein Mann war ganze 3 Monate zu Hause!


Mutti69

Antwort auf Beitrag von Tini_79

Ich hab gerade gegoogelt. Mal steht es so, mal so. Wie gesagt, da bin ich mir nicht sicher...ich möchte dir also nicht widersprechen.


Felica

Antwort auf Beitrag von Tini_79

Der Vater schon, die Mutter nicht. Ohne AG hat sie keinen Anspruch auf EZ. Wozu auch. Sollte da dann noch Sozialmittel eine Rolle spielen, kann das Amt sagen, klar kann Papa daheim bleiben, Mama darf dann aber stempeln. Zwie Erwachsenen daheim zum Babysitten zahlen wir nicht.


c33

Antwort auf Beitrag von Felica

Die Mutter hat ohne Arbeitgeber zwar keinen Anspruch auf Elternzeit, aber dennoch auf Elterngeld. Diese Begriffe werden einfach viel zu oft durcheinander geworfen.


Lewanna

Antwort auf Beitrag von Bine422

Nein, das kann der Chef nicht machen. Die Elternzeit ist nur Mitteilungspflichtig und Genehmigungspflichtig. Problem ist nur: Was ist nach der Elternzeit? Da kann deinem Mann nämlich gekündigt werden. Will man das Risiko eingehen? LG


ösitina

Antwort auf Beitrag von Lewanna

Niemals würde ich meinem Kind zuraten in so einem Fall zu klagen, lustig wird es dann nämlich wenn er nach der Zeit zurückkommt... Klar hätte er Anspruch, aber will man echt drauf klagen?


luna8

Antwort auf Beitrag von ösitina

Naja, wenn nie einer klagt, dauert's noch länger, dass sich Elternväter Zeit durch setzt. ( nicht zu dir, allgemein)... Wer weiß, wie der Job allgemein ist, vielleicht findet sich was Besseres? In diesem Fall wäre es dann so, dass ein Vater Elternzeit einreicht, nicht bekommt, aber die anderen machen Sommerferien? Auch nicht optimal.


ösitina

Antwort auf Beitrag von luna8

Was ist schon optimal... Im Prinzip hast du recht, aber ob es wirklich sinnvoll ist muß man ja eh selber entscheiden...


luna8

Antwort auf Beitrag von ösitina

Da hast du natürlich Recht, aber nur den Kopf einziehen, weil man ja wieder zurück in die Fa muss, kanns auch nicht sein. Ich kenne übrigens auch einige, wo der Papa am Anfang mit daheim war - keine Großverdiener.


ösitina

Antwort auf Beitrag von luna8

Es ist halt die Frage ob es einem das wert ist.... Ich denke nicht dass das nun was mit Kopf einziehen zu tun hat, wenn man sich wehrt kann unter umständen der Job weg sein, und ich bezweifle dass Firmen die es auf ne Klage ankommen lassen es in Zukunft anders machen... Wie gesagt ich würde meinem Kind sicherlich nicht sagen, klag das sofort ein, das ist dein Recht....alles eine Frage des Nutzen... Wie oben schon geschrieben, ich kenne wirklich keinen, aber es soll eh jeder machen wie er meint und kann, schön ist es sicher für die Eltern, dem Baby ist es unter Garantie sowas von egal


luna8

Antwort auf Beitrag von ösitina

'dem Baby ist es unter Garantie sowas von egal'... glaub ich nicht, aber anderes Thema :)


VerenaSch

Antwort auf Beitrag von Bine422

Versucht einen Kompromiss zu finden. Wie wäre es, wenn er LM 1+2 in Elternzeit Plus geht? Oder den 2. LM anstatt den 1.? Vielleicht hat er dann sogar mehr davon. Oder habt ihr schon weitere Kinder? So blöd es ist, ich würde es nicht drauf an kommen lassen. Er muss nach der EZ ja auch wieder zurück an den Arbeitsplatz und mit dem Chef klar kommen.


MAMAundPAPA2013

Antwort auf Beitrag von Bine422

Wann habt ihr den Antrag denn gestellt? Dein Mann muss doch mal nachgefragt haben als keine Antwort kam...


_LeA_

Antwort auf Beitrag von Bine422

Da mein Mann und mein Bruder schon zwei mal EZ hatten bzw einmal hatten und einmal ist es für ab ende juli beantragt.... Der Antrag muss schriftlich 7 Wochen vor Beginn der EZ gestellt werden. Eine Reaktion auf unsere Anträge erhielten wir jeweils nicht, muss auch nicht. Die EZ ist nicht genehmigungspflichtig..... Zwar hat der Mann einen gesetzlichen Anspruch, nicht jeder AG ist jedoch glücklich damit. Rein rechtlich hat man als Papa alle Gesetze auf seiner Seite, aber wie hier schon geschrieben wurde...man muss mit dem Chef auch noch in Zukunft zusammenarbeiten. Am besten ist es man findet einen Kompromiss. Mein Bruder hatte dann einen Monat ET komplett frei und einen Monat EZ wo er immerhin den Freitag frei hatte als familientag, also 80% gearbeitet hatte. Bei uns war es so dass die männer zusätzlich zur Mutter zuhause geblieben sind. Ich fand das Elterngeld für den daheimbleibenden Partner durchaus verlockend für " zeit mit der familie".


Felica

Antwort auf Beitrag von Bine422

Nein, dein Mann kan auf sein Recht pochen. Dafür darf er dann sicherlich nach der EZ auch freudig seine Kündigung entgegen nehmen. Habt ihr bereits ein Kind? Wenn nein, würde ich mich mit dem AG hinsetzen und schauen wann es besser passt. Oder als Kompromiss anbieten TZ innerhalb der EZ zu machen, dafür dann eben doppelt so lange die EZ zu nutzen. Habt ihr bereits ein Kind und es macht Sinn dann das der Vater wegen der Betreuung des äkteren daheim bleibt, kann er ja hart bleiben. Würde mich dann aber wie gesagt schon nach einem neuen Job umschauen.


luna8

Antwort auf Beitrag von Felica

Der 2. Satz... was ist das für eine Einstellung? Sollte der werdende Papa fristgerecht seinen EZ Antrag eingereicht haben, kann er dafür natürlich nicht gekündigt werden und auch FolgeKündigungen kann man am Arbeitsgericht prüfen lassen. Oben im Urlaubsthread sind ( fast) alle dafür, dass Regeln eingehalten werden, aber bei sowas denken viele nur ans Geld ( Sicherheit - klar ist das auch wichtig). Wegen jedem Pups wird geklagt, aber da soll man doch an die Zukunft bei DEM Arbeitgeber denken... Es ist nicht so, dass ich es nicht nachvollziehen kann, aber traurig. Ich empfehle hier mal JEDEM eine RSV.


Felica

Antwort auf Beitrag von Bine422

Nein, dein Mann kan auf sein Recht pochen. Dafür darf er dann sicherlich nach der EZ auch freudig seine Kündigung entgegen nehmen. Habt ihr bereits ein Kind? Wenn nein, würde ich mich mit dem AG hinsetzen und schauen wann es besser passt. Oder als Kompromiss anbieten TZ innerhalb der EZ zu machen, dafür dann eben doppelt so lange die EZ zu nutzen. Habt ihr bereits ein Kind und es macht Sinn dann das der Vater wegen der Betreuung des äkteren daheim bleibt, kann er ja hart bleiben. Würde mich dann aber wie gesagt schon nach einem neuen Job umschauen.


Felica

Antwort auf Beitrag von Bine422

Nein, dein Mann kan auf sein Recht pochen. Dafür darf er dann sicherlich nach der EZ auch freudig seine Kündigung entgegen nehmen. Habt ihr bereits ein Kind? Wenn nein, würde ich mich mit dem AG hinsetzen und schauen wann es besser passt. Oder als Kompromiss anbieten TZ innerhalb der EZ zu machen, dafür dann eben doppelt so lange die EZ zu nutzen. Habt ihr bereits ein Kind und es macht Sinn dann das der Vater wegen der Betreuung des äkteren daheim bleibt, kann er ja hart bleiben. Würde mich dann aber wie gesagt schon nach einem neuen Job umschauen.


Leewja

Antwort auf Beitrag von Bine422

sondern man muss es 7 Wochen vor Beginn ankündigen (schrifltich). Dann kann der Chef nichts dagegen tun, man hat ein Recht darauf, auch als Vater. Grundsätzlich hätte also der Urlaubsplan schon ndarauf ausgerichtet werden können, aber angenommen, ihr hättet gestern adoptiert, dann könnte er es auch sponatn in 7 Wochen nehemn, egal, wie der Urlaubsplan aussieht. Selbstverständlich gibt es neben der rechtlichen aber auch eine menschlich-kollegiale Seite und vor allem eben auch ein später-wieder-dort-arbeiten-wollen. Daher fände ich es fair, wenn er seine EZ so legen würde, dass es der Firma keinen großen Schaden zufügt, FALLS das verwirklichbar ist. Wenn er als Stay-at-home-Dad eingeplant ist und du wieder arbeiten gehst, dann ist das halt so.