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Urlaubkürzung bei "1 monat elternzeit 1 monat normalleurlaub 1 monat elternzeit"

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Urlaubkürzung bei "1 monat elternzeit 1 monat normalleurlaub 1 monat elternzeit"

anna1011

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Hallo, mein Mann plannt von 10.08 --> 10.11 dieses Jahres: "1 monat elternzeit 1 monat urlaub 1 monat elternzeit" Darf seine Firma seinen Urlaubsanspruch (1/12 je vollem Monatskalenders) verkürzen? DANKE für eure Antwort. Schönen Sonntag wünsche ich euch. Gruß Anna


Ani_k

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Antwort auf Beitrag von anna1011

Warum möchte er so Elternzeit nehmen?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von anna1011

Für jeden Monat Elternzeit wird der Urlaubsanspruch anteilig gekürzt.


MAMAundPAPA2013

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Ja. So ist es. Was ja auch logisch ist. Wenn man nicht bei der Arbeit ist sondern zu Hause steht einem der Urlaub nicht mehr zu! Obwohl man beim "Elternsein" wohl mehr Urlaub bräuchte als beim Arbeiten


Schru

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Antwort auf Beitrag von anna1011

also nur für die Monate, die er auch vom 01. bis zum 30/31. fehlt. Also darf der AG bei deinem Mann nicht kürzen, da er ja nie einen vollen Monat EZ hat. Aber ich gebe keien Garantie auf Richtigkeit meiner Angaben.... LG Schru


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Schru

Vom 10.08. bis 10.09. ist auch ein voller Monat.......


77shy

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Es zählt aber nur vom 1. bis zum 30./31. als voller Monat. MfG


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von 77shy

Ach so. Also muss dann jeder seine Elternzeit einfach mitte des Monats anfangen und kann dann sein ganzen Urlaub behalten. Schwer vorstellbar.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von 77shy

Urteil vom 17.05.211 vom BAG. Es zählen Kalendermonate.