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Update mündlicher Vertrag - wen es interresiert

Update mündlicher Vertrag - wen es interresiert

Mitglied inaktiv

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Erst mal Danke für die vielen Antworten auch per pn Leider hat mein Anwalt mir bestätigt dass ich keine Möglichkeit habe von dem Vertrag zurück zu treten. Passt also sehr genau auf mündliche Zusagen auf, ich war echt ganz schön naiv. Natürlich hätte ich nie gedacht dass ich so eine miese menschenkenntnis habe, normalerweise sollte man zusagen auch ernst nehmen, aber ich hätte nicht gedacht dass es so gut wie keine Möglichkeit des Widerrufs (von Seiten des Käufers) gibt


Mutti69

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Schön finde ich immer, wenn sich User nach Fragen zum einen bedanken und zudem auch nochmal eine Rückmeldung geben. Ich habe aber auch einen kleinen Kritikpunkt (ist aber auch als generelle Anregung zu verstehen): Bitte erkläre beim nächsten mal doch etwas ausholenden, worum es eigentlich geht. Vertrag ist nicht gleich Vertrag und es hängt ja von ganz vielen Dingen ab, wie etwas zu bewerten ist. Vielleicht sind dann auch Antworten - wenn auch auf Leienebene - passender. LG


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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Ja da hast du recht. Ich war einfach ziemlich aufgeregt als ich das geschrieben habe


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Hat dein Anwalt auch was wegen Fernmeldegesetz gesagt wenn ihr das alles über WA geregelt habt?


Nina411

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Den Beitrag unten habe ich grob überflogen. Hast du jetzt ein Tier und wolltest gar keins oder was ist passiert? LG


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Nina411

Ich habe auch nur Bahnhof verstanden


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Antwort auf Beitrag von Nina411

Ich musste meines verkaufen und dachte ich hätte die perfekte Person gefunden, haben uns kennen gelernt, ich habe mir die zukünftige Unterkunft angesehen und alles schien perfekt. Habe auch einen schutzvertrag aufgesetzt (also wie das Tier gehalten werden muss und dass es nicht weiter verkauft sondern nur an mich zurück gegeben werden darf). Nachdem ich zugesagt habe habe ich aber an demTier Verletzungen festgestellt nachdem der zukünftige Besitzer mit ihm unterwegs war. Da war ich total schockiert weil er Käufer das nicht mal für erwähnenswert gehalten hat und habe gesagt dass ich ihm das Tier nicht geben werde. Daraufhin lag ein Brief von dem Anwalt auf dem Tisch dass ich es heraus geben muss.


Mutti69

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Ach du Kacke! Und nun?


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Antwort auf Beitrag von Nina411

@Mutti Und nun? Herausgabe des Tieres oder es wird noch schlimmer... Es liegen wirksame Willenserklärungen vor, es gibt Zeugen und Nachrichten, die Fragestellerin ist verpflichtet den Vertrag zu erfüllen. Da gibt's auch leider nix daran zu wackeln...


Mutti69

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Nein, das sehe ich nicht so. Aber ich bin kein Jurist und darauf bezog sich auch meine Nachfrage nicht... Ich wollte wissen, ob sie es auf einen Gerichtsstreit ankommen lässt oder eine Klärung mit dem Käufer versucht.


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Sie könnte den neuen Besitzer aber wegen "Sachbeschädigung" anzeigen, oder vielleicht Tierquälerei/Vermachlässigung. Ändert nichts an ihren vertraglichen Obliegenheiten, aber sie würde erreichen, dass dem Halter noch mal genauer auf dem Zahn gefühlt wird.


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War jetzt unbedacht...


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Antwort auf Beitrag von Nina411

Nein!Nein! Der Gedanke Tierquälerei Anzeige oder Sachbeschädigung war gut. Tiere sind keine Sachen, werden aber wie Sachen rechtlich behandelt. Ich hatte das gestern bereits mit der Fragestellerin besprochen aber keine Bilder, keine Zeugen, schon wieder verheilt... :-( Man kann es dennoch machen, ist aber genauso aussichtslos wie es auf ne Klage ankommen zu lassen, denn dann trägt sie tatsächlich noch die Kosten des Verfahrens...


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Das Tier müsste dann aber "fremd" sein, also nicht dem Halter selbst gehören. Die AP hätte, wie es übrigens viele professionelle Züchter tun, ein Rückforderungsrecht vereinbaren sollen, (u. a.) für den Fall, dass ein begründeter Verdacht herrscht, dass der neue Halter das Tier nicht gut behandelt, weiterverkauft, verstirbt, etc. Aber nun gut, das Kind scheint in den Brunnen gefallen, der Streitwert übersteigt die finanziellen Möglichkeiten der AP, und das Tier wird leider mal wieder nur hoffen können, ein gutes Leben zu haben.


taram

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Zitat: Habe auch einen schutzvertrag aufgesetzt (also wie das Tier gehalten werden muss und dass es nicht weiter verkauft sondern nur an mich zurück gegeben werden darf). Zitat Ende Dachte jetzt auch, dass ist doch ein Vertrag?


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Antwort auf Beitrag von Nina411

Die schriftliche Version ist noch nicht unterschrieben


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Antwort auf Beitrag von Nina411

Wie gesagt ich habe einen schutzvertrag gemacht aber wohl nicht ausführlich genug


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Mein Anwalt meinte ich muss den Vertrag erfüllen. Der Käufer hat zu mir erst gesagt ist ok und dann kam der Brief. Ich war völlig überrumpelt sonst hätte ich schon versucht mich anders zu einigen


taram

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Dann würde ich mit Engelszungen reden, reden, reden oder Geld anbieten?


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Geld brauchen die leider nicht. Haben mir gar keine Chance gegeben zu reden, es geht mir noch über den Anwalt. Aber ich versuche es nochmal


taram

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Der Hund ist vor lauter Schreck davon gelaufen - uuuups


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Hab's schon versucht, weigert sich mit mir zu reden, war klar. Das mit dem davon laufen ist leider nicht möglich aber eine gute Idee eigentlich


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Ist genauso wie du gesagt hast, die anwaltskosten muss ich nicht zahlen aber es gibt kein rücktrittsrecht und da Tiere als Sache gelten könnte man sich wegen der Verletzung höchstens über einen Schadensersatz oder ähnliches streiten


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Tut mir leid. Bleibt zu hoffen, dass die Käuferin auch geschockt war und zukünftig besser aufpasst...


Kater Keks

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Ich kenne mich damit ja nicht aus, aber ist ein Schutzvertrag für das Tier nicht extra dafür da, damit man das Tier zurückholen kann, wenn dieser Schutzvertrag nicht erfüllt wird?


Zero

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Es sollte mit aufgenommen sein, dass das Tier wieder vom ehemaligen Besitzer zurückgenommen wird, wenn das Tier nicht so behandelt/gehalten wird, wie im Vertrag festgestelten. So in etwa: §4 Es besteht darüber Einigkeit, dass o.g. Personen oder von ihnen Beauftragte berechtigt sind, unwiderruflich jederzeit die unverzügliche Rückgabe des Tieres zu fordern, wenn der/die Übernehmer/in seinen/ihren Verpflichtungen nicht nachkommt und dies zur sofortigen Auflösung dieses Vertrages führt. Wenn du Angst hast und den Verdacht, dein Tier wird bei dem neuen Besitzer nicht gut behandelt und geschlagen, hast du mit diesem Vertrag (so er denn schon von beiden Seiten Unterzeichnet ist) das Recht das Tier wieder zurückzuholen und den Vertrag als Nichtig zu erachten.


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Zero

Eben, ich dachte, sowas ist extra dafür da.


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Ich sage ja ich habe ihn nicht ausführlich genug gemacht, ich habe die Person auch komplett falsch eingeschätzt. Da stehen halt so Dinge drin dass das Tier artgerecht gehalten werden muss (ist auch genauer definiert), nicht weiter verkauft werden darf und es gemeldet werden muss wenn es krank ist.


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Na, was sie ja nicht gemacht haben. Ist halt die Frage ob man eine Verletzung unter "Krankheit" laufen lassen kann. Fraglich ja auch, wie es zu Verletzungen kommen kann bei artgerechter Haltung.


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Eine Option wäre ja noch, wenn der Schutzvertrag noch nicht von beiden unterschrieben ist - und hoffentlich auch nicht von den Käufern den entsprechend auszuweiten. falls die keine Kopie davon haben. Und dann auch mitzuteilen, das der Kaufvertrag erst wirksam wird wenn sie den Schutzvertrag unterschrieben haben. Den Weg würde ich evtl auch noch prüfen lassen. Hängt halt davon ab was vorher schon ausgemacht wurde. wenn die Käufer schon vor dem ganzen jetzt wussten, ohne Schutzvertrag wird das alles nichts, können die wohl kaum auf die Erfüllung pochen wenn sie ihren teil nicht einhalten.


Mutti69

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Ich bin nach wie vor der Meinung, da geht was! Allein der Umstand, dass der Vertragspartner (ebenfalls mündlich) der Auflösung des Vertrages zugestimmt hat, ist schon überdenkenswert. Dann die Sache mit der “Sachbeschädigung“ des Tieres. Das spricht u.U. schon gegen eine artgerechte Haltung, da greift der Schutzvertrag nämlich schon! Alles kleine Detaills, die man sicher HIER, an dieser Stelle, nicht juristisch richtig bewerten kann. Auch nicht unsere Möchte gern Juristen, die hier plakativ am Start sind! Man sieht nämlich, da kommen immer wieder neue Infos auf den Tisch... Mein Rat wäre, den ganzen Ablauf akribisch schriftlich festzuhalten und sich dann wirklich, wirklich in einem nochmals vertiefenden Gespräch mit einen wirklichen Juristen zu beraten! Manchmal tut es ja auch schon das Gegenschreiben des eigenen Anwalts, um das Säbelrasseln in friedlichere Bahnen zu lenken!


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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Alter rechtfertigt nicht jedes gemeine Wort! Das war jetzt die 2 Bemerkung deinerseits in meine Richtung, die erste habe ich bewusst nicht kommentiert. Deine Stänkereien sind unschön. Du musst weder meine Kommentare lesen noch sie ernst nehmen. Wo steht was von beiderseitiger mündlicher Auflösung? Man traf sich unter Zeugen, vereinbarte den Kaufpreis und schrieb letztlich: Kannste Freitag abholen. Da wurde ein mündlicher Vertrag OHNE Schutzvertrag geschlossen. Einen Entwurf kann man immer rum liegen haben, ist nur ohne Unterschrift nutzlos. Zukünftig überlese mich bitte, die Möchtegernjuristen, die seit gestern versuchten der Frau zu helfen und auch Ansatzpunkte zu finden, tun Deinem Magen nicht gut!


Mutti69

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Ach, hast du dich angesprochen gefühlt? Von welchem Alter reden wir denn gerade, ich stehe etwas auf dem Schlauch ;-)


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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Natürlich! Wäre ja nicht das erste Mal, dass Du damit ein Problem hast. Du hast ein Problem mit meinen Beiträgen und mit §§, nicht erst seit heute, ich weiß nur nicht warum. Zu sachlichen Fragen, gibts sachliche Antworten, es wird doch immer nach Nachweisen/ Beweisen geschrieen ;-) Bleib doch einfach bei der Sache und überlies mich. Der letzte Rat an die Fragestellerin war doch gut, reicht doch aus. Wenn Du mal ne Frage hast, weiß ich es besser und schreib ne laienhafte nicht unsachliche Antwort. Die ist Dir ja (siehe Dein stichelnder Beitrag weiter oben) lieber.


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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Streuchung fes Wortes - nicht - im letzten Absatz... :-) Deine Abschweifungen in persönliche Querelen sind übrigens auch für Fragesteller immer unschön.


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Aber die AP war doch nach eigenen Angaben beim Anwalt und hat sich beraten lassen und dieser Anwalt sieht in ihrem Fall wohl keine Möglichkeiten sus dem Vertrag herauszukommen ... Ihm wird sie den Fall ja ausführlich(er) geschildert haben und er ist "richtiger Jurist". Die "Möchtegernjuristen" erkennt man im übrigen sofort an offensichtlich mangelnder Ahnung ... Hubbeldubbel gehört nicht dazu ...


Mutti69

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Hast du eine Warnehmungsstörung? Ich hätte ein Problem mit dir? Ich kenn dich dich gar nicht. Ich würde lieber sticheln, würde man “Oben“ sehen. Wo bitte? Ich merke nur, du wirst gerade hektischen. Warum? Ich habe lediglich angemerkt, dass immer neue Sachverhalte raus kommen. Und DAS macht es einfach schwierig etwas definitives zu raten/zu sagen. Denn in der Tat schreibt die AP unvermutet, sie habe es dem Käufer gesagt, dass sie ihm das Tier nun doch nicht gibt und der Käufer hat gesagt “O.k.“. Sie sei ganz überrascht gewesen, dass dann was vom Anwalt kam. Ich finde es unethisch die eigenen Ratschläge als juristisch unumstößlich zu präsentieren. Das trifft um so mehr im WWW zu. Im RL auch, denn sonst gäbe es nur Gesetze und keine Juristen, die sich um die Auslegung der selbigen streiten. Ob ich die AP störe, mag ICH nicht beurteilen. DU aber ganz sicher auch nicht.


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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Warum hektisch? Weil das zahnende Kind mit 39 Grad Fieber im Bett schläft, immer mal mit geschlossenen Augen da sitzt, weint und ich nachsehen muss. Du hast von Möchtegernjuristen geschrieben, Du hast mich treffen wollen, dann steh auch dazu. Deine Bemerkung war unnötig, Du hast bewusst unfrieden stiften wollen. Ich brauch das Sonntag Nachmittag nicht. Schönen Nachmittag noch.


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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Übrigens, mein Rat an die AP war auch der Gang zum Anwalt ;-) und was Du unethisch findest hast Du bereits öfters mir gegenüber kund getan. Ich weiß das schon länger. Wie war das? Ich soll nicht so überzeugt schreiben war Dein Rat... *feix* Fakten sind aber wie sie sind. Wenn die AP nicht doch einen wichtigen Fakt vergessen hat zu erwähnen, müsste der Richter besoffen sein, ihr Recht zu geben. Die Warnung vor Folgekosten ist daher richtig und wichtig. Wer keine Rechtsschutz hat, zahlt ja bereits das Beratungsgespräch und die Gegenseite war bereits beim Anwalt, es wird also nicht billiger, wenn man nicht oder unbedacht reagiert.