Nhu Hoang
Hallo, Ich habe irgendwie 10 Fragezeichen im Kopf, Ich habe heute ein den gerichtsBeschluss bekommen das mein Ex von Oktober.22 bis jetzt den Unterhalt nachzahlen muss und weiterhin ja natürlich Unterhalt zahlen muss. Allerdings widerspricht er sich selber in seiner eigenen Aussage. " ich kann nicht zahlen, aber nehme es an " Wie geht das denn weiter ? Macht das eher dann Sinn mit dem Beschluss UVG anmelden ? Wird das nachgezahlt ? Allerdings lebe ich von ALG II, dann geht das doch direkt ans Jobcenter oder ?
Melde dich mit dem Beschluss am besten beim "Team Unterhalt" des Jobcenters, die können deine Fragezeichen beseitigen
Das ist kein Widerspruch. Er kann nicht zahlen (warum auch immer), geht aber gegen die Entscheidung des Gerichts nicht vor, weil sie vermutlich sachlich korrekt ist. Willst Du Kohle sehen, dann musst du die Zwangsvollstreckung betreiben. Und wenn er nicht zahlen kann oder will, beantrage Unterhaltsvorschuss.
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