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Unterhalt für nichteheliche Mutter! Wer kann weiterhelfen?

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Unterhalt für nichteheliche Mutter! Wer kann weiterhelfen?

Fee84

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Hallo, evtl. könnt ihr mir weiterhelfen am 1. März hat mich mein Ex-Freund Schwanger wegen eine andere sitzen gelassen:( Wir haben bereits ein Sohn von 22 Monate und ich bin mittlerweile in der 21 ssw! Nun hat mir mein EX noch März und April 550Euro für mich und mein Sohn Unterhalt gezahlt! Am Donnerstag kam er vorbei und drückte mir 273 Euro in der Hand und meinte das sei der Unterhalt für unser Sohn , er hätte sich bei der Jugendkasse kündig gemacht und der Beamte soll gemeint haben, er müsse mir gar kein Unterhalt zahlen da wir keine Lebensgemeinschaft waren! Ich bin natürlich gleich am nächsten Tag zu Arge gefahren, denn mit 273 und KG kommt man nicht über die runden:( Die meinten er sei wohl gegenüber mir Unterhaltspflichtig , das ich alle SGB 2 anträge ausfüllen solle und ich das Geld erst vom Amt bekomme, und das er dann an denen ein gewisse Beitragsatz zurück zahlen müsse!! Nun wollte ich es eigentlich nicht so weit kommen lassen....Aber mein EX ist fest überzeugt das er für mich nicht aufkommen muss! DIe Arge bewilligt erst mein ALG 2 und dann wird alles von mein EX angefordert und berechnet..das heisst der wird einiges zurück zahlen müssen oder !?! Er verdient 2700Euro Brutto und ist noch selbstständig als Mechaniker gemeldet verdient ca 400euro Netto! Jetzt meine Frage gibt es keine Dienst-Amtsstelle ....die mein Unterhalt berechnen würden ohne es über die Arge zu machen? MFG Fee


Fru

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Antwort auf Beitrag von Fee84

Warum nicht über die Arge..?? Ob das nun das Jugendamt macht oder die Arge dürfte doch schnuppe sein, oder? Der Arge ist das egal, wenn er zu Unterhalt verpflichtet ist, kriegen sie ihn ran und der Unterhalt wird auch als Dein Einkommen angerechnet. Kannst natürlich auch zum Anwalt gehen, aber irgendwer wird es tun (also den Unterhalt berechnen) Ich glaube, das er Dir so lange zu Unterhalt verpflichtet ist, bis das Du wieder arbeiten gehen kannst, das wird ja noch nen Weilchen dauern...


Fee84

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Antwort auf Beitrag von Fru

Ich weiss du hast recht! Aber er meine das Jugendamt hätte gemeint er braucht mir nichts zahlen, was die Arge natürlich nicht glaubt denn ob ONS oder Lebensbeziehung der eine Elternteil ist der andere betreuende Elternteil bis zum 3 Lebensjahr unterhaltspflichtig.....


Fru

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Antwort auf Beitrag von Fee84

Ja dann lass das doch so laufen und gut ist, er wird ja dann schon sehen, wer am längeren Hebel sitzt....


SaRaNi

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Antwort auf Beitrag von Fru

seid ihr verheiratet? ich war mit dem vater meiner tochter nicht verheiratet und er musste/muss auch nur für sie zahlen. da war nichts mit unterhalt für mich.


Fee84

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Antwort auf Beitrag von SaRaNi

Ne wir sind nicht verheiratet! Aber laut Arge ist er unterhaltspflichtig vier monate vor der Geburt und 3 Jahre nach der Geburt...deswegen frage ich ja nach? Hab aber jetzt viel gegooglt und da wird das von der arge bestätigt...


SaRaNi

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Antwort auf Beitrag von Fee84

Hmm.. bei mir gings damals übers Jugendamt/Anwalt/Gericht.. die sagten, er braucht nichts zu zahlen. Vielleicht wird aber noch mal unterschieden, ob man zusammen gewohnt hat oder nicht?? Keine Ahnung.


SaRaNi

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Antwort auf Beitrag von SaRaNi

ach ich glaub, es kommt auch darauf an, wie lange man zusammen war.


Fee84

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Antwort auf Beitrag von SaRaNi

spielt keine rolle...wird verdienst abhängig eher sein schau mal http://www.mein-recht.de/kindesmutter.htm


SaRaNi

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Antwort auf Beitrag von Fee84

naja hätte damals bestimmt eh nichts bekommen, er hat noch studiert damals. ich war ja dann eh froh, dass er für unsere tochter gezahlt hat.


Fee84

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Antwort auf Beitrag von SaRaNi

Das glaub ich dir! Naja nach der Trennung lernt man immer das ware gesicht eines menschens kennen


xHoneySx

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Antwort auf Beitrag von Fee84

kriege auch nur Unterhalt fuer meinen Sohn - ich selbst kriege nichts.


Fee84

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Antwort auf Beitrag von xHoneySx

habt ihr alg 2 beantragt?


SaRaNi

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Antwort auf Beitrag von Fee84

nein, ich hab damals kein alg2 bekommen oder was das 1999 noch war. hab damals studiert, nebenbei gejobbt und wurde noch dazu von meinen eltern "gesponsert". als sie 4 war, hab ich dann mit meiner ausbildung angefangen.


montpelle

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Antwort auf Beitrag von Fee84

"Naja nach der Trennung lernt man immer das ware gesicht eines menschens kennen" Das wird er von dir womöglich auch behaupten.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Fee84

hab im ae geantwortet. wenn man nichts erstreitet, kriegt man auch nichts. oder: einem nackerten kann man nicht in die tasche langen. oder: einem selbstständigen auch schlecht, die rechnen sich dann arm. ich habe es auch mal versucht, nachdem mir der erzeuger drohte, habe ich es gelassen, dumm aber damals war ich noch jünger... eine kollegin von mir hat es durchgezogen und bekam den unterhalt auch nachträglich zugesprochen. ist auch schon 15 jahre her, also schon damals waren eheliche unterhälte den unehelichen gleich gestellt.


Fru

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Wenn ALG II beantragt wird, wird er auch ihr gegenüber zu Unterhalt verpflichtet sein! Bis das das jüngste Kind drei Jahre alt ist dann ist die Mutter verpflichtet, für ihren Teil selbst aufzukommen, ich habs durch, glaubts.... Hier hat die Arge sogar versucht, nachehelichen Unterhalt zu bekommen, obwohl das Kind schon 6 war....