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Unglaublich

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sweetkids

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Heute erzählt mir eine Bekannte, dass sie sich in Notwehr mit Pfefferspray gegen einen Angreifer gewehrt hat und nun hat sie eine Anzeige wegen schwerer Körperverletzung am Hals, ist das nicht ungerecht??? Pfefferspray darf man nur gegen Tiere einsetzen, sie hätte sich gegen den Typen nur mit Händen wehren dürfen.


desire

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Antwort auf Beitrag von sweetkids

na da riskier ich doch gerne ne Anzeige.....


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von sweetkids

Nun ja, dann hat sie jetzt eine Anzeige und geht zum Anwalt, um eine gegenanzeige zu machen. Lieber effektiv mit Pfefferspray geweht und eine Anzeige am hals, als verletzt oder gar tod. Das heißt ja nicht, nur weil sie eine Anzeige hat,d as sie jetzt deswegen verurteilt wird.


sweetkids

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Nee klar, das heißt es natürlich nicht aber allein schon das sie mit der Polizei zum Bluttest mußte und nicht der Typ.


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von sweetkids

Mein Sohn hat es mal im Pub benutzt,er musste danach auch zur Wache aber er hat keine Strafe bekommen,weil Notwehr.


sweetkids

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

Ist schon einige Wochen her und sie wartet noch auf "post", die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Zum Glück gibts nen Zeugen.


keks79

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Antwort auf Beitrag von sweetkids

Das Verfahren wird sicher eingestellt, keine Sorge. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft ist leider verpflichtet, den Anzeigen immer nachzugehen. Deine Bekannte sollte auf jeden Fall auch Strafanzeige gegen den Typen erstatten, falls sie das noch nicht getan hat,


sweetkids

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Antwort auf Beitrag von keks79

Ja sie hat natürlich Gegenanzeige gestellt. Sie hat totalen Schiss das das in ihrem Polizeilichen Führungszeugnis steht und ihre Chefin davon was mitbekommt.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von sweetkids

Quatsch, erst einmal. Dazu muss sie ja rechtskräftig verurteilt werden (und dann ist es auch noch eine Frage der Höhe der Strafe) Nur wegen einer Anzeige braucht sie sich nicht so zu sorgen. natürlich ist das unangenehm, aber es gibt einen Zeugen, sie hat nicht angegriffen, sondern sich gewehrt.


keks79

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Antwort auf Beitrag von sweetkids

Nein, solange sie nicht zu irgendetwas rechtskräftig verurteilt wird, steht da auch nix drin. Und die Notwehr ist ja wohl eindeutig, zumal es ja Zeugen gibt.


sweetkids

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Antwort auf Beitrag von keks79

Danke euch. Die arme ist fix und fertig.


keks79

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Antwort auf Beitrag von sweetkids

Das glaube ich. Aber ich denke auch, dass es gar nicht zum Verfahren kommt. Sie wird sicher eine Anhörung bekommen und danach wird das Verfahren eingestellt.


--Divinitas--

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Antwort auf Beitrag von sweetkids

werden solche anzeigen noch nicht mal zur verhandlung gebracht man muss zur anhörung auf die wache das wird dann weitergeleitet an den richter und der entscheidet ob es zur verhandlung gebracht wird oder nicht aber die meißten solcher anzeigen werden vom richter abgeschmettert würde mir jedoch trotzdem zur vorsicht einen anwalt nehmen


zwergdackel89

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Antwort auf Beitrag von sweetkids

ja, sowas hab ich schon öfter gehört.