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Umzug zum Freund 250 km

Umzug zum Freund 250 km

Mirze

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Hallo. Ich alleinerziehend mit 2 Kindern möchte zu meinem Freund ziehen der 250 km weit weg wohnt. Momentan arbeite ich Teilzeit, bin aber schon länger auf der Suche nach Vollzeit in seiner Gegend. Wie ist das wenn ich meinen Job hier kündige und dort wo er lebt mich beim Jobcenter melde? Bekomme ich dort bis ich ArBeit gefunden habe Unterstützung? LG Mirze


Mitglied inaktiv

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Kurz und knapp: Wohl kaum.


omagina

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so kurz und knapp würd ich das pauschal nicht sagen....das hängt wohl auch vom jeweiligen jobcenter ab....mit deinem am heimatort reden und genau erkundigen....machbar ist vieles....viel glück


Helena83

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Antwort auf Beitrag von omagina

stimmt dwr KV überhaupt dem Umzug zu?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Helena83

Also 1. finde ich es nicht in Ordnung zu kündigen, bevor du was neues hast und dann zu hoffen, dass der Sozialstaat und damit die Allgemeinheit deinen finanziellen Ausfall kompensiert. 2. hast du den Vater der Kinder gefragt, ob er einverstanden ist, dass du so weit weg ziehst? Ist der Umgang dann noch gesichert? Od. hast du alleiniges Sorgerecht und brauchst darauf schon mal nicht Rücksicht zu nehmen? Erst kündigen, wenn du dort was Neues hast. Alles andere ist verantwortungslos und egoistisch. LG


Zero

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Stimmt der Vater des Kindes dem Umzug zu? Habt ihr geteiltes Sorgerecht? Ist es möglich sich an den neuen Ort versetzen zu lassen? Wenn der Vater des Kindes sich gegen den Umzug mit dem Kind stellt, musst du gute Argumente haben um mit Kind umzuziehen. Du kannst umziehen sooft und soweit weg du möchtest - wenn der Kindsvater dagegen ist, wird es mit Kind schwer, außer du hast gute Argumente. Ich würde, wenn du schon umziehen willst, nach einer Arbeit am neuen Wohnort schauen und auch Bewerbungen schreiben, damit du nicht ohne dastehst und nicht in die Verlegenheit kommst dich bei der ARGE anzumelden, sondern gleich mit dem Grund "neuer und besserer Arbeitsplatz" den Wohnort wechselst.


Princess01

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Stimmt der KV dem Umzug zu? Nach Kündigung wird man gesperrt, aber du kannst ja erklären warum, dann wird im Einzelfall entschieden! Melde dich am bestwn rechtzeitig beim AA dort. Nicht aber Jobcenter weil das wäre dann Hartz4.


Mamimaui89

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Hallo Mirze. Ich hatte ein æhnliches Problem. Hab fünf Jahre lang in München gearbeitet und bin dann in Muschutz und Elternzeit gewesen. In dieser Zeit wurde mein Mann versetzt und wir sind umgezogen - 800km weit weg!! Hab dann mit meinem alten AG einen Aufhebungsvertrag vereinbart damit ich nach der Elternzeit nicht kündige und damit ne Sperre bekomme. Musste zwar kein AlgII beziehen da ich auch am neuen Wohnort Arbeit fand aber hätte unter diesen Umständen welches bekommen. Man muss sich nur rechtzeitig melden, sich dann durch viel Papierkram kämpfen und mit den Leuten reden. Einfacher ist es natürlich du hast alles in "trockenen Tüchern" bevor du umziehst. Du sparst dir viel Aufwand und Zeit und gerenne wenn du gleich nen Job hast. Lg


Lewanna

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Antwort auf Beitrag von Mamimaui89

Das war bei dir aber was anderes. Sie zieht ja nicht zum Papa der Kinder. Da würde es um Familienzusammenführung gehen und sie würde evtl. keine Sperre vom Amt bekommen. Sie will aber zu ihrem Freund ziehen und da könnte sie ja warten bis sie einen Job gefunden hat. LG


Mitglied inaktiv

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Da Du mit Deinem Freund eine Bedarfsgemeinschaft bildest, wird sein Gehalt angerechnet. In Deinem Fall (selbst gekündigt) wirst Du vermutlich erst einmal nichts vom Amt bekommen und wenn, dann als Darlehen. Und das ist auch richtig so.


+sumsebiene+

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Antwort auf Beitrag von Mirze

ich kenne mich da so null komma gar nicht mit aus.. aber ich stelle mir die Frage, wenn du kündigst um zu deinem Freund zu ziehen und du noch nichts neues hast, muss dein Freund dann nicht euch mitfinanzieren..


DK-Ursel

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Antwort auf Beitrag von +sumsebiene+

die Glosse mit der Hipp-Nahrung... Es antworten zig Leute, aber kaum jemand zur Frage überhaupt, und wenn dann ohne Ahnung. Die brauchbarste Antwort ist ja immer noch die, sich dort sachkundig zu machen, wo entschieden wird, also beim Amt: an Omagina! Ja, ich weiß selbst - udn finde normal auch gut - daß Threads sich verselbständigen und Diskussionen ganz woanders als beim Ausgangspunkt landen, aber wie gesagt, die Parallele kam fast automatisch. Nichjts für ungut - Frag beim Amt nach - Ursel, DK


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von DK-Ursel

Das dachte ich mir auch gerade. Das Baghisyndrom greift wohl um sich. Was hat der KV mit der Frage zu tun? Wen geht das was an? Was soll das Gekeife? An die AP: Bei einer Kündigung greift erst mal die dreimonatige Sperre, allerdings weiß ich nicht, ob das auch bei so einem weitem Umzug gilt. Das Arbeitsamt hat ja Auskunftspflicht. Erst mal dort fragen und keine unqualifizierte und überneugierige Antwort von hier ernst nehmen.


DantesEi

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Antwort auf Beitrag von Mirze

Alles Gute für den Umzug. Eine Hilfe bin ich Dir nicht, aber ich finde es mal gut, dass Du mit den Kindern überhaupt arbeitest. Allein das machen ja schon viele nicht!!!! Ich würde auch beim Amt nachfragen und alles offen angeben und dann werden die Dir schon kompetente Auskunft geben. Wie viele ziehen aus familiären Gründen um?! Du suchst eine VOLLZEITstelle als Mutter 2er Kinder. Du arbeitest Teilzeit... Ich denke, da muss man sich nicht rechtfertigen...


Ralph

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Antwort auf Beitrag von DantesEi

Doch, muß man, sofern man die Kosten nicht komplett selbst trägt. Wo kämen wir denn da hin? Zur Sache: Solange im neuen Wohnort kein Job gefunden wird, muß sämtliche Hilfe, die durch die Kündigung geleistet wird, an das Amt zurückgezahlt werden (§34 SGB II, Kostenersatz). Das kann sehr schnell einen vier-fünfstelligen Betrag erreichen, wenn sich die APin in ihren Chancen verschätzt. Denn es sind z.B. auch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu erstatten, Lehrgangsgebühren... halt alles, was das JC einem dann so angedeihen läßt. Auch sehe ich bei der Kostenersatzforderung kein großes Hindernis, da der APin z.B. durchaus zuzumuten ist, sich erst um eine neue Arbeit und sodann um den Umzug zu kümmern. Zwei Dinge noch: Der neue Partner hat sein komplettes Einkommen für die neue Familie einzusetzen, da eine Bedarfsgemeinschaft gebildet wird. Der Aspekt mit der Zustimmung des Kindesvaters sollte nicht unterschätzt werden. Wenn von ihm keine Zustimmung zu erwarten ist, kann daraus ein ganz böser Streit erwachsen, insbesondere, wenn er ein sich kümmernder Vater ist. Dann dürfte das chancenlos sein. Nur als Info, keine Wertung. Ralph


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Ralph

Muss man in einem Forum, in dem die Frage nicht beantwortet wird, sondern unangebrachte Gegenfragen im Baghistil gestellt werden ganz sicher nicht. Davon war die Rede - nicht vom Jobcenter.


DantesEi

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Antwort auf Beitrag von Ralph

sie SUCHT doch einen Vollzeitjob!!!! Es geht darum, dass sie hingestellt wurde, als würde sie sozialschmarotzen. Das sehe ich nicht bei einer alleinerziehenden Mutter, die derzeit Teilzeit arbeitet und einen Vollzeitjob sucht. Darauf bezog sich mein "rechtfertigen". Und über die Gesetzeslage wird das Arbeitsamt sie doch aufklären, wenn sie, wie von mir geraten, alle Umstände darlegt. Ich habe doch nichts anderes geschrieben...., ODER?! Und wie viele Männer arbeiten nicht, obwohl sie ihre Familie selbst finanzieren könnten. Wie viele Frauen arbeiten nicht, nur weil sie Kinder haben (als Argumentation....). Wie viele Menschen nehmen grad ohne Gegenleistung in diesem Land Leistungen entgegen und bei einer alleinerziehenden, die zu ihrem Freund zieht, wird der Zeigefinger erhoben?! OBWOHL sie arbeitet und nicht wie viele sagt: "Ich bin alleinerziehend, ich kann ja nicht....!". Wenn die dann zum Freund zöge und das Amt zahlen würde, wäre das okay? Hätte sie gesagt: "Ich will dann nicht mehr arbeiten!" DAS wäre was anderes, aber sie sagt, sie will sogar aufstocken. DARAUF bezog ich mich!