Mitglied inaktiv
Hallo ihr lieben, ich stelle die Frage für eine Freundin von mir.
Sie hat eine einjährige Tochter, sie wohnt bei ihr da sie sich letztes jahr von ihrem Freund(Vater der Tochter) getrennt hat.
Sie möchte umziehen, die neue Wohnung wäre auch näher am Wohnort des Vaters, er sagt aber er stimmt dem Umzug nicht zu, wieso weiß sie selber nicht. Nun zur eigentlichen Frage, darf sie ohne seine Erlaubnis mit der kleinen umziehen? Es ist ja wie gesagt etwas näher wie jetzt am Vater.
Wir danken für eure Antworten und wünschen einen schönen zweiten Advent
Wer hat denn das Sorgerecht?
Beide haben Sorgerecht.
Es braucht die Zustimmung BEIDER Sorgeberechtigten. Diese darf aber auch nicht grundlos verweigert werden und kann ggf. gerichtlich ersetzt werden.
Ist ganz einfach bei google zu finden. Und laut dem, was ich jetzt überflogen habe, darfst du umziehen ohne seine Zustimmung. Es ist sigar nöher dran. Hört sich ein bisschen so an, als würde er es dir einfach schwer machen wollen. Ruf beim Jugendamt an, hol dir die Bestätigung und zieh um.
Nein falsch. Ohne seine Zustimmung darf sie nicht mal innerhalb des Hauses umziehen. Sie wird die Zustimmung aber recht wahrscheinlich auf dem Rechtsweg bekommen.
Nicht immer gleich über den Ex abziehen. Er wird seinen Grund haben und den sollte man auch ernst nehmen. Mir würden da aus Erfahrung einige Gründe einfallen, aber ich möchte ihr - da ich sie nicht kenne - auch nix unterstellen, genauso wenig dem Ex. Da müssen sie eben ein klärendes Gespräch führen. Wir können nicht hinter die Fassade blicken.
Wenn sie in der näheren Umgebung umzieht, also innerhalb einer Stadt z.b., ist die Zustimmung nicht unbedingt notwendig. Ich würde mich an Jugendamt wenden und dort nachfragen.
Doch ist die seit November 2015, mit Inkrafttreten des neuen Meldegesetzes. Es braucht die Zustimmung aller Sorgerechtsberechtgten. Dann jedenfalls wenn die bei der meldestelle ihren Job ernst nehmen. Entfernung ist da erst einmal egal.
Deswegen ja das Jugendamt mit ins Boot holen. Die Zustimmung darf nämlich nicht grundlos verweigert werden. Melderechtlich ist der Umzug im Zweifel auch ohne die Zustimmung möglich, wenn es dafür Grunde gibt.
Das Jugendamt kann da aber gar nichts machen. Die haben gar keine rechtliche Handhabe. Die können immer nur beratend unterstützen, mehr nicht. Das klären kann nur ein Richter. Also kann man sich den Weg zum JA auch sparen.
Das Jugendamt kann sehr wohl etwas tun: vermitteln. Und den Eltern (beiden!!) klarmachen, was der sinnlose Streit mit dem Kind macht. Ziel ist es, einen Rechtsstreit zu vermeiden. Und nicht sofort den Rechtsweg beschreiten. Das kann man immer noch. Vorher sollten immer alle Möglichkeiten der Kommunikation miteinander ausgeschöpft werden.
Hey, ich bin Mitarbeiterin in einem großen Jugendamt in NRW. Deine Freundin sollte in jedem Fall (wenn ohne Gefährdung möglich!) mit dem sorgeberechtigten Kindesvater sprechen und mündlich+schriftlich seine Zustimmung einholen. Für dieses Gespräch könnte sie sich vorab einen Vordruck vom Einwohnermeldeamt (Einverständniserklärung) organisieren, denn diesen braucht man immer für die Ummeldung eines Minderjährigen beim Amt - außer man nimmt seinen Job evtl. nicht ganz so ernst. ;-) Wenn Sie das Gespräch mit dem sorgeberechtigten Vater vorab nicht sucht, wird ihr dies aus meiner Erfahrung heraus negativ ausgelegt werden, sollte es vor das Familiengericht gehen. Das wäre doch schade. Wenn ein Gespräch miteinander nicht mehr möglich ist, unbedingt das Jugendamt einschalten, bevor ein Mietvertrag ohne Zustimmung unterschrieben wird. Die Sachbearbeiterin wird wissen, was zu tun. LG
Achso und das hatten glaube ich auch ein paar Mamis schon geschrieben: Der Umzug darf vom Vater nicht einfach grundlos verweigert werden und sieht das Gericht das ebenso, wird seine Unterschrift einfach gerichtlich ersetzt werden. Also muss sie zumindest davor eigentlich keine Angst haben. Hoffe die beiden einigen sich im Sinne des Kindes. LG
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