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umgangsregelung

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umgangsregelung

LaureenMaus

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Hey hab da mal Ne Frage im Net stehen ja die unterschiedlichen Behauptungen. Ein Mann, hat sich nie ans Gesetz gehalten, Knast Frau kennengelernt, 2 Kinder mit ihr, nach einer heftigen verbalen auseinander bezgl. Das die Kinder nicht von ihm sein, hat er ihr aus Frust eine gescheuert. Endstation Knast da noch andere Sachen offen waren etc. So 2008 war er auf freien fuss, laut Urteil darf er sich seiner ex bis 2013 nicht nähern, Sie hat Angst das er sich rechen will etc. So jetzt die Frage, es steht nirgendwo das er keinen Kontakt zu seinen Kindern haben darf, laut aussage vom Anwalt, ist es so das ja nur Kontakt mit den Kindern entstehen kann, wenn die Mutter dabei ist,.. Die Kinder sind jetzt 9 und 10 bzw. Werden so alt dieses Jahr. Darf der Vater den Kindern zu geb. Etc. Pakete schicken bzw. Briefe? Sie können ja lesen und Scheiben Die jugendamter halten sich daraus und haben nur die Mutter gefragt ob Sie das akzeptieren würde Sie sagt Nein,.. Aber was ist nach 2013 wenn die sperre weg ist? Darf er dann "theoretisch" vor der Tür stehen? Sie gibt als Begründung an, Sie hätte Angst, und möchte nicht das er erfährt wo sie wohnt und was sie macht,.. aber is bei Facebook offen angemeldet? Alles sichtbar,...??? Ich weiß es ich Scheise was er gemacht hat. Aber seit 2004 war er auch nicht mehr straffallig Sorry wenn wider irgendwelche Wörter falsch sind es liegt am Geräte


skr

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Antwort auf Beitrag von LaureenMaus

400 rechtschreibfehler


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von skr

ich würd mal konkret beim JA nachfragen und nachhaken wenn die einen abspeisen wollen...oder am gericht /den zuständigen anwalt anrufen der das damals geregelt hat


LaureenMaus

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Es ist irgendwie keiner wirklich dafür zuständig,... Die berufen sich alle auf das Urteil bis 2013 Kontaktsperre zur Frau, aber keiner will Ne Lösung finden, was mit dem Umgang der Kinder passier, vorallem was nach 2013 ob er vor ihrer Tür stehen darf, ... Jugendamter meint er hat die Kinder 9 Jahre nicht gesehen und er würde Sie aus ihrem Umfeld heraus reißen, er solle es lassen und warten bis die Kinder 18 sind,... Und selber Kontakt suchen,.. Aber das kanns doch auch nicht sein.


mf4

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Antwort auf Beitrag von LaureenMaus

Er würde sie aus dem Umfeld reißen? Wenn er sie besuchen würde um einen Kontakt aufzubauen reiß man doch die Kinder nirgends raus.


Princess01

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Antwort auf Beitrag von LaureenMaus

Naja, "nur" weil er die Mutter angegriffen hat, entzieht ihm das nicht das Sorgerecht. Erst wenn er an die Kinder gehen würde, würde das JA was machen. Fraglich ist nur, ob die Kinder ihn noch sehen wollen und zwingen würde sie wohl keiner. Er kann aber den Kindern was schicken oder so. Wenn sie so eine Angst hat, wäre sie auch nicht bei Facebook(auch wenn alles gesichert wäre).


muddelkuddel

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Antwort auf Beitrag von Princess01

vater hat umgangsrecht - mutter ist zu adressauskunft verpflichtet (also wo die kinder wohnen), wenn keine kindswohlgefährdung abzusehen ist. verweigerung sollte amtlich abgesichert werden ==> jugendamt LG


mf4

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Antwort auf Beitrag von Princess01

Es gibt durchaus Kinder die ihren Vater nicht sehen wollen und sogar Angst vor ihm haben aber es wird Umgang gerichtlich festgelegt.


Princess01

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Antwort auf Beitrag von mf4

Sag ich ja, deshalb schauen was die Kinder dazu sagen, ob sie Angst haben. Ist das der Fall, dann zum JA und eine Lösung finden.


mf4

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Antwort auf Beitrag von LaureenMaus

Wenn er für die Kinder nie eine Gefahr darstellte hat er auch als Knacki ein Recht auf Umgang mit seinen Kindern. Warum sollte er ihnen nicht schreiben dürfen? Ob er vor der Tür steht weiß ich nicht aber er wird vielleicht seinen Umgang mit den Kindern haben wollen und das Recht dazu hat er auch.


LaureenMaus

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Antwort auf Beitrag von mf4

Wie würdet ihr anfangen,.. er hat Angst vor dem Schritt den Kindern eine geburtstagskarte zu schicken, da die Mutter die karte ausn Briefkasten holt und er somit über einen Vorwand zu ihr Kontakt aufnimmt,... Er hat einfach keine Lust, Urteilsbruch zu begehen und somit wieder einzufahren,... Die wohnen auch über 500km entfernt,... Gegenüber den Kindern keine Gewalt aber die waren damals 1 Jahr als er gegangen ist, gehen musste Die Kinder kennen ihn bestimmt nicht und wer weiß ob die Frau einen neuen Mann hat, und das der Vater nun mehr ist,...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von LaureenMaus

Klingt für mich komisch. Warum erkundigt er sich denn nicht einfach was ihn gefährden können? JA, Anwalt, Bewährungshelfer?


mf4

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Antwort auf Beitrag von LaureenMaus

Warum meinst du ein erwachsener Mann packt es nicht allein auf dem Jugendamt, dem Gericht usw. seine Rechte zu erfragen und bekommt da Unterstützung für betreuten Umgang usw.


mf4

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Antwort auf Beitrag von mf4

Er lernt doch erst noch lesen... wie soll jemand Interesse an etwas entdecken, was er noch nicht kennt. Halt doch mal den Ball flach, lass ihn doch mal noch ein paar Monate Kindergartenkind sein. Der Schulstress kommt früh genug und dann wird er sich noch oft genug nach der Zeit sehnen.


Clivi8

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Antwort auf Beitrag von LaureenMaus

wenn er sein Umgangsrecht durchsetzen will, darf er sich wohl kaum auf das JA verlassen, er braucht einen Fachanwalt für Familienrecht, der ist darauf spezialisiert und mit diesem kann dann versucht werden, auch mit der Kindesmutter eine Regelung zu finden... ... auch wenn er seit 2004 nicht mehr straffällig geworden ist, der bittere Beigeschmack bleibt, für alle Beteiligten... LG