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U-Untersuchung KIA

U-Untersuchung KIA

lukko34

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Was passiert eigentlich, wenn man eine U-Untersuchung beim KIA nicht durchführt?


pothi

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Antwort auf Beitrag von lukko34

in manchen Bundesländern steht dann das Jugendamt vor der tür.


Pelle

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Antwort auf Beitrag von lukko34

glaub in unserem Bundesland nichts..abe rich wüsste nicht,wieo ich sie nicht machen lassen sollte


lukko34

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Antwort auf Beitrag von Pelle

Der Sohn meiner Freundin ist in einer privaten Krankenversicherung. Ihr Mann ist aber seit knapp 5 Monaten arbeitslos. Die private Krankenversicherung muss aber trotzdem bezahlt werden. Jetzt haben sie aber kein Geld übrig um damit die U-Untersuchung beim KIA zu bezahlen. Was tun???


pothi

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Antwort auf Beitrag von lukko34

was tun? vor allen dingen hoffen, das keiner von ihnen erkrankt


Pelle

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Antwort auf Beitrag von pothi

in eine gesetzl.wechseln?


pothi

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Antwort auf Beitrag von pothi

warum wechseln sie nicht in eine gesetzliche kasse?


lukko34

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Antwort auf Beitrag von pothi

in die gesetzliche kann man nicht so einfach wechseln. Die Arge zahlt ihm den Beitrag, den sie für eine gesetzliche Krankenversicherung zahlen würden. Aber das ist nicht der volle Betrag.


Pelle

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Antwort auf Beitrag von lukko34

sie kann mit Kind dann nicht in eine gesetzl.wechseln? ich kenn mich da auch nicht so aus


pickpick

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Antwort auf Beitrag von lukko34

Das ist ganz einfach: Zum Arzt gehen, U machen lassen. Bitten die Rechnung gleich mitnehmen zu dürfen, Situation erklären, dann Rechnung bei der privaten Versicherung gleich einreichen. Wenn Geld da gleich an den Kia überweisen. Da Kinder keinen Eigenbehalt haben ist das dann ja alles kein Problem.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Pelle

Er ist arbeitslos und ich nehme mal an, das er noch keine 50 Jahre alt ist. Dann sollte Wechsel auf jeden Fall machbar sein. Kündigung an die Private. Was ist mit der Mutter? Ist sie bei ihm auch mit versichert? Sie zahlen seit 5 Monaten keine oder nur eine Teil der Krankenversicherung, da kann es gut möglich sein, das sie den Versicherungsschutz komplett verlieren. Na dann Gute Nacht Marie.


Treva

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Antwort auf Beitrag von lukko34

http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/pkv-arbeitslose.htm


pickpick

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Die private Versicherung muss zumindest den Teil leisten, den auch die gesetzliche Zahlen würde. Sie darf auch keinen Versicherten raus schmeißen, weil er nicht zahlt. Das ist seit der Versicherungspflicht im Jahre 2009 nicht mehr möglich. Und es ist nicht möglich so einfach in die gesetzliche zu wechseln, weil ja die privaten einen Tarif auf gesetzlichem Niveau anbieten müssen; dann kann die gesetzliche Ablehnen.


pickpick

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Antwort auf Beitrag von Treva

Wenn er privatversichert ist gehe ich von Selbstständigkeit aus, da hat man keinen ALG 1 anspruch und wie in dem Link steht, hat man mit ALG 2 nicht unbedingt einen Anspruch auf eine gesetzliche Versicherung. Glaubt mir, ich hab das persönlich durch. Meinem Mann erging es vor gut 2 Jahren so und sein Glück war, dass ich als normale Angestellte in der gesetzlichen Versicherung war und er dann bei mir familienversichert wurde. Ihr könnt euch nicht vorstellen was das für ein hickhack war.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von pickpick

Meines Wissen nach, ist es aber einfacher zurück in die Gesetzliche zu gehen, wenn Faktoren wie Arbeitslosigkeit und wenn der Versicherte noch U50 ist dahin zu kommen. Ich schrieb auch nicht von raus schmeißen, sondern vom Ruhen lassen bzw. das die Kosten die bei einem Arztbesuch entstehen, nicht von der Versicherung beglichen werden.


mf4

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Antwort auf Beitrag von lukko34

Sorry arbeitslos hin oder her aber dafür MUSS immer Geld da sein, genau so für Brille, Zahnspange oder mal was aus der Apotheke zu holen.


pickpick

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Nein, das geht so leider nicht. Ruhen lassen bei einer privaten KV heißt man belegt eine s. g. Anwartschaft, die ca 30 % des monatlichen Beitrages kostet. Und das Geld hat in der Situation keiner. Und ohne ALG 1 oder sv pflichtiges Beschäftigungsverhältnis ist die Aufnahme in der gesetzlichen Versicherung nicht möglich. Zumal das Pflichtversicherungsgesetz sagt, dass man bei der Kasse, bei der eine offene Beitragsschuld besteht so zusagen Zwangsversichert werden muss, und eine andere Kasse die Aufnahme ablehen darf. Das gilt auch für private Kassen. Ist ziemlich komplex und nicht gerade "kundenfreundlich" das System; ich habs bereits durch gemacht.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von pickpick

Das ist wahrhaftig sehr komplex. Danke für die kleine Einführung und updatens meines Wissenstands.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von lukko34

Klar kann man wechseln, nämlich insbesondere dann, wenn man keine Einkünfte mehr hat und Gelder vom Amt bezieht. In dem Fall ist das Kind dann Familienversichert über die Gesetzliche. Hat er noch nicht gewechselt, dann IST er doch noch versichert...was soll also der Driss!? In dem Fall kriegt man eine Rechnung, reicht es sofort der Privaten ein und wenn das Geld da ist, überweist man es sofort an die Kinderarztpraxis... Die Geschichte stimmt SO sicher NICHT. LG


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von mf4

Die U-Untersuchungen sind kein rein bürokratischer verpflichtender Formakt, sondern sollen frühzeitig Probleme und Krankheiten erkennen lassen. Da würde ich lieber irgendwo anders rumzwacken...hier würde ich nicht einsparen wollen!


hormoni

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Antwort auf Beitrag von lukko34

guck mal den Link, den ich dir geschickt hab. LG h


mf4

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Antwort auf Beitrag von lukko34

Ich habe 1 verpasst, wollte einen Termin nachholen und da es außer der Frist war gab es die U nicht mehr... nichts passierte.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von lukko34

Hier wird eine solche Versäumung ans Jugendamt gemeldet und wenn die keine Zeit haben, passiert auch nichts. ich würde sehen, das ich in die gesetzliche komme. Irgendwie! Zumindestens die Mutter mit den Kindern


hormoni

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Antwort auf Beitrag von lukko34

guck mal bitte hier: http://www.bmg.bund.de/ministerium/presse/pressemitteilungen/2013-02/beitragsschuldengesetz-beschlossen.html Das hilft dir vielleicht. LG h


emres

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Antwort auf Beitrag von hormoni

Wenn man die frist der vorsorge verstreichen lässt, kommt zunächst kurz vor knapp post, eine erinnerung vom screeninglabor. Wenn dann die frist verstreicht wird die info ans jugendamt weitergeleitet. Diese melden sich zunächst per post, warum man nicht war und dass sie sich melden möchten. Darauf können sie wahrheitsgemäß antworten. Dann wird keiner den kopf abreißen. Da steht nieman von jetzt auf gleich auf der matte. Lg


hormoni

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Antwort auf Beitrag von emres

Sie muss aufgrund des Gesetzes die Frist nicht verstreichen lassen. Kinder rutschen in den Notlagen-Tarif. D.h, sie bekommen die wichtigsten Impfungen und die Vorsorge. Grüße h