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TZ in Elternzeit

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TZ in Elternzeit

LuanaBanana

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Hatte weiter unten schon einmal gefragt wegen einer Verlängerung der Elternzeit. Wenn der Arbeitgeber mir theoretisch die Elternzeit verlängern würde (von 1 Jahr auf 3 Jahre) und ich trotzdem sag ich mal 20 Stunden weiterarbeite (Elterngeld bekomme ich ja sowieso nicht mehr), wer zahlt meine Sozialversicherung und die Krankenkasse? Daaanke :)


Spirit

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Antwort auf Beitrag von LuanaBanana

Du würdest dann ja Sozialversicherungspflichtig arbeiten, also nehme ich mal an, dass du und dein Chef dann zahlt so wie bei allen Arbeitnehmer in Deutschland. Wüsste nicht wie es anders gehen soll.


LuanaBanana

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Antwort auf Beitrag von Spirit

Es ist mir alles einfach zu kompliziert, ohje Wenn ich weiterhin in Elternzeit bleibe und nur 450€-basis arbeite, wie ist es dann?


Spirit

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Antwort auf Beitrag von LuanaBanana

Dann arbeitest du nicht sozialversicherungspflichtig, kannst aber wohl einen freiwilligen kleinen Betrag in die Rentenkasse einzahlen. Dein AG führt eine kleine Summe an die Bundesknappschaft ab, zumindest soweit ich informiert bin. Kann aber auch falsche Info sein. Krankenversichert bist du dann über die Familenversicherung von deinem Mann. So ist es bei uns. Die EZ muss halt dein AG bestätigen.


LuanaBanana

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Antwort auf Beitrag von Spirit

Ah ok, das klingt logisch. Lohnt es sich für mich dann überhaupt weiterhin Elternzeit einzureichen?


Spirit

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Antwort auf Beitrag von LuanaBanana

Das hängt vermutlich von eurer finanziellen Lage ab und auch von der Kinderbetreuung. Ich würde das Gespräch mit dem AG suche, wenn ihr als Familie wisst was ihr wollt.


Himbeere2008

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Antwort auf Beitrag von LuanaBanana

Solange du in Elternzeit bist, auch ohne Elterngeld, bist du weiterhin versichert. Zudem hast du während der Elternzeit einen Kündigungsschutz. Fall du der Meinung bist, du benötigst das alles nicht, dann ist das so.


LuanaBanana

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Antwort auf Beitrag von Himbeere2008

Hätte ich dann mehr netto vom brutto, weil ich die KK nicht mehr zahle oder macht sich das nichts?


Felica

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Antwort auf Beitrag von LuanaBanana

Der wichtigste Unterschied, du kannst jederzeit wieder daheim bleiben wenn eigener Vertrag für die EZ, der AG kann dich nicht einfach so kündigen und wenn du daheim bleibst bist du weiterhin krankenversichert. Wer man arbeitet müssen immer Sozialabgaben bezahlt werden, bis 450 € eben der AG alleine, verdienst du mehr musst du natürlich auch entsprechend zahlen. Da gibt es keinen Unterschied zwischen EZ und Nicht-EZ.


LuanaBanana

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Antwort auf Beitrag von Felica

Ach ok, das erklärt einiges. Doch was heißt jederzeit daheim bleiben. Also das ich beispielsweise nach einem jahr sage, ich möchte für ein halbes jahr jetzt zuhause bleiben?


Felica

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Antwort auf Beitrag von LuanaBanana

Ja das heisst es. Du kündigst dann einfach den auf die EZ befristeten Vertrag. Nicht den eigentlichen. Deshalb sollte man für die EZ einen eigenen vertrag abschließen. Und den normalen für die EZ ruhen lassen. Oder wenn nur einen vertrag , dann mit extra Zusatz. Ist wichtig genau drauf zu achten nicht das man das falsche kündigt.


Kasi88

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Antwort auf Beitrag von LuanaBanana

Ich persönlich würde mich bei solchen Dingen immer persönlich beraten lassen... Wir waren vor der Geburt unserer Tochter auf der Elterngeldstelle und haben uns dann zu unserem individuellen Fall beraten lassen...


Mareike92

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Antwort auf Beitrag von Kasi88

Das Jahr mit Elterngeld ist schon rum.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Kasi88

Was hat EG mit EZ zu tun?


Mareike92

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Antwort auf Beitrag von Felica

Schrieb der Vorredner....


Mareike92

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Antwort auf Beitrag von LuanaBanana

Ich hab erst auf 450€ Basis in meinen 5 Jahren Elternzeit gearbeitet. Ich habe halt Brutto wie Netto verdient. Jetzt arbeite ich sozialversicherungspflichtig ca 12Stunden/Woche. Der Vorteil der Elternzeit ist halt Kündigungsschutz und du hast ein Recht auf Teilzeit ab einer gewissen Betriebsgrösse. Und du kannst auch ganz zu Hause bleiben ohne Kündigung. Also musst du im Prinzip gucken, wie viel Geld ihr so benötigt.