Milochen
Da es in unserem Haus mit der Treppenhausreinigung nie so richtig gut lief, hat uns (zwei Partein) unser Vermieter(derzeit wohnend über uns) ein SChreiben zukommen lassen. Darin die Aufforderung das Treppenhaus doch in regelmäßigen Abständen zu reinigen, sonst gäbe er die Reinigung an eine Firma ab. WIr sollen doch bitte in schriftlicher Form Bescheid geben, wie wir es uns vorstellen. Aufgelistet hatte er auch den Umfang der Reinigungsarbeiten- vom 1.OG bis runter zum Keller.
Nun haben wir (Nachbarn und ich) uns beraten und waren beide der ANsicht dass die AUfteilung keineswegs fair ist, denn im EG befindet sich der Hintereingang(Personaleingang) des unten ansässigen Klamottenladens. SOnst gibts im EG keine Mietwohnung.
Soviel zur Vorgeschichte und nun meine FRage: Ist der Mieter des Ladens von der Treppenhausreinigung ausgeschlossen, weil es eben ein Gewerberaum ist den er gemietet hat, oder hat er sich ebenso bei der Reinigung zu beteiligen. Denn eigentlich ist es doch so. Das die im EG angesiedelten Mieter die Reinigung vom EG bis zum Keller hätten. WIr müssten doch eigentlich nur unsere Etage (1.OG) bis zum EG reinigen oder sehe ich irgentwas falsch?
Also ICH (die aber auch wenig ahnung hat lach) wuerde das genauso sehen wie du.
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