jackiedesnoo
Mein ex Partner hat mich betrogen, trinkt viel Alkohol und benutzt mit seine, laut ihm , nur affaire Kokain. Wir haben 2 gemeinsamen Kinder. Von der älteste haben wir beide das Sorgerecht, von den kleine nur ich. Wir haben ein gemeinsamen Mietvertrag, sind aber unverheiratet. Er möchte uneingeschränkt die Wohnung betreten, ich will, auf Grund des Konsums das er sein schlüssel abgibt. Er ist sehr schnell agressiv, ohne Gewalt(noch) aber ich habe angst um den Kindern. Die Polizei sagt zwar ich soll den anrufen wenn er alkolisiert kommt wegen Schutz der Kinder , er würde aber vor dem Eintreffen abhauen und kann somit nicht die Wohnung verwiesen werden, ich habe offen gesagt auch angst. Was kann ich machen damit er ausziehen muss und ich die alleinige Nutzung des Wohnraums habe? Habe ich eine Chance auf das alleinige Sorgenrecht von die älteste. Und kann ich auf begleitende Umgang hoffen?
Ich weiß nun nicht, in welchem Bundesland du wohnst.. aber prinzipiell ist erstmal die Rechtsantragstelle deines zuständigen Amtsgerichts der richtige Ansprechpartner. Die können mit dir den Antrag auf Wohnungszuweisung und auch den Antrag auf das alleinige Sorgerecht aufnehmen. Wegen dem Sorgerecht bzw begleitenden Umgang wendest du dich erstmal an das Jugendamt. Die unterstützen dich ebenfalls. Das könntest du aber auch beim Amtsgericht ansprechen. Anstelle zur Rechtsantragstelle kannst du natürlich auch zu einem Rechtsanwalt gehen. Die Rechtsantragstelle kostet jedoch nichts, lediglich die möglichen weiteren Verfahren (im Zweifelsfall).
Guten Morgen,
ich habe das gerade bei einer Freundin erlebt: Als Unverheiratete, die beide im Mietvertrag stehen, hat man kaum Chancen, den Partner gegen dessen Willen aus der Wohnung zu werfen. Bei ihr hat sich das erst gelöst, als der Ex handgreiflich geworden ist und sie verletzt hat . Hol dir am besten bei einer Beratungsstelle einen Termin. Ein paar Tipps, wo du Hilfe bekommen kannst, findest du hier: https://wir-sind-alleinerziehend.de/hilfe-und-beratung/
Hoffentlich muss es bei euch nicht auch gnadenlos eskalieren, damit du den Kerl los wirst!
Mein Hinweis als Vermieter: Stehen beide im Mitvertrag und kündigt einer, ist der komplette Vertrag gekündigt und der Vermieter darf NEU vermieten.
Na Du bist ja ein sachverständiger Vermieter. Nicht. Deine Aussage ist falsch. Ein gemeinsamer Mietvertrag kann nicht nur von einem Mieter gekündigt werden.
Wäre mir auch neu das sowas gehen soll. Es müssen beide kündigen und nicht nur einer.
eben, so hab ichs auch im kopf. und selbst wenn beide kündigen, muss der vermieter nicht neu an einen der beiden vermieten.
So ist es.Hatte damals so Angst das ich unser Zuhause verliere.Er hat nicht gekündigt aber der HV Bescheid gegeben das er dort nicht mehr wohnt.Und mehr oder weniger hatte ich Glück das sie mir einfach einen neuen Mietvertrag geschickt haben nur auf meinen Namen.Ohne Gehaltsnachweise usw.Hatte ja nie Probleme die Miete zu bezahlen aber das gängige dreifache der Miete habe ich nun auch nicht verdient.
Geh zur Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht und beantrage da eine einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz wegen drohender Gewalt und erzähl das auch mit den Drogen und Alkohol. Wenn du die Anordnung hast, darf er nicht mehr in deine Nähe und Wohnung und du kannst direkt die Polizei rufen, wenn er wieder auftaucht.
Die letzten 10 Beiträge
- Schlaflabor mit 5 jährigen
- Verweigerung der Flasche
- Lebensmittel im Internet bestellen
- Rechtfertigen für längere Elternzeit
- Wie zieht ihr eure Kids nachts an
- Hinsetzen nachts im Bett 9 monate alt
- Seit Geburt Ängste - geht es euch auch so?
- Schlechte Esser und wenig Gewicht
- Babyone Geschenkgutschein
- UV Schutz Kleidung