Mitglied inaktiv
Meine Tochter zeichnet Portraits und hat sich rechtlich auch nach allen Seiten abgesichert. Normal läuft es so, daß sie ein Foto bekommt und dann vereinbart, wieviel das kostet. Bleistiftzeichnungen sind etwas günstiger als Bunte. Sie macht das jetzt seit 4 Jahren und es gab noch nie Probleme. Bis letzte Woche. Ausgerechnet eine Dame, die uns aich privat bekannt ist (nur Bekannt, nicht Befreundet) hatte ein Hochzeitsbild ihrer Tochter in Auftrag gegeben. Sie bräuchte das Portrait bis 27.4... da hat die Tochter Hochzeitstag und soll ein Geschenk werden. Die Tochter arbeitet sogar in der gleichen Abteilung wie meine Tochter, durfte aber natürlich das Geschenk nicht verraten. Bis hierher alles normal. Dann bekam meine Tochter am Dienstag eine Whatsapp, ob das Bild fertig ist. JA, war es. Aber die Mutter wollte ein Foto von dem Portrait, bevor sie es abholt und fragte noch dreist meine Tochter, ob sie gerne nascht, sie würde ihr noch eine Kleinigkeit zum Geld dazugeben. So, Tochter hat ein Foto von der Zeichnung geschickt und dann nix mehr gehört. Das Portrait wurde NICHT abgeholt !! Der Hochzeitstag war vorbei, Freitag ging Tochter zur Arbeit. Die Kollegin, für die das Portrait war, zeigte ganz stolz das Bild herum, schön eingerahmt und wußte wohl gar nicht, daß es NICHT das Original ist. Da hat doch ihre Mutter ganz frech das geschickte Bild ausgedruckt !!! Ich denke mal, da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Dienstag wird meine Tochter das Original zur Arbeit mitnehmen und so beweisen, daß die Mutter das Geschenk "geklaut" hat, da das Original die Unterschrift und das Datum trägt, die ausgedruckte KOPIE aber nicht. Tja, kann da meine Tochter irgendwas machen?? Die nächsten Bilder gehen nur noch mit "Wasserzeichen" raus :( Da hat sie etwas gepennt. Sie war halt zu gutgläubig. Es geht immerhin um 60 Euro.
Bevor sie jetzt die Überraschung platzen lässt, die Tochter der Auftraggeberin womöglich bloßstellt, würde ich wohl erst die Auftraggeberin ansprechen. Ggf rechtliche Schritte androhen
Per WA keine Antwort und auch ans Telefon geht keiner. Aber wir wissen wo sie wohnt. Ich hab auch zu meiner Tochter gesagt, daß die Beschenkte ja nix dafür kann.
Würde ich per wa auch androhen.
Nee per WA würde ich das nicht androhen sondern die Auftraggeberin persönlich im Beisein der Tochter (Tochter der Auftraggeberin) zu Hause bloßstellen ...
DU würdest das machen? Ich weiß nicht, ob ich mich das trauen würde.
an Stelle der Künsterlin ...
Blöd jetzt nur, ob man die jung verheiratete mit reinziehen soll oder nicht. Wenn man was bestellt und nicht zahlt, geht man ja auch nicht über die Kinder. Wir werden das mal beobachte, wann sich die Mutter wieder bei FB meldet, sie ist dort täglich aktiv. Dann weiß man ja, ob sie wieder zuhause ist.
Ich würde das auch nicht über das Kind klären... 1. kann es nichts dafür und 2. ist das eine Sache zwischen Auftraggeber und Künstler.
Bingo :) Genau das ist die Antwort, die ich wollte, weil ich denk genauso. Da muß ich mit meiner Tochter reden, sie soll das Bild zuhause lassen am Dienstag. ERST die Mutter.
Sehe ich auch so! Damit macht sie ihr das Geschenk kaputt. Obwohl sie dafür ja gar nichts kann. Wenn die Mutter nicht reagiert, würde ich es abhaken. Mich zwar ärgern, aber daraus lernen. Eventuell in neue Verträge eine Anzahlungssumme festsetzen nach deren Zahlung überhaupt erst angefangen wird zu arbeiten. Gutes Material kostet. Und das braucht es um ein Bild in guter Qualität zu zeichnen. Oder halt einen bestimmten Prozentsatz, den man bei nicht Abholung zu zahlen hat. Je nachdem wie das rechtlich ausschaut.
Gibt es einen Vertrag für die Dienstleistung? Die komische Frau fragt nach dem Bild, bekommt es und druckt es aus... ich befürchte, dass das nicht strafbar ist.
naja, das wäre aber doch das Gleiche, wenn ich zB die Bilder, die oft im Kiga oder der Schule gemacht werden, einfach zuhause einscanne und ausdruckt und die Mappe zurückgebe. Gut, in dem Fall käme es dann wohl nicht so schnell raus :( und ja, es gibt einen Vertrag. Da steht aber auch drin, bei Nichtgefallen fallen keine Kosten an. Genau weiß ich den Wortlaut jetzt nicht.
Fies... keine Frage aber x Stunden hinsetzen und dann wird der Auftrag abgelehnt würde ich ändern. Wenn man kleinlich ist hat sie eine Voransicht gewollt bekommen und nicht das Original geklaut.
Meine Tochter ist ja noch neu und da passieren leider Fehler, aus denen man lernt :( Blöd nur, daß die Tochter der Auftraggeberin ja nix dafür kann. Jetzt geradehat sie erfahren, daß die Mutter wohl über das verlängerte WE weggefahren ist. Meine Tochter wird auf jeden Fall keine "Muster" mehr verschicken, wenn die Leute etwas im Voraus sehen wollen, sollen sie persönlich vorbeikommen. Und daß meine Tochter zeichnen kann, zeig ich euch mal. Aber nur MIT Wasserzeichen ;D War keine Auftragsarbeit, sondern für uns.

Ich glaub dir das sofort und ich habe Respekt vor jeder Art Kunst und Handwerk. Vielleicht sollte sie mal ein paar Klauseln überdenken... ich würde nicht 5 h zeichnen wollen im Auftrag und dann ist derjenige pleite oder geizig und ich bekomme meine Arbeit nicht bezahlt.
Schumi
Da bin ich ganz auf deiner Seite. Sie ließ sich mit ihrem 21 Jahren halt nur schwer was sagen. Aber jetzt hat sie ihr erstes Lehrgeld bezahlt. Ich hoffe, sie lernt daraus.
Ich hoffe, sie hat sie WhatsApp mit der Bildanfrage noch. Sie sollte versuchen, es über die Tochter zu regeln. Ansonsten kann sie sie anzeigen. Um einen Betrug zu erfüllen muss man unterstellen, dass sie nicht zahlen wollte. Das kann man, wenn sie sich das Bild schicken läßt. Somit wurde deine Tochter getäuscht und die Frau hat sich damit bereichert und deiner Tochter geschadet (Arbeit). Urheberrechtlich könnte es auch interessant sein. Bloß nicht das Original aus den Händen geben. Ich hoffe, die Frau wird vernünftig. Ein Unding ist das! Das wird der Tochter/der Beschenkten hoffentlich peinlich sein, so dass sie ihre Mutter aufn Pott setzt.
Ich sehe das genauso wie Susanne.75!
Da unterschreibe ich. Und WA dürfte wohl auch als Beweis dienen. Urheberrecht ist mindestens ein Problem.
An der Stelle deiner Tochter würde ich das so machen: Das Originalbild mit in die Firma nehmen. ZUERST aber würde ich die Frau, für die das Bild war, ansprechen, dass das "geziechnete" Bild der Mutter eine Kopie ist. Dann würde ich ihr das Originalbild vorzeigen. Zum Feierabend sollen deine Tochter und die Frau zusammen zu der Mutter fahren und sie mit dem Originalbild konfrontieren. Mal sehen, wie die sich noch heraus reden kann, dass sie das Bild praktisch "geklaut" hat. Wenn deine Tochter Bilder zeichnet, "unterschreibt" sie die auch? Also mein Papa hat da sein eigenes Zeichen, dass er in eine Ecke setzt. Er zeichnet auch und verkauft seine Bilder. LG
Wenn deine Tochter Bilder zeichnet, "unterschreibt" sie die auch?:
Einfach die Frage vergessen ... hab gerade die Antwort schon gelesen, dass sie unterschreibt mit Datum.
Ja, sie hat auch ihre Unterschrift mit Datum. Das kommt aber erst drauf, kurz bevor das Bild abgeholt wird. Deshalb ist auf der Kopie eben kein Autogramm.
deshalb auch der "Nachtrag" ... ich habs dann auch gemerkt, dass du das schon erwähnt hast ;-)
die Beschenkte kann nichts dafür, aber ich würde Ihr das Original geben mit Unterschrifft , Ihe sagen das die Mutter ihr diesen Aufrag gab es aber nicht abholte., es aber doch mehr Persöndlcihkeit hat, mit Unterschirfft und Datum
DA hast du Recht. Ich finde das ne fiese Nummer von der Mutter der Beschenkten.
Herausgeben? Nein. Erst gegen Geld. Klar kann die beschenkte nichts dafür. Trotzdem gibt sie dann das Recht an der Zeichnung ab.
Ähm, sie wird ihr das Original zeigen, aber mit sicherheiterst aus den Händen geben, wenn Geld fließt.
Meine Feinmotorik läßt zu wünschen übrig.
Wie gehts dir denn im Moment?
Ergo und Krankengymnastik zeigen schon erfolge, aber ganz gesund werd ich nicht mehr.
Aber es wird wenigstens so, dass du eingermaßen wieder "normal" leben kannst ...
Wünsche dir weiterhin alles Gute
Vielleicht lesen wir uns nochmal bei fb ;-)
Das Bild ist ja Eigentum deiner Tochter. Einen Kaufvertrag oder einen Zahlnachweis gibt es nicht. Von dem her müsste man doch der Kundin eine Strafanzeige wegen Missachtung des Copy rights androhen können. Sie vervielfältigte fremdes Eigentum. Oder sehe ich das falsch?
So ist es richtig
Hochzeitsstress der Tochter, vielleicht ist eure Bekannte einfach nicht mehr dazu gekommen das Bild vorher noch abzuholen. Vielleicht ist es ein “Vorabausdruck“, damit sie nicht mit leeren Händen dasteht und hat der Tochter schon angekündigt, dass es noch das Original gibt? (So bombig kann die Bildqualität ja nun nicht sein von WA-Bild auf größeren Ausdruck, das sieht man ganz sicher, dass das nur ein mieser Druck ist). Donnerstag war die Hochzeit, Freitag hat deine Tochter es gesehen (warum heiratet man Donnerstag und geht Freitag wieder zur Arbeit?) Jetzt ist es Sonntag und hier wird ernsthaft erwogen, die Mutter vor der Tochter bloßzustellen?! Ich würde jetzt erstmal 3 Werktage abwarten. Angeschrieben ist die Bekannte. Wenn da nur Dünnpfiff kommt, dann kann man weiter sehen.
“Jetzt geradehat sie erfahren, daß die Mutter wohl über das verlängerte WE weggefahren ist.“
Ich bin mir sicher, hier ist KrassTina am Werk
Vielleicht erfahren wir Dienstag, dass sich alles in Wohlgefallen aufgelöst hat.
Auf eine Pralinenpackung als Dreingabe würde ich aber nicht mehr hoffen - falls die Brautmutter eure Vermutung durch den Tonfall der WA erahnen konnte.
Es ging nur um einen Hochzeitstag, nicht um die Hochzeit (von der Hochzeit war das gezeichnete Bild). Ich würde das definitiv auch noch klären wollen.
Die Zeichnung wurde nach einem Hochzeitsfoto angefertigt.
Es ist natürlich auf jeden Fall eine Urheberrechtsverletzung, für die Deine Tochter Schadenersatz verlangen kann. Und so, wie es gelaufen ist (nämlich auf einem Vorab-Foto bestehen und dann plötzlich keine Reaktion mehr, die "Zeichung" dann aber plötzlich in den Händen der Kollegin), muss man wohl leider wirklich auch noch von einem Betrug ausgehen. Also zusätzlich noch eine Strafanzeige erstatten. Ist schon sehr schade, dass das alles so gelaufen ist. Klar, ist Lehrgeld für die Tochter, aber man wünscht seinem Kind ja immer, dass es von solchen Erfahrungen verschont bleibt. Viel Erfolg fürs nächste Mal! Hoffentlich lässt sie sich das Malen jetzt nicht durch sowas verleiden!
Das Original Hochzeitsfoto ist ja in deren Besitz. Alles blöd gelaufen. Tochter läßt sich das Malen nicht vermiesen, es war ja auch der erste Vorfall. Bisher gab es noch keinen, dem die Bilder nicht gefielen oder der nicht bezahlt hat. Nur einmal ganz am Anfang gab es eine Dame, die den Unterschied zwischen DinA5 und DinA4 nicht wußte. Ihr war das Bild zu klein, obwohl wir ihr gesagt haben, DinA5 ist ein kleines Schulheft und DinA4 ein Großes. Aber das wurde geklärt.
Ich würde das auch über die Tochter machen, sie ist ja erwachsen und kein kind mehr ,dessen Seelenheil gefährdet ist. Deine Tochter hat das original noch zur hand? Original in abfotografie groesse bringen , uebereinanaderlegen und von unten anleuchten....mehr Beweis braucht es nicht. Den Rest muss der Clan klären. Auch Auftragsmalen ist ein Geschäft;);)
Ich meine die Originalzeichnung hat deine Tochter noch zur Hand?
ja, und da bleibt sie auch erstmal.
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