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Tippel33

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Hallo zusammen, folgende Situation: Mädel, 18 Jahre, zu Hause rausgeflogen ( schon lange familiäre Probleme, ganz unmöglicher Vater, psychischer Druck seitens Vater, Gewalt ).So, Schlüssel musste sie abgegeben, Mädel erstmal mit ein paar Sachen zu ihrem Freund, der wiederum aber auch noch bei seinen Eltern wohnt, also keine Dauerlösung. Zur Zeit geht sie noch zur Schule, ab August beginnt sie eine Ausbildung. Ich möchte jetzt mit ihr Ämter abgehen....wo fange ich an? Was kann sie nun alles bekommen? Wie läuft das dann ab? Also, ich dachte an eine kleine Wohnung. Ich gehe davon aus, das erstmal bis August Hartz 4 in Betracht kommt, oder? Wie ist das mit ihrem Kindergeld? Gibt es noch so etwas wie Erstausstattung? Ich gehe davon aus, das sich die Eltern massiv quer stellen werden, ihr auch nur ein Möbelstück zu geben, bzw. vermutlich wieder nur mit Psychoterror, so das ich ihr gesagt habe, sie solle nicht drum betteln, das wir das auch so schaffen. Gibt ja schon günstige Möbel, muss ja erstmal nix dolles sein, was 10 Jahre halten muss. Habt ihr Tipps, wie ich das jetzt mir angehe? Werden die Eltern für den Unterhalt belangt? Gruß, Tippel


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Tippel33

... kann und sollte sie definitiv von ihrem Vater einfordern. Wenn es nicht anders geht auch auf rechtlichem Wege. Es steht ihr zu.


RenateRichter

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Antwort auf Beitrag von Tippel33

Ich würde erst mal zum Jugendamt gehen.Die können euch beraten.Da gibt es sicher auch Wohngruppen. So leicht wird das aber sicher nicht werden.


Tippel33

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Antwort auf Beitrag von RenateRichter

Jugendamt?? Sie ist 18....sind die da noch zuständig?


Franke

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Antwort auf Beitrag von Tippel33

Es gibt junge Volljährige, die noch in Einrichtungen leben oder ambulant betreut/beraten werden. Und auch beim Thema Unterhalt kann das Jugendamt noch behilflich sein (zumindest falls die Beteiligten eine einvernehmliche Regelung anstreben).


kati1976

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Antwort auf Beitrag von Tippel33

Ich würde mal bei Caritas oder AWO oder DRK oder so anrufen, was es bei euch gibt Da einen Termin machen, die kennen sich aus und können sagen welche Anträge sie wo stellen kann


RenateRichter

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Antwort auf Beitrag von Tippel33

ich denke zumindestens kannst du mal nachfragen.Sie ist doch noch Schülerin.Oder seh ich das falsch?Also wirtschaftlich noch nicht selbstständig Die Eltern müssen sicher auch Unterhalt zahlen.Und ob sie so einfach mal H4 bekommt,wage ich zu bezweifeln.


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von RenateRichter

wenn alles andere wie unterhalt oder sowas geregelt ist, muss sie es "schlimmstenfalls" zurückzahlen und das geht in ganz kleinen raten.


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von Tippel33

ich würde auch als erstes zur ARGE gehen und mich schon mal bei den wohnungsgesellschaften registrieren. von was leben die eltern? kindergeld sollte sie bekommen, evtl. kann sie auch in der lehre noch unterhalt von den eltern einklagen. das jugendamt würde ich auch befragen, ob die in diesem fall noch mit im boot sind. ansonst sozialamt. ist schwierig. denn ohne festen wohnsitz keine sozialleistungen, ohne sozialleistungen keine wohnung. in diesem speziellen fall, sollte sie eigentlich auch die erstausstattung bekommen, besteht auf das geld, nicht auf gutscheine. je nachdem wie die wohnung aussieht bekommt sie auch zuschuss für die malerarbeiten. (kaution nicht vergessen zu beantragen). ab august dann evtl. bafög - da bin ich mir aber nicht sicher


luna8

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Antwort auf Beitrag von Tippel33

Also ich finde, wenn sie zum Jugendamt geht, dann werden die sicher versuchen, eine gute Lösung zu finden. Sie ist 18! ( betreute Wg)... Oder will sie eine eigene Wohnung. Da findet sich doch bestimmt eine Zwischenlösung bis August. Mal mit ihr zum Jobcenter gehen?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Tippel33

Caritas oder Diakonie um Hilfe bitten. Die kennen sich da aus. Generell müsste ihr ALG2 zu stehen, nach Hause kann sie nicht mehr. Sie muss allerdings angeben, WARUM sie da weg ist. Dann bekommt sie Vorgaben, wie groß und wie teuer die Wohnung sein darf, Erstaustattung gibt es, zusätzlich muss sie die Elektrogeräte wie Kühlschrank und Waschmaschine beantragen(musste meine Schwägerin hier machen). Wenn eine Waschmaschine im Haus ist oder ihr einen Waschsalon habt, dann siehts eher schlecht aus. Sollte kein Fussbodenbelag in der Wohnung sein, stellt euch die Arge einen bestimmten Betrag zu Verfügung. Bei dem Rest an Möbeln gibt es eine Liste, was sie braucht und was es kosten darf, sowie wo ihr die Möbel bekommt. So hab ich das mit meiner Schwägerin durch.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Tippel33

So einfach eigene Wohnung und eigenes H4 gibts nicht u25... erster Weg wäre für mich das JA.


Tippel33

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Antwort auf Beitrag von mf4

Aber war da nicht was, wenn Beziehung zu Eltern zerrüttet etc. ? Ich meine, da sind sogar verschiedene Vorfälle amtlich dokumentiert, das wäre einfach zu belegen, das es immer wieder eskaliert und eigentlich unzumutbar ist, das sie weiter dort wohnt. Die Eltern würden sie wieder aufnehmen, sobald es an ihr Geld gehen würde und auch jedem Amt erzählen, sie könne doch gerne wieder kommen.. Aber der Psychoterror würde dann weiter gehen, bis es wieder mal derart eskaliert.


kati1976

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Antwort auf Beitrag von Tippel33

Es gibt Ausnahmen Daher lasst euch von Caritas oder so helfen, die kennen sich aus


mf4

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Antwort auf Beitrag von Tippel33

Ja war es... hatte eine Freundin aber ich meine das musste beiderseits auf dem JA so bestätigt werden bevor sie ausziehen konnte.


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von mf4

sie ist zuhause raus geflogen im übrigen kann jeder mit 15 oder 16 seinen eigenen h4 antrag stellen, und unter bestimmten umständen bekommt man auch als 18 jähriger eine eigene wohnung. es gibt da ein paar tricks. (und das sogar wenn man sich mit den eltern sehr gut versteht) also eigentlich sollte das klappen, obwohl ich wohl auch eher zu betreutem wohnen oder sowas raten würde am anfang


Tippel33

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Antwort auf Beitrag von mf4

Er bzw. die Eltern ( ich rede nur immer von ihm, da die Mutter nix zu melden hat und es nicht tut und das macht und die Meinung hat, die er ihr vorgibt zu haben!) werden es auf dem JA nicht bestätigen, da er wissen wird, da es dann an sein Geld geht und er Unterhalt wird zahlen müssen.


kati1976

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Antwort auf Beitrag von Tippel33

Gibt es bekannte oder verwandte die ihre Situation bestätigen können? Wäre sicher hilfreich wenn er alles abstreitet


hormoni

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Antwort auf Beitrag von Tippel33

Ich würde mit dem Kind zunächst zur ARGE. Zusätzlich würd ich zu ProFamilia oder der Caritas. Sie ist ja im Prinzip irgendwie "obdachlos". LG - und dem Mädel alles Gute! h