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Teilzeit in Elternzeit

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Teilzeit in Elternzeit

Schnegge89

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Guten Morgen, ich habe die letzten Tage viel gegoggelt, so ganz sicher bin ich mir aber immer noch nicht. Ich bin momentan schwanger und sicher, dass ich nach dem 2. Kind von jetzt Vollzeit auf 25 bis 30 Stunden reduzieren will. Beim ersten Kind hatte ich 12 Monate Elternzeit/Elterngeld und war danach wieder Vollzeit arbeiten. Das erste Kind wird 6 sein, wenn das 2. kommt. Ich möchte voraussichtlich nicht ewig in Teilzeit bleiben aber wenigstens solange, bis Kind 2 dann durch die 1. Klasse ist. Ist meine folgende Denkweise richtig? Mit Kind 2 kann ich 2 jahre elternzeit zu hause bleiben mit elterngeld plus. danach stehen mir insgesamt noch 3 jahre (2 Jahre Kind 1; 1 Jahr Kind 2) Teilzeit in Elternzeit zu. Wenn ich danach weiter in Teilzeit bleiben möchte, muss ich noch 2 Jahre anhängen. Ich vermute, auf diese 2 Jahre hätte ich dann kein Recht, sondern müsste das individuell mit dem Arbeitgeber klären? Oder macht es keinen Sinn, das so zu stückeln und ich beantrage gleich ganz normal Teilzeit (wird eigentlich problemlos gewährt bei uns) in der Hoffnung, dass ich später genau so problemlos zurück wechseln kann? Damit wäre man vermutlich flexibler...


User-1721826469

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Antwort auf Beitrag von Schnegge89

Das was du schreibst ist richtig. Je nachdem wie groß dein Arbeitgeber ist, hast du aber nach der Elternzeit noch Anspruch auf Brückenteilzeit für 5 Jahre. Wenn der Anspruch besteht, dann muss dir dein Arbeitgeber danach wieder eine Vollzeitstelle zur Verfügung stellen. Der Anspruch bleibt dir erhalten. Wenn du keinen Anspruch hast, dann kannst du halt nur hoffen wieder Vollzeit arbeiten gehen zu können.


Schnegge89

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Antwort auf Beitrag von User-1721826469

Mein Arbeitgeber beschäftigt ca. 20 Mitarbeiter. Da muss ich gucken, ob das für die Brückenteilzeit ausreicht. Aber ja, das wäre dann auch eine gute Idee.


Runde3

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Antwort auf Beitrag von Schnegge89

Hallo, ich fürchte, dass dein Plan nicht ganz aufgehen wird, weil dein erstes Kind schon zu alt ist. Elternzeit kannst du nur bis zum 8. Geburtstag nehmen. Danach verfallen deine Ansprüche. Hier mal ein Zitat aus dem Familienportal: "Wenn Sie einen Anspruch auf Elternzeit haben, können Sie pro Kind bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen. Sie beginnt frühestens ab Geburt des Kindes und endet spätestens am Tag vor dem 8. Geburtstag des Kindes." https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq Versuchs doch wirklich mit der oben vorgeschlagenen Brückenteilzeit. Oder dein Mann geht für 3 Jahre in Eltern(teil)zeit? Zusammen hättet ihr 6 Jahre für Kind zwei.


User-1750749248

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Antwort auf Beitrag von Runde3

Kann man denn Elternzeit für K1 nehmen aber das Elterngeld für K2 beantragen? Dann wären die 2 Jahre nicht ganz verloren. Dann könnte man die 3 Jahre von K2 danach nehmen.


Runde3

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Antwort auf Beitrag von User-1750749248

Ist nur ne Vermutung, aber das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Das wäre total unlogisch. In den ersten 8 Wochen nach Geburt ist Frau sowieso im Mutterschutz. Dieser wird voll auf das Elterngeld und auch die Elternzeit angerechnet. Damit sind die ersten zwei Monate weg. Nehmen wir an, ein Wechsel der Elternzeiten wäre danach möglich (bei gleichzeitigem Elterngeldbezug für das zweitgeborene Kind), muss doch weiterhin beachtet werden, dass Elternzeit immer mit dem Geburtstag des Kindes bestimmt wird. Wird Kind 2 bspw. am 20. Juni 24 geboren, endet der Mutterschutz irgendwann Mitte August, der zweite Monat Elterngeld am 19. August. Wenn Kind 1 aber - keine Ahnung - am 5. März 18 geboren wurde, kann Elternteil erst ab dem 5. September für dieses Kind in Elternzeit gehen. Was passiert in der Zwischenzeit? Arbeitet Mama dann Vollzeit? Da wäre sicherlich eine fachliche Beratung notwendig. Aber ich bleib bei meiner Aussage oben: Glaub ich nicht.


WonderWoman

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Antwort auf Beitrag von Runde3

voraussetzung für den bezug von eg ist dass man nicht mehr als 32 stunden arbeitet. warum ist egal. wenn man eh nur 25 stunden arbeitet braucht man auch gar nicht in ez zu gehen um eg zu erhalten. und nur eg muss sich auf die lm beziehen, ez nicht. da kann ich jeden beliebigen tag als start und ende wählen. es ist lediglich zu beachten dass 12 monate ez vor dem 3. geburtstag des kindes genommen werden müssen. und ez-anträge nach dem 3. geburtstag können abgelehnt werden aus dringenden betrieblichen gründen.


Schnegge89

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Antwort auf Beitrag von Runde3

Nein, mein Mann wird vermutlich eher nicht in Elternzeit bzw Teilzeit gehen wollen. An wen wendet man sich da am besten? die elterngeldstelle ist ja nur für das elterngeld zuständig. dann würde ich die ersten 2 jahre elternzeit von kind 1 nehmen und dann anschließend die vollen 3 jahre von kind 2. Würde sich, da der ET sehr nahe am Geburtstag von Kind 1 liegt, tatsächlich auch gerade so ausgehen.


Mephis

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Antwort auf Beitrag von Schnegge89

Elternzeit kannst du tatsächlich auch ganz individuell nehmen. Nur Elterngeld ist abhängig der Lebensmonate. Bei Kind 1 hatte ich die Elternzeit noch vor ET zum errechneten Termin fest gemacht. Der tatsächliche Geburtstag war dann etwas eher. Korrigiert hatte ich das nie. Ich hatte für zwei Jahre genommen und hätte dann entsprechend 1 Woche nach dem 2. Geburtstag den ersten Arbeitstag gehabt. Bestens gehst du zur Caritas oder profamilia oder sowas.


die_ente_macht_nagnag

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Antwort auf Beitrag von Schnegge89

Warum unbedingt TZ in EZ, was erhofft du dir damit? Es geht auch TZ ohne EZ. Befriste die TZ-Vereinbarung und im Anschluss lebt der Vollzeitvertrag automatisch wieder auf.


Schnegge89

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Antwort auf Beitrag von die_ente_macht_nagnag

Weil dadurch scheinbar a) ein besserer Kündigungsschutz besteht und der bei meinem aktuellen Arbeitgeber durchaus notwendig sein könnte und b) wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich mir die EZ-Zeiten für die Mütterrente anrechnen lassen , dadurch erhöht sich die monatliche rente im alter und c) hat man nach Teilzeit in Elternzeit Anspruch darauf, wieder einen Vollzeitjob zu bekommen.


Janina621

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Antwort auf Beitrag von Schnegge89

Ich habe auch Teilzeit on Elternzeot gearbeitet. Hatte bei uns den Vorteil, das ich zunächst on der Krippe eine gewisse Stundenzahl hatte und dann schauen konnte wann und welchen Kindergartenplatz wir bekommen und habe dann entsprechend die Teilzeot nach der Elternzeit festgelegt. Hatte 3Jahre Elternzeit genommen, auch weil wir nicht wussten ob und wann wir einen Krippenplatz bekommen, mit der Option in Teilzeit in Elternzeit ab xx Monaten wieder zu arbeiten.