RainbowMama
Ich überlege nach der Geburt Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. Wer von euch hat hiermit Erfahrungen und worin liegt der Vorteil zu normaler Teilzeit?
Der Vorteil ist dass es automatisch befristet ist und du Anspruch wieder auf vollzeit hast ohne gesonderten Vertrag. Das ist der einzige Punkt. Wenn Du normal Teilzeit machst, brauchst Du einen Vertrag wo eine zeitliche Befristung Deiner Teilzeit festgehalten sein muss, was der AG natürlich auch mittragen muss.
Ansonsten arbeitest du quasi unbegrenzt Teilzeit und der AG Kann deine Rückkehr auf vollzeit ablehnen. Da sind schon viele reingefallen.
In Teilzeit in Elternzeit kehrst du automatisch wieder in Vollzeit nach der Elternzeit zurück. Außerdem kannst du die Teilzeit in Elternzeit wieder zur vollen Elternzeit beenden ohne deinen Vollzeitvertrag zu kündigen. Wenn es zuvor keine Teilzeit im Unternehmen gab ist es schwer für den Arbeitgeber diese abzulehnen und danach noch schwerer eine Teilzeit nach Elternzeit abzulehnen. Während Teilzeit in Elternzeit greift weiter der Kündigungsschutz der Elternzeit. Außerdem gibt es Brückenteilzeit, die auf bis zu 5 Jahren befristet ist und wonach man auch ein Recht auf die rückkehrung in Vollzeit hat.
Wir machen das gerade beide (Partner und ich) und teilen uns so die Zeit mit den Kindern und bis zur Eingewöhnung des kleinen. Vorteil ist, wie schon gesagt, wir kommen danach beide problemlos zurück auf unsere alten Verträge und können bis dahin ein wenig den Kontakt zu unseren Kollegen und zum Berufsleben aufrecht halten ohne uns zu sehr zu verausgaben, können risikolos austesten, wie uns Teilzeitarbeit gefällt und finanziell gelingt.
Ich, bei allen Kindern. Vorteile, Kündigungsschutz. Solange du in EZ bist, auch dann wenn du TZ arbeitest. Dein VZ-Vertrag ruht nur. Du kannst in der EZ dir TZ-Vereinbarung kündigen und wieder daheim bleiben. Kommt in der EZ ein weiteres Kind, kannst du die EZ zum neuen Mutterschutz kündigen und bekommst VZ gezahlt. Du kannst in der EZ woanders arbeiten. Wenn dein AG keine TZ-Stelle hat oder keine mit passenden Arbeitszeiten. TZ ohne EZ, dir kann jederzeit gekündigt werden. Dein VZ-Verttsg ist futsch, ob du irgendwann wieder VZ arbeiten kannst, eher unwahrscheinlich. Du müsstest komplett kündigen, wenn zB Betteuung nicht so klappt. Job wäre also futsch. Ohne AG aber auch keine EZ und damit keine Krankenversicherung. Müsstest da eine andere Lösung finden. Zum neuen Mutterschutz gäbe es Mutterschaftsgeld in Höhe TZ. Nachteile gibt es keine. Aber wie du siehst, jede Menge Vorteile. Persönliche Meinung, auf TZ in EZ zu verzichten und nur auf TZ zu reduzieren ist völliger Bullshit. Das macht man, wenn man null Plan hat.
Neben den genannten Vorteilen: Wenn du Schichtler bist, kannst du Arbeitszeiten und Tage zur Bedingung machen. Das ist außerhalb der Elternzeit eher kaum bis gar nicht möglich.
Man kann Arbeitszeiten zur Bedingung machen?? Das kenn ich ja noch gar nicht...
Da würde mich auch ne Quelle interessieren, das habe ich auch noch nie gehört, aber wäre toll.
"In dem Antrag müssen Sie angeben, wann die Teilzeit beginnen soll und wie viel Sie arbeiten möchten (zum Beispiel: 20 Stunden pro Woche). Außerdem sollten Sie im Antrag angeben, wie Ihre Arbeitszeit verteilt sein soll (zum Beispiel: "vormittags" oder "montags bis mittwochs")." https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq/kann-ich-waehrend-der-elternzeit-teilzeit-arbeiten--124794 Ich habe so Nachtarbeitszeiten ausgeschlossen. Auch einen Tag, an dem ich (bisher) keine Betreuung habe.
Stimmt, hab ich ganz vergessen! Ja, das machen wir auch. Wir teilen uns die Woche. Das heißt jeder von uns hat seinem Arbeitgeber gesagt, wann er arbeiten kann und wann nicht und genau so funktioniert das nun. Und ja, das funktioniert sogar bei einem Arzt mit Schichtdienst und angespannter Personallage. Das einzige, was der Arbeitgeber machen kann, ist dir die Teilzeit zu verwehren, weil es betrieblich nicht klappt. Dann kannst du auch woanders arbeiten.
Du kannst nix zur Bedingung machen. So ein Quatsch. Du kannst drum bitten. Wenn der AG nein sagt und dir Zeiten gibt die dir nicht passen, hadt du ein Problem. Du hast kein Anrecht auf bestimmte Zeiten. Wenn man keinen Konsens findet, darf man die tz auch woanders während der ez arbeiten. Der AG muss aber zustimmen. Bis zu 30 h bei Kindern, die vor dem 1.11.21 geboren sind, für die danach 32 h höchstens
Naja, ganz so ist es nicht. Man kann schon Bedingungen stellen, immerhin kann der Arbeitgeber (bei entsprechender Betriebsgröße und rechtzeitigerAntragsstellung) die Elternzeit nicht abschlagen. Daher hast du ein gewisses Druckmittel, wenn deine Arbeitskraft deinen Arbeitgeber etwas wert ist. Ja, es gibt kein gesetzliches Anrecht auf deine Wünsche. Allerdings kann man für die Zeit Verträge aufsetzen, in denen die genaue Arbeitszeit inklusive Tagen und Schichtart festgelegt ist. Und wenn drinem Arbeitgeber etwas an seiner Anwesenheit im Betrieb liegt, wird er vermutlich darauf eingehen. Alternative ist nämlich, dass er dich in der Zeit gar nicht sieht. Wie gesagt, bei uns klappt es super! Selbst in der Klinik ist für unsere TZ in EZ vertraglich festgelegt, dass Schichten nur an 3 (von uns!) bestimmten Tagen angesetzt werden dürfen. Und selbst die hätten wir noch wegwünschen können.
In der Praxis sind das oft Arbeitsstellen, die ohnehin chronisch unterbesetzt sind und bei denen der AG glücklich ist, wenn man überhaupt wieder kommt. Und da es hier um Teilzeit in Elternzeit geht, muss das mit den 30/32 Stunden ja nicht extra betont werden, oder? Ist ja logisch und kann man nachlesen (übrigens auch in dem Link, den ich geteilt habe). Also ja, juristisch hast du keinen Rechtsanspruch darauf, nicht in der Form wie auf einen Betreuungsplatz. Aber genauso wenig kann und wird der AG (ab einer bestimmten Betriebsgröße) grundlos deinen Antrag ablehnen. Auch ist es fraglich, ob der AG beide Anträge (den für die TZ Arbeit im eigenen Betrieb und anschließend in einem anderen Betrieb, sollte erster - mit Begründung! - abgelehnt werden) ablehnen könnte, denn wie will er spätestens die zweite Absage begründen. Wenn man wirklich Angst hätte, der AG würde jegliche Form der Arbeit blockieren.
tz in tz wurede genehmigt, ich hätte nur vormittags gekonnt, AG hat dies aber ABgelehnt. ich müsse zwei tage nachmittags machen, wären auf kunden angewiesen etcpp. ende vom lied war, dass ich eben woanders eine tz stelle gesucht habe, die ich auch fand, wo nur vormittags geht, er genehmigte dass ich dort anfing, ich wartete die probezeit ab und kündigte dann bei ihm. blieb im neuen job. das ist jetzt 7 jahre her, bin immer noch im neuen job. man hat nunmal keinen rechtsanspruch. die antwort oben suggeriert das. wenn es AG gibt, die da mitspielen ist doch gut und klasse. meiner tat es nicht und es war ein großer weltkonzern! nix kleiner autohhändler von nebenan.
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