Elternforum Rund ums Baby

Stimmt es das der KIGA meine Tochter an den Erzeuger rausgeben MUSS

Stimmt es das der KIGA meine Tochter an den Erzeuger rausgeben MUSS

Hamburger_Mama

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Wir haben im mom beide das Sorgerecht....Einklagen geht nicht wegen dem Betreuten Umgang den er nach über nem Jahr Kontakt stille haben wollte.... Im jezigen Kiga geben die meine Tochter nur raus wenn ich vorher anrufe und sage es is ok...... Ich soll für den neuen Unterschreiben das der Erzeuger (im mom ist er für mich nicht mehr als das) sie abholen darf ohne meine Einwilligung.... Passt mir aber nicht wirklich!!! Wenn beim BU jetzt wirklich alles gut gehen sollte und er sich jetzt auch wirklich wieder für sie Interessieren sollte ok , aber so wie es im mom ist nein.....


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Hamburger_Mama

Nein bei uns werden die Kinder nur an die Personen rausgegeben, die auch auf einer Liste eingetragen sind. Gruß


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von Hamburger_Mama

er hat das sorgerecht also kann er sie holen und sie müssen das kind rausgeben. er hat die gleichen rechte das kind abzuholen wie du. einzige möglichkeit: jugendamt nach rat fragen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Patti1977

kein umgangsrecht was abholung aus dem kiga mit einschliesst! wurde aber per gericht auch so geklärt!


tilesa

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Antwort auf Beitrag von Hamburger_Mama

wenn er das sorgerecht hat, so muss der kindergarten das kind auch an ihn herausgeben. bei mir ist es so, dass ich das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht habe. das urteil hat sich der kiga kopiert und somit dürfen sie das kind nicht mehr an ihn rausgeben.


Fru

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Antwort auf Beitrag von tilesa

Ich denke man wird dem Kiga schon irgendwas vorlegen müssen auf das sie sich im Falle eines Falles berufen können... LG


Hamburger_Mama

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Antwort auf Beitrag von Fru

Dann werd ich wohl mal Anwalt und JA dazu befragen was ich da machen kann......


Hamburger_Mama

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Antwort auf Beitrag von Patti1977

Naja kosten tut beides nichts.... Meinte aber auch wenn das JA das gleiche sagt wie ihr was ich jetzt einfach mal vermute dann werd ich eh zum Anwalt müssen....


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von Hamburger_Mama

ich musste anwalt immer bezahlen. jede auskunft etc.


Hamburger_Mama

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Antwort auf Beitrag von Patti1977

Oo ne das musste ich noch nie....Immer erst wenn er wirklich tätig werden musste...


Nase

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Antwort auf Beitrag von Hamburger_Mama

Bei uns ist das so, wenn beide Eltern das Sorgerecht haben, dürfen wir keinem von beiden das Abholen verweigern, was wir aber von uns aus dann machen, ist dass wir der Mutter anrufen, falls der Vater unerwartet da steht und sie informieren, verweigern dürfen wir das Kind ihm aber nicht. Das dürfen wir nur, wenn das Sorgerecht nur bei einem Elternteil liegt. Wir können den Vater dann bitten, kurz zu warten, bis wir die Mutter angerufen haben, aber er muß das nicht. Er hat das Sorgerecht genauso wie die Mutter, hat also erstmal die gleichen Rechte.