Hamburger_Mama
Wir haben im mom beide das Sorgerecht....Einklagen geht nicht wegen dem Betreuten Umgang den er nach über nem Jahr Kontakt stille haben wollte.... Im jezigen Kiga geben die meine Tochter nur raus wenn ich vorher anrufe und sage es is ok...... Ich soll für den neuen Unterschreiben das der Erzeuger (im mom ist er für mich nicht mehr als das) sie abholen darf ohne meine Einwilligung.... Passt mir aber nicht wirklich!!! Wenn beim BU jetzt wirklich alles gut gehen sollte und er sich jetzt auch wirklich wieder für sie Interessieren sollte ok , aber so wie es im mom ist nein.....
Nein bei uns werden die Kinder nur an die Personen rausgegeben, die auch auf einer Liste eingetragen sind. Gruß
er hat das sorgerecht also kann er sie holen und sie müssen das kind rausgeben. er hat die gleichen rechte das kind abzuholen wie du. einzige möglichkeit: jugendamt nach rat fragen.
kein umgangsrecht was abholung aus dem kiga mit einschliesst! wurde aber per gericht auch so geklärt!
wenn er das sorgerecht hat, so muss der kindergarten das kind auch an ihn herausgeben. bei mir ist es so, dass ich das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht habe. das urteil hat sich der kiga kopiert und somit dürfen sie das kind nicht mehr an ihn rausgeben.
Ich denke man wird dem Kiga schon irgendwas vorlegen müssen auf das sie sich im Falle eines Falles berufen können... LG
Dann werd ich wohl mal Anwalt und JA dazu befragen was ich da machen kann......
am besten JA, kostet nichts.
Naja kosten tut beides nichts.... Meinte aber auch wenn das JA das gleiche sagt wie ihr was ich jetzt einfach mal vermute dann werd ich eh zum Anwalt müssen....
ich musste anwalt immer bezahlen. jede auskunft etc.
Oo ne das musste ich noch nie....Immer erst wenn er wirklich tätig werden musste...
Bei uns ist das so, wenn beide Eltern das Sorgerecht haben, dürfen wir keinem von beiden das Abholen verweigern, was wir aber von uns aus dann machen, ist dass wir der Mutter anrufen, falls der Vater unerwartet da steht und sie informieren, verweigern dürfen wir das Kind ihm aber nicht. Das dürfen wir nur, wenn das Sorgerecht nur bei einem Elternteil liegt. Wir können den Vater dann bitten, kurz zu warten, bis wir die Mutter angerufen haben, aber er muß das nicht. Er hat das Sorgerecht genauso wie die Mutter, hat also erstmal die gleichen Rechte.