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Stimmt das?

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Stimmt das?

nest118

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Kinder dürfen keinen doppelten Nachnamen tragen Beispiel: Mutter heißt Müller mit Nachnamen Vater heißt Meier mit Nachnamen Kind heißt Müller -Meier Geht das?


LaLeMe

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stimmt geht nicht


LaLeMe

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stimmt geht nicht


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Das geht nicht Geht nur wenn die Mutter mit geburrsnamen Meier-Mueller hieß und der Name auch Familienname wird Oder der Vater hat schon vor der ehe den Doppelnamen gehabt dann geht das auch sonst nicht


kati1976

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Es ist so, es geht nicht. Als wir geheiratet haben wurde uns gleich gesagt das wir uns auf einen Namen für die Kinder einigen müssen.


Moehre700

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Antwort auf Beitrag von nest118

Kinder dürfen in Deutschland keinen Doppelnamen bekommen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind (eheliches Kind) oder nicht (uneheliches Kind). Einzige Ausnahme: der Doppelname ist gemeinsamer Ehename, weil er bereits in der Geburtsurkunde eines Elternteils so angegeben ist.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Moehre700

Oder wenn ausländisches Namensrecht gewählt wurde, bei dem ein Doppelname geht.


Moehre700

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Antwort auf Beitrag von Pamo

...denn das sind in aller Regel keine echten Doppelnamen (gekennzeichnet durch den Bindestrich) sondern zwei Namen. So etwa in Spanien, wo Tochter und Sohn eines Ehepaares durchaus unterschiedliche nachnamen haben können.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Moehre700

Doch, im Falle meines Kindes schon: ein echter Doppelname, bestehend aus meinem Nachnamen und dem Nachnamen meines Mannes.


Mitglied inaktiv

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Kleiner Exkurs: Im spanischen Recht bin ich jetzt nicht so firm, aber in LatAm gelten die zwei Nachnamen der Elternteile als VOLLSTÄNDIGER Name des Kindes. Die Eheleute behalten auch nach Eheschließung jeweils ihre eigenen Nachnamen (auch jeweils zwei) und die Ehefrau kann gesellschaftlich, aber nicht rechtlich, den Namen ihres Mannes verwenden, indem sie ein "de" (von) vor dessen ersten Nachnamen stellt. Zur Veranschaulichung Mutter: Perez Sanchez Vater: Morales Cueva Alle Kinder: Morales Perez Frau, bei Partys oder wenn eher der Mann bekannt ist: de Morales oder Perez de Morales.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von nest118

Ja das stimmt das geht nicht. Es sind in Deutschland nur zwei Namen möglich.Wenn Kind aber bereits Doppelnamen hat (Müller-Meyer) und heiratet könnte es keinen Drittnamen mehr annehmen. Da du aber als erwachsene Person das recht hast den Namen deines Mannes nicht anzunehmen sondern ranhängen zu können,geht das dann nicht mehr. Das war damals bei uns die Begründung vom Standesamt.


Mijou

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Antwort auf Beitrag von nest118

Wenn beide Eltern jeweils ihren Namen behalten wollen, ist das spätestens dann ungünstig, wenn ein Kind da ist. Denn das Kind heißt dann anders als eines seiner Elternteile. Auch wenn das heute nicht mehr selten ist, würde es mir persönlich total aufstoßen, wenn mein Kind nicht so heißt wie ich. Das weckt immer noch bei vielen Menschen die Assoziation, dass es dann auch nicht mein leibliches Kind sein kann. In der Klasse meines Sohnes sind zwei Kinder, die anders heißen als ihre leibliche Mutter (also den Namen des Vaters haben). Ich würde mich darauf niemals einlassen. Auch für den Vater wiederum fände ich es umgekehrt nicht toll. Von daher haben mein Mann und ich uns für einen Namen entschieden. Er hätte meinen angenommen, aber der klingt doof, deshalb habe ich seinen angenommen. LG


Moehre700

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Antwort auf Beitrag von Mijou

Stimmt. Gemeinsamer Name gibt ein Gemeinsamkeitsgefühl. Und kennzeichnet auch nach außen als Familie. Ich habe auch auf einen gemeinsamen Namen bestanden, auch wenn der Namenswechsel mit ganz schön viel Lauferei verbunden war. Aber immerhin konnte ich mir so einen neuen Führerschein ausstellen lassen. Auf die Frage, warum, das sei doch nicht nötig: Klar ist das nötig, nur so kannich das scheussliche Foti ändern ;-)