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Steuerklasse wechseln

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Steuerklasse wechseln

Hasenmami89

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Hallo, Ich habe meine Frage eigentlich passend ins Recht & Finanzen Forum gestellt. Dort erhalte ich leider keine Antwort. Hier ist ja immer etwas los, von daher versuche ich hier mal mein Glück. Ich kopiere es mal rein: Hallo :) Also, es geht darum:  Ende August gehe ich in Mutterschutz.  Mitte Oktober soll das Baby kommen. Ich nehme 3 Jahre EZ und lasse mir das Elterngeld über 2 Jahre auszahlen.  Mein Mann nimmt 2 Partnermonate. Ich habe nicht vor in den ersten 2 Jahren arbeiten zu gehen und möchte dann in Steuerklasse 5 wechseln. Ab wann wäre das günstig? Ich bekäme ja Gehalt bis Ende August. Dann komme ich in den Mutterschutz.  Soweit ich mich erinnere wird dann der Durchschnitt meiner letzten 3 Gehälter ermittelt und als Muschugeld ausgezahlt oder? Könnte ich dann theoretisch ab September die Steuerklasse mit meinem Mann wechseln? Dann wäre mein Gehalt, Muschugeld oder Elterngeld doch nicht negativ betroffen oder? Lg Hasi


die_ente_macht_nagnag

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Antwort auf Beitrag von Hasenmami89

Ab Ende des Mutterschutzes würde ich wechseln. Wenn du früher wechselst, wird von der Differenz, zwischen MuSch-Geld und deinem normalen Gehalt, die dein AG zahlt, der höhere Steuersatz einbehalten und du bekommst weniger raus.


Hasenmami89

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Antwort auf Beitrag von die_ente_macht_nagnag

Danke für deine Antwort. Wäre ich dann nicht später benachteiligt, wenn ich wieder arbeite? Sagen wir das Baby kommt im Oktober und mein Muschu endet Ende Dezember. Dann gehe ich ja später im Oktober wieder arbeiten. Ich wechsel dann meine Steuerklasse für Januar 2021. Dann würde ich im Oktober 2022 wieder arbeiten, könnte aber erst Januar 2023 wieder in Steuerklasse 4 wechseln oder?


die_ente_macht_nagnag

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Antwort auf Beitrag von Hasenmami89

Du kannst 1x pro Jahr die Steuerklasse wechseln. Also ab Jan 2021 von IV auf V und 2022 von V auf IV, kein Problem.


Hasenmami89

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Antwort auf Beitrag von die_ente_macht_nagnag

Kann ich auch im Januar 2021 von 4 auf 5 Und dann im Oktober 2022 von 5 wieder auf 4? Oder bin ich durch den ersten Wechsel an den Januar gebunden?


Arctic

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Antwort auf Beitrag von die_ente_macht_nagnag

Man kann dank der Digitalisierung monatlich seine Steuerklasse wechseln, einmal jährlich war "früher". Allerdings muss der Änderungsantrag zum letzten eines Monats beim jeweiligen Finanzamt vorliegen (im Briefkasten liegen / finde den Widerspruch..) damit die Änderung für den nächsten Monat gültig ist. Das Elterngeld beträgt ungefähr 65 - 67% des letzten Nettoeinkommens der letzten 12 Monate. Also würde ein Wechsel zu 5 und 3, abhängig vom Einkommes des Partners, dann am meisten Sinn machen. Ihr könnt, also ab Mai die Konstellation wählen und so das Elterngeld für Dich noch etwas pushen. Die Frage ist, ob das finanziell gut zu tragen ist da Klasse 5 ordentlich reinhaut. Im Netz gibt es viele Brutto-Netto-Rechner die leider meist keine geldwerten Vorteile (z.B. Dienstwagen) oder betriebliche Altersvorsorge berücksichtigen aber ohne diese Dinge sehr genau rechnen. Da kann man sich dann ausrechnen was ungefähr übrig bleibt. Sobald Du dann Vollzeitmama bist solltest Du in 5 wechseln und dem man die 3 überlassen. Aber vergesst nicht, das Elterngeld ist zwar steuer- und sozialversicherungsfrei ABER greift der Progressionsvorbehalt und unterliegt so am Jahresende zum Teil der Einkommensteuer. Außerdem wird hier das Jahr einmal aufgeräumt, so das man bei 5/3 leichter in den Bereich der Nachzahlung rutschen kann.


die_ente_macht_nagnag

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Antwort auf Beitrag von Arctic

Sorry, um das EG durch einen Steuerklassenwechsel zu pushen ist es zu spät. Das hätte man gleich zu Beginn der Schwangerschaft machen müssen. Mehrmals im Jahr ist seit 2020 richtig. Ändert für deinen Fall jedoch nichts, du kannst im Jan 2021 von IV auf V und im Okt 2022 von V auf IV. Die Änderung gilt immer für den Folgemonat der Antragstellung


Hasenmami89

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Antwort auf Beitrag von die_ente_macht_nagnag

Ich möchte mein Elterngeld doch gar nicht pushen. Ich möchte nur, dass das Gehalt meines Mannes erhöht wird, wenn ich in EZ bin und nicht mehr arbeite.