-chOcO-
Hallo zusammen, mein Mann und ich haben gerade mal spontan ''beschlossen'', das wir vielleicht die Lohnsteuerklassen tauschen sollten. Ich hab die 3 und er die 5. Er war damals arbeitslos und ich war zum Zeitpunkt der Hochzeit voll berufstätig. Seitdem haben wir da nicht mehr dran gedacht. Ich bekomme derzeit den Mindestsatz an Elterngeld. Hätte ein Wechsel irgendwelche Konsequenzen bei der Steuererklärung? Mein Mann ist jetzt Azubi und zahlt zwar ''nur'' knapp 30 € Lohn- und Kirchensteuer, aber haben und nicht haben ... Wenn wir die Steuerklassen ändern lassen, brauche ich dafür die Lohnsteuerkarten? Seine ist nämlich in der Zentrale in Darmstadt und die haben ne verdammt lange Leitung -.-* Gruß chOcO
Die Steuerkarte brauchst Du, anders kann das Finanzamt nicht arbeiten. Wenn Du schon Elterngeld bekommst ändert das nichts mehr am Elterngeld, denn es würde aus dem Jahr vor der Festsetzung berechnet.
Die letzten 10 Beiträge
- Baby im 7. Monat versucht, sich hochzuheben
- Echolalie mit 3,5 Jahren
- Entwicklungsstörung
- Baby, fast 8 Wochen alt kommt nur mit Schreien in den Schlaf
- Hypospadie fistelschließung schmerzen
- Babydecke
- Erfahrungen sehr anhängliches Kleinkind, trotzdem Kind 2?
- Situation Kindergarten
- Mit Baby Frühlingssonne geniessen
- Tinder extrem traurig