Bianca82
Hallo :-) Ich versuche hier mal mein Glück in der Hoffnung das jemand auf dem Gebiet etwas bewandert ist. Die Frage wäre folgende: Wenn man im Testament bedacht wurde mit einem Vermächtnis(!) über Aktien: Welcher Zeitpunkt des Aktienstandes ist entscheidend bei der Versteuerung? Der Todestag des Vererbenden wie bei einer "normalen" Erbschaft oder der Zeitpunkt des Übertrags wie es bei einer Schenkung wäre? Vielen Dank schonmal :-)
Musst Du überhaupt Steuern zahlen? Man hat ja einen Freibetrag. Dieser richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und reicht von mindestens 20.000 (nicht verwandt mit dem Erblasser) bis 500.000 EUR (enge Verwandtschaft). LG
Ja, Steuern sind fällig...aber da der Wert der Aktien ja schwankt frage ich mich welchen Wert ich nun beim Finanzamt zur Festlegung der Besteuerung angeben soll.
Der Todestag des Erblassers ist der Stichtag für die Wertermittlung. Silvia
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