Tippel33
....was ist das los? Du hast doch Ahnung davon.
Ich kann das nicht glauben, wie Little das schreibt....
Hast Du da Plan?
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__2a.html ich hatte mir das gar nicht durchgelesen, war mir zu nahe an Arbeit, aber nun, extra für Dich: Mehrlinge: Grundelterngeld plus 300 € plus Geschwisterbonus, so lese ich den Text, Bundesministerium der Justiz als Quelle erscheint mir recht zuverlässig, Grundlegende Änderungen sind mir nicht bekannt § 2a Absatz 4
Ja, aber da gab es ja ein Urteil wohl im Juni......dieses Urteil kann ich auch nachvollziehen. Litlle meint jetzt aber, nach diesem Urteil bekommen Zwillingsmütter 67 % vom Gehalt Elterngeld + 2 x Mehrlingszuschlag ( weil 2 Kinder ) + nochmal 300 € Sockelbetrag für das 2. Kind .... Bitte lese Du als fachkundige mal das Urteil von Juni ( falls Du gerade Zeit hast )und erkläre mir, wie Du das verstehst. Einfach googlen...
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/urteil-doppeltes-elterngeld-fuer-eltern-von-zwillingen-a-908218.html Das meinst Du, oder? Sie sind beide jeweils einzelnd auf ein Kind berechtigt. Das bedeutet aber, das das nur klappt, wenn beide Eltern jeweils 12 Monate für jeweils ein Kind zu Hause bleiben und dann noch die zwei anderen Monate gekreuzt nehmen. Einfach so jetzt zu denken, das man bei Zwillingen doppelt Elterngeld bekommt, ist nicht richtig. So sehe ich das
Danke!
Ich dachte schon, ich hätte einen an der Glocke und raffe das einfach nicht!
Genauso verstehe ich das auch, daher denke ich, ist Little hier schwer auf dem Holzweg...
Danke nochmal, das Du es für mich jetzt extra gelesen hast!
Little Pupser sollte dann einen Link liefern. Ich kenne nur das. Klar kann sich da was ändern, es wäre aber irgendwie nicht "gerecht" daher vermute ich mal, das es irgendwie falsch aufgenommen wurde.
Ich glaube das Bundesministerium wird uns wohl nicht anlügen und das immer noch am besten wissen. Das Urteil ist am Montag gefällt worden. Und es stimmt, mehr kann und will ich dazu auch nicht mehr schreiben, ich habe es bereits mehrmal erwähnt und ich bin da sicherlich nicht auf dem Holzweg. Meine und noch mehrere EG´s haben dies nämlich bereits bestätigt. Aber war ja klar, dass man so etwas hier nicht posten kann, weil man immer gleich als sonst was hingestellt wird.
Wo ist das Problem, ein Link hineinzustellen? Ich habe Gesetzestexte vom Bundesministerium der Justiz reingestellt, da steht das halt nicht drin. Und es sollte Dir dann kein Problem sein, deinen Standpunkt mit einen Link zu untermauern. Jetzt die beleidigte Leberwurst zu spielen ist irgendwie unschön
Es gibt noch keinen Link dazu. Wie gesagt, das Urteil ist Montag gefällt worden. Aber du kannst gerne hier reinschauen: Austauschgruppe zum Thema Elterngeld bei Zwillingen eine Gruppe bei FB und da wurden Schreiben und E-Mails vom Bundesministerium reingestellt, die genau dieses besagen. Und wie schon öfter jetzt erwähnt, haben auch viele mit diesem Telefoniert, auch ich am Dienstag, wo es nochmals bestätigt wurde.
Es ist eine geschlossene Gruppe und es müsste über das Urteil einen Link mit Aktenzeichen des Gerichtes geben, immerhin ist heute schon Donnerstagabend. Sollte es so sein, werde ich das Urteil sicher irgendwann mit AZ bekommen, mir ist es noch nicht bekannt und ich kann ohne ein AZ auch nicht nachlesen.
Siehe oben!
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