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Sonnenblume8

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Hallo! Hat jemand Erfahrungen wo man Geld bekommen kann wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten gehen kann und keine Erwerbsmimderungsrente bekommt und mittlerweile kein Krankengeld mehr? Harz 4 wird doch glaube ich nur gegeben wenn der Ehemann auch sehr wenig verdient oder? Was steht einem denn zu?


Schnegge89

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Antwort auf Beitrag von Sonnenblume8

lasst es euch durchrechnen. evtl kommt kinderzuschlag, Wohngeld oder aufstockend hartz4 in Betracht. und auch sowas wie beifreiung vom kitabeitrag, falls ihr den zahlt oder Zuschuss zum mittagessen.


Skippy

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Antwort auf Beitrag von Sonnenblume8

Warst du zuvor mind. 12 Monate sozialversicherungspflichtig angestellt? Dann hast du Anspruch auf ALG 1, musst dem Arbeitsmarkt aber im Rahmen deines Möglichen (also das was deine Krankheit zulässt) zur Verfügung stehen, sonst gibt es kein Geld. Für Hartz IV wird eine Bedürftigkeitsprüfung durchgeführt. Wenn dein Ehemann aber nicht auch "sehr wenig verdient", sollte er für dich aufkommen, bis du wieder arbeitsfähig bist.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Sonnenblume8

Wenn du keine EU-Rente bekommst, bist du in irgendeiner Art und Weise noch erwerbstätig. Frag am Besten beim Sozialamt nach.


SunnyGirl!75

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Sehr wenig verdienen muss auch nicht unbedingt zutreffen. Mein Mann verdient relativ normal (ca. 2000€ netto) und trotzdem würde ich kein Hrz4 bekommen. Ich hab jetzt noch nicht ganz verstanden wie es mit dem nicht mehr arbeiten gehen gemeint war, dauerhaft oder vorrübergehend?


juleba

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Antwort auf Beitrag von Sonnenblume8

Hallo, Aus dem steuerfinanzierten Bereich bekommt man nur Geld, wenn man bedürftig ist. Dabei wird auch das Einkommen deines Mannes berücksichtigt, denn dieser ist auch für deinen Unterhalt zuständig. Du kannst dir durchrechnen lassen, ob euer Haushalt einen Anspruch auf SGB II Leistungen hat. SGB XII Leistungen scheiden aus, solange keine dauerhafte Erwerbsminderung festgestellt wurde. Gruß


wolfsfrau

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Antwort auf Beitrag von Sonnenblume8

Wenn du dauerhaft erwerbsunfähig bist (also nicht mehr als drei Stunden pro Tag für mehr als sechs Monate), könnte dir Grundsicherung zustehen. Die Berechnung ist wie bei ALG II. Es gibt ganz gute Onlinerechner, die dir zumindest die grobe Richtung anzeigen, ob ein Bedarf/Anspruch bestehen könnte. Das ersetzt aber keine Beratung!


Trini

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Antwort auf Beitrag von Sonnenblume8

Meine Kollegin bekam nachdem sie das Krankengeld ausgeschöpft hatte, irgendeine Unterstützung vom Arbeitsamt. Es war kein ALG 2. Du solltest dich da beraten lassen. Natürlich müsstest du auch schnell EU-Rente beantragen, die allerdings dürftig ausfallen sollte, wenn du noch jung bist. Und eine Aufstockung ist natürlich abhängig vom Einkommen des Partners. Trini