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Spielplatzpflege

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Spielplatzpflege

dee1972

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Vielleicht weiss ja einer von euch Bescheid? Auf dem Hof unseres Mietshauses gibt es einen Spielplatz, der leider seit Jahren nicht mehr gepflegt wird. Sämtliche Spielgeräte sind wackelig, vermodert, rostige Nägel und Schrauben stehen raus. Anrufe bei der Hausverwaltung sowie schriftliche Bitten (später Aufforderungen) inkl. Fotos vom desolaten Zustand der Geräte werden nur mit Standardfloskeln abgewimmelt. Kann mir jemand sagen, an wen ich mich da wenden könnte? Ich meine mal gehört zu haben, dass Spielplätze eigentlich alle 2 Jahre überprüft werden müssten? Ordnungsamt ist doch aber wahrscheinlich nur für die öffentlichen Spielplätze zuständig, oder? Mit Mietminderung drohen ist wahrscheinlich überzogen und ich will ja auch keinen Krieg anzetteln. Die anderen Mieter interessiert das Problem nicht sondern. Wir sind die einzige Familie mit Kleinkind. LG D.


LaLeMe

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Antwort auf Beitrag von dee1972

an den vermieter


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von dee1972

Der Eigentümer muss für Sicherheit sorgen (Unfallgefährdung???), also in Euren Fall der Vermieter / die Genossenschaft, wenns auf dem Grundstück steht. Mietminderung wird es deswegen wohl nicht geben, es sei denn die Nutzung des Spielplatzes steht bei Euch im Mietvertrag. Wenn der Eigentümer da nichts macht und es zu einen Unfall kommt, dann ist er haftbar. Die Alternative des Eigentümers wäre, den Spielplatz zu sperren. Anscheinend muss da erst ein Kind in den Brunnen fallen.


Hexhex

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Antwort auf Beitrag von dee1972

Hallo, das ist schwierig... Der Inhaber des Hauses ist nicht verpflichtet, einen Spielplatz zur Verfügung zu stellen. Deshalb wird man auch dessen Pflege wohl nicht einfordern können, zumal Ihr ja vermutlich keinen Prozess anstrengen wollt. Eine Mietminderung kannst Du nicht vornehmen, außer wenn die Nutzung des Spielplatzes ausdrücklich schriftlicher Teil Deines Mietvertrags ist. Vermutlich kommt der Spielplatz aber in Deinem Mietvertrag gar nicht vor. Der Spielplatz ist also nicht Teil des gemieteten Raums (wie z. B. manchmal Gartennutzung, Keller, Tiefgaragenplatz oder hauseigener Parkplatz). Steht die Spielplatznutzung dagegen ausdrücklich im Mietvertrag, könnte ein Rechtsanwalt hier schon eher eine Pflege anmahnen. Dafür ist es gut, eine Rechtsschutzversicherung zu haben oder Mitglied im Mieterverein zu sein, denn dann bekommt man die rechtliche Unterstützung kostenlos (vielleicht wäre dies mal ein Anlass, Euch hier abzusichern, falls Ihr das noch nicht getan habt, es kann immer mal wichtig sein). So oder so: Wenn Du Dich bisher nur an die Hausverwaltung gewendet hast, würde ich es unbedingt nochmal beim richtigen Eigentümer (privater oder Wohnungsbaugesellschaft) probieren. Vielleicht weiß der Eigentümer gar nicht, dass die Verwaltung keine Lust hat, sich um den Spielplatz zu kümmern und erfährt nichts von dessen schlechtem Zustand. Ggf. kann die WB-Gesellschaft oder der private Eigentümer der Verwaltung hier etwas Dampf machen. LG


dee1972

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Antwort auf Beitrag von Hexhex

...für eure Antworten. Werde wohl tatsächlich mal den Eigentümer selbst kontaktieren. Hätte ich ja auch selbst drauf kommen können ;) Mannoman, grad fällt mir auf, ich kenn den gar nicht, irgendein reicher Schnösel weit weg in Süddeutschland... Vielleicht gibt es ja eine gütliche Einigung. Auf Rechtsstreit und Zank hab ich ja überhaupt keinen Bock. Auf Unfälle aber auch nicht... Der Spielplatz befindet sich auf dem Gemeinschaftshof und für diesen (Gartenpflege etc) zahlen natürlich alle Mieter. Absperren oder gar Abreißen (was mir persönlich am allerliebsten wäre) geht nicht, da in Berlin - laut Aussage der Hausverwaltung - jedes Wohnhaus mit mehr als 5 Parteien einen Spielplatz zur Verfügung stellen muss. LG D.


MamavonLucas

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Antwort auf Beitrag von Hexhex

wenn die Stadt zuständig ist.Wenn der Vermieter den Spielplatz mit in der Wohnungsbeschreibung drin hat usw muss er sich auch drum kümmern.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von dee1972

Naja, wenn Du den Eigentümer kontaktieren möchtest, dann schicke Fotos mit (herausstehende Schrauben etc). Ich denke, der Begriff "Verkehrssicherheitspflicht" müsste richtig sein, um ihn aufschrecken zu lassen. Und dann auch die Sorge, das eine massive Unfallgefährdung vorliegen könnte. Vielleicht hilft das ja http://www.lsvwinnweiler.de/frame/beitraege/haftung/haftung.htm


Mattibärchen

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Antwort auf Beitrag von dee1972

Spielplätze werden auch vom TÜV geprüft. Vielleicht bekommst du dort eine passende Auskunft für euren Spielplatz.