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sind vermieter anwesend?

sind vermieter anwesend?

32+4

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Oder verwalter? Privatvermieter haben mehr spielraum. Man kann mit ihnen reden. Scheinbar wird das gerne ausgenutzt. Ein mieter schuldet monatsmiete. Kuendigung kam zu spaet beim vermieter an. Weder miete kam noch restliche nebenkosten. Weg ueber gericht lohnt nicht. Alg2 empfaenger. JC zahlt da nichts Naechster mieter bekommt wohnungsuebergabe nicht hin. Eine ausrede nach der anderen. Mietinteressenten vorhanden. Konnten whg nicht anmieten. Kann keiner besichtigen. Keiner kann gucken ob renoviert werden muss. Kaution nicht vorhanden. Unueblich vor ort. 3.5. Mieter hat immer noch schluessel. Vermieter sei schuld. Mieter habe nicht gewusst wann termin zur uebergabe sei. Bei grossen immobilienvermietern haetten solche mieter laengst richtig aerger Sind privatvermieter zu lasch? Zu nett? Nutzungsentschaedigung/schadensersatz waere faellig Aber wo nix zu holen ist...


Philo

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Hallo, ich vermiete eine Wohnung in München und ein Haus auf dem Land. Was möchtest Du wissen? LG, Philo


32+4

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Wir haben ueber 10 interessenten an einer whg, die zum 01.05.haette vermietet werden koennen. Altmieter rueckt schluessel nicht raus. Es ist davon auszugehen, dass da auch noch einiges zu machen und entsorgen ist. Was waere die vorgehensweise? Aufbrechen? Muell lagern? Geld ist da nicht zu holen. Einsicht noch viel weniger.


Philo

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Was heißt: "Hätte vermieden werden können?" Hat der Vormieter gekündigt? Dann muss er zum Übergabetermin die Schlüssel abgeben. Ich als Vermieter nehme die Wohnung ab. Zu entrümpelde Dinge müssen draußen sein, sonst nehme ich die Wohnung nicht ab und die Miete muss ggf. verlängert werden. Hat er nicht gekündigt, muss er die Miete zahlen - und darf den Schlüssel behalten. LG, Philo


32+4

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Antwort auf Beitrag von Philo

Endete fristgerecht nach mieterkuendigung ende april Wohnungsbesichtigung durch interessenten hat er vorab nicht zugelassen ICH bin ja der boese bulle, aber (leider) nicht vermieter. Muss mir "nur" den vermieterfrust anhoeren Mieter1 zahlt nicht und kommt damit durch. Mieter2 ziehts nun in die laenge, trotz eigenkuendigung


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Ich denke ohne Gericht ist das zu heikel. Als erstes erst mal einen Raeumungstitel einholen....sagt mein Bauchgefuehl


32+4

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Offiziell ist die wohnung ja laengst gekuendigt und seit dem 01.05. "Frei" fuer neue mieter Schluessel fehlt. Zaehlerstaende..muellentsorgung


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Antwort auf Beitrag von 32+4

Heikel heikel....hast du keine Rechtsschutz als Vermieter? Anwaltliche Beratung hilft dir sicher mehr,als halbherzige tips hier.... Das ist ein Bauch -Schmerz -Thema heutzutage, das Miet/Vermietrecht


32+4

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Ich nicht, bin aber auch rechtl.gesehen nicht der vermieter Aber langsam kann ich vorurteile gegen mieter verstehen. Mit der rechtlichen brechstange geht man als kleiner privater vm eher selten sofort los. Bauchweh macht das aber trotzdem zu sehen, wie ruecksichtslos teilw.mit dem besitz anderer umgegangen wird


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von 32+4

das ist das dilema mìt der dreistigkeit der menschen leider hat man heutzutage weniger pflichten als rechte... wer nix hat, kan nix verlieren / wer was hat , dafuer umso mehr


32+4

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Noch besser, wenn wie bei fall1 das jobcenter immer die miete zahlte. Der mieter dann mitteilte ab xy i whg neu wohnt, aber das mietverhaeltnis in der alten whg noch bestand. Da zahlt das jobcenter dann nix mehr fuer die eigentlich noch bestehende whg


Mitglied inaktiv

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kann nicht kan;) du/ihr seid leider im nachteil... meine eltern vermieten deswegen nicht mehr ,ausser an family mitglieder meine tochter u ich wohnen nun mit im haus, anders ging es nicht mehr. fuer mich ein segen, trotz der miete , die ich gern u freiwillg zahle


Gustavinchen

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Ich sags ja nicht gerne, aber aufbrechen darf der Vermieter in so einem Fall nicht. Auch wenn das Mietverhältnis offiziell beendet ist. Da muss dann trotzdem ein Räumungstitel geholt werden und dann noch gegebenenfalls der Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragt werden. Und erst dieser darf dann die Wohnung notfalls mit Hilfe eines Schlüsseldienstes öffnen. Für die Zeit bis dahin hat man als Vermieter noch Anspruch auf Nutzungsentschädigung, was einem aber auch nicht viel bringt, wenn beim Mieter nichts zu holen ist. "Zu nett" sind private Vermieter normalerweise nicht. Das Problem ist eher die fehlende Finanzkraft. Die großen Vermieter juckt es wahrscheinlich nicht, ob sie mal eben 2000 EUR legen müssen für Räumungstitel und Gerichtsvollzieher. Für einen privaten Vermieter kann das aber finanziell schwer bis gar nicht zu stemmen sein.


kügelchen12

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Antwort auf Beitrag von 32+4

"Sind privatvermieter zu lasch? Zu nett?" Das hat meistens gar nichts mit lasch oder zu nett zu tun. Zu mindestens in meinem Bekanntenkreis. Meist geht man davon aus das die (geerbte) vermietete Immobilie einen netten Zusatzverdienst bedeutet. Sich auf das Wort der Mieter zu verlassen ist meist der erste Fehler. Sich rechtlich von vornherein abzusichern wegen der Kosten (blauäugig und naiv? Anfängerfehler?) haben sich meine Bekannten erst siehe ersten Fehler fast in den finanziellen Ruin gestürzt. An Jobcenterkunden zu vermieten, als sichere Einnahmequelle zu sehen, oft ein Trugschluss. Diese hatten (wissentlich!) nach 3 Monaten keine Bedürftigkeit mehr vorzuweisen. Meine Bekannte hat dazu gelernt (nach Jahren ewigen Kampf mit Miet-Nomaden und eine anschliessend vermüllte und halbwegs zerstörte Wohnung). Nimmt sie nur noch Mieter die eine jahrelange Betriebszugehörigkeit und festes Einkommen vorweisen. Gefeit gegen zahlungsunwillige ist man dennoch nicht, aber sie ist jetzt abgesichert (rechtlich) - jetzt kann man da von einem netten Mietverhältnis sprechen.


Brischi

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Antwort auf Beitrag von kügelchen12

mein mann vermietet insg.13 wohnungen.(1 familien,12 studentenzimmer) mit einem mieter ,der nicht zahlte,dann wieder mal einen teil,dann wieder nicht,hatten wir über 2 jahre zoff wegen kündigung.ohne rechtsanwalt/gerichtlichen beschluss kann man da gar nichts machen wenn der mieter nicht einsichtig ist! wie oben schon gesagt wurde.das ist für den vermieter alles mit tls.horrenden kosten verbunden! man darf sein eigentüm nicht aufbrechen etc.obwohl der mieter nicht bezahlt weil er sich eh "zahlungswillig"zeigt indem er alle 3 /4 monate mal 100,-rüberschiebt,weil mittellos! zum schluss wurde dann mit polizei und durch den schlüsseldienst aufgebrochen,das garcionnere geräumt (er und sein bruder)und wir mussten das schloss austauschen weil der schlüssel angeblich verloren war lg Bri


taram

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Antwort auf Beitrag von Brischi

Ich würde das Schloss auswechseln, die vorhandenen Dinge lagern, den Müll entsorgen, die Wohnung renovieren und vermieten. Der ALG II Mieter wird garantiert nicht klagen...der ist froh, wenn er mit nichts mehr zu tun hat. Und wo kein Kläger - kein Richter


momworking

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Antwort auf Beitrag von taram

Haha, Das ist ja genau das Problem: Wenn jemand ALG2 bekommt, bekommt er auch noch Prozesskostenbeihilfe. Im Gegensatz zum Vermieter. Beinahe kann ich Vermieter verstehen. Sie sind berechtigt vorsichtig, damit ihnen genau dieses Fiasko erspart bleibt. Kehrseite der Medaille: Als wirklich netter, vorbildlicher, ordentlicher, zahlender und arbeitender Mieter wirst du von vorne herein unter Generalverdacht gestellt und bei dem kleinsten Unwägbarkeitsparameter "allein erziehend" bist du raus. Mir ist schon so oft gesagt worden: "Ach, da vermieten wir lieber an Studenten, die haben wir im Zweifel auch schnell wieder raus.", dass ich den Satz schon singen kann. In allen Sprachen, übrigens.


taram

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Antwort auf Beitrag von momworking

Aber was soll passieren, warum sollte der ehm. Mieter klagen? Der wird sich nie wieder melden. Sollten noch irgendwelche Sachen vom Vormieter dort sein...diese würde ich definitiv nicht entsorgen sondern lagern.


32+4

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Antwort auf Beitrag von taram

Hab heute meine bedenken geauessert und die waren aehnlich wie oben. Im bekanntenkreis kenne ich nur noch eine familie, die 1 whg vermietet hat. Und dort alles mitnahm, wovor man als vermieter schiss hat. Keine mietzahlung, raeumungsklage...und dann nahm der mieter sich dank beratungshilfe und prozesskostenhilfe noch eine beruechtigte anwaltskanzlei (die vermieten auch und man hat als mieter keine chance vor deren abzocke!). Meine bekannten sind finanziell ruiniert und vermieten wohl nie wieder.