Mitglied inaktiv
Ich hatte ja letztens ein Posting geöffnet und nachgefragt, ob ich die Kinder und mich nun selbstversichern müsste, da mein Freund ja jetzt arbeiten geht, wir, Gott sei Dank, keinerlei Unterstützung vom Amt mehr kriegen und ja auch nicht verheiratet sind. Erst sah alles danach aus, dass ich den geringsten Satz für die Kinder und mich von monatlich 140,00€ hätte zahlen müssen. Eben rief mich meine Sachbearbeiterin und klärte mich auf: Da ich bis einschließlich 20.02.2012 Elterngeld beziehe und vor dem Mutterschutz ALG I erhalten habe (hab nicht so ganz verstanden, was das damit zu tun hat) müssen wir uns bis dahin nicht selbstversichern, sondern sind automatisch bis 20.02.12 weiter versichert.
Vielleicht war ja Jemand in der gleichen Situation, dem ich jetzt damit weiterhelfen konnte!?
Liebe Grüße ![]()
hast du ein glück!!!
ich mußte in der EZ weiter zahlen, obwohl auch ich vorher gearbeitet habe
dann freu dich auf die 140€, die ihr jetzt spart
Versteh ich nicht so ganz. Wieso musstest du zahlen?
Ich bin wirklich froh, dass das jetzt so ist.
Wenn man mal bedenkt, jeden Monat 140,00€ - das ist ja nicht grad wenig, ne!? ![]()
das wusste ich
ich muss auch selber zahlen... mmmh.
Ich musste bisher auch selbst zahlen. Finde diese 140 Euro schon irgendwie arg viel. Wenn ich bedenke wie selten wir eigentlich zum Arzt gehen. Aber jetzt mit der Hochzeit hat sich das ja erledigt.
ja, das ist sehr viel
und es reißt ein riesen loch in die kasse
aber ohne geht garnicht, grad mit kindern ![]()
*heul* Bei der privaten Krankenversicherung gibt es leider keine kostenlose Familienversicherung. Kinder und Ich müsse voll zahlen. Kinder sind privat und ich gesetzl. Gesetzlich ist für mich immernoch 100 Euro mtl. günstiger als privat. Jetzt führen ja einige gerne an, dass die die privat versichert sind ja auch genug Geld haben, für jedes Familienmitglied extra zu zahlen. Stimmt leider nicht. Auch Beamte müssen sich privat versichern und die haben leider nicht alle dicke Gehälter.
Ich musste erst nach Ende der Elternzeit (die alte) die freiwillige gesetzliche Versicherung zahlen. Ich ging damals nicht sofort nach Elternzeit wieder arbeiten. Während der Elternzeit lief die KV beitragsfrei weiter. Das war aber auch 2006 mit der alten 3jährigen Elternzeit. Das war unabhängig davon ob man Erziehungsgeld bekommt (hatte ich eh nur 6 Monate) oder nicht.
Es kostet aber nicht für jeden 140 Euro monatlich. Der Beitrag wird nämlich an dem Einkommen des Partners festgemacht.
nein, das stimmt (hier) nicht! hier zahlt jeder, der sich selbst versichert, 140 euro - unabhängig vom gehalt des partners!
Es wird nicht nach dem Einkommen des Partners gerechnet! Ihr seid nicht verheiratet und es geht nur um dich und die Kinder, also um deine Einnahmen. Und da Elterngeld, sowie Kindergeld nicht angerechnet werden dürfen, fällt man in den niedrigsten Satz von 140,00€
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Es hängt von der Versicherung ab wie hoch der Satz für die freiwillige Selbstversicherung ohne eigenes Einkommen ist. Aber der liegt bei allen so um 140 Euro. Plus minus 10.
freu dich, dass du weiter versichert bist. meine mama zahlt seit jahren selbst, weil sie keine leistungen mehr bezieht. mein papa ist privat versichert, kommt da aúfgrund seines alters auch nicht mehr raus, obwohl er schon deutlich unter der beitragsbemessungsgrenze liegt. meine mama jobbt ab und zu für den beitrag und das benzingeld zur arbeit. irgendwann kann sie mit abschlägen und vielleicht 400 euro nach 40 arbeitsjahren in rente gehen.
Die Beitragsbemessung für Hausfrauen ist im Gesetz grundsätzlich für alle Hausfrauen einheitlich geregelt. Allerdings wird dabei unterschieden, ob der Ehegatte der Hausfrau Mitglied einer gesetzlichen "Krankenkasse" ist oder nicht. Die Versicherung zum sogenannten Hausfrauentarif erfolgt in aller Regel ohne Krankengeldanspruch. Somit wäre der ermäßigte Beitragssatz der "Krankenkasse" maßgebend. Als Beitragspflichtige Einnahme wird fiktiv ein Mindestentgelt von derzeit 816,67 EURO angesetzt, auch wenn Sie ein geringeres oder gar keine Einnahmen erzielen. Der Beitrag zur "Krankenversicherung" ergibt sich, wenn beitragspflichtige Einnahme und der ermäßigte Beitragssatz miteinander multipliziert werden. Sie müssen dann mit einem monatlichen Beitrag von ca. 100 - 115 EURO zzgl. Pflegeversicherung rechnen. Allerdings gibt es bei den "Krankenkassen" abweichende Satzungsregelungen für den Fall, daß der Ehegatte privat krankenversichert ist. Beispielsweise könnte eine Satzungsbestimmung folgendermaßen lauten: "Bei freiwillig versicherten Ehegatten ohne eigene Einnahmen ist für die Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen von den Bruttoeinnahmen des anderen Ehegatten auszugehen. Soweit keine "Kinder" vorhanden sind, gilt als beitragspflichtige Einnahmen der kalendertägliche Teil der Hälfte der Bruttoeinnahmen des Ehegatten. Verfügt der freiwillig versicherte Ehegatte über eigene Einnahmen, werden diese, mindestens aber die Hälfte der Bruttoeinnahmen des Ehegatten, als beitragspflichtige Einnahmen festgesetzt. Ist der Ehegatte des freiwilligen Mitglieds bei einer gesetzlichen "Krankenkasse" versichert, bleiben dessen Einnahmen unberücksichtigt. Bei gemeinsamen unterhaltsberechtigten Kindern ohne eigene Einnahmen, die in der gesetzlichen "Krankenversicherung" nicht familienversichert sind, ist von den monatlichen Bruttoeinnahmen des Ehegatten für jedes "Kind" ein Betrag in Höhe von 1/6 der monatlichen Bezugsgröße abzusetzen." Derartige Satzungsregelungen sind bei der Mehrzahl der "Krankenkassen" zu finden. Davon betroffen sind alle Hausfrauen, deren Ehemänner privat krankenversichert sind. Einzige Alternative wäre möglicherweise der Abschluss einer privaten "Krankenversicherung" Allerdings sind hier die Prämien abhängig vom gewählten Tarif sowie Ihrem Lebensalter und Gesundheitszustand. Zu Vergleichszwecken können Sie ja ein Angebot für eine private "Krankenversicherung" einholen.
da geht es aber um EHEGATTEN hier geht es um lebensgefährten. da liegt der unterschied. lg
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