moonlightsd610
Hallo, ich wollt mich nochmal kurz absichern ob ich das richtig sehe bei dem Beamtendeutsch... Da ich heute Nachmittag ein Jugendamt Termin habe zwecks neu Berechnung. Der Eigenbedarf ist seid 2015 bei 1080,- Das heißt wenn ich 1216,27 Netto verdiene... muss ich die 1080,- davon abziehen und der Restbetrag wäre dann als Unterhalt anzurechnen ??? Ist das richtig so ??? Gruß Steffi
ja
Nicht ganz richtig: Der Selbstbehalt kann höher sein, denn z.B. berufsbedingte Aufwendungen (z.B. Fahrt zur Arbeit, Kosten private Altersvorsorge etc.) werden ebenfalls berücksichtigt und auf den Grundbetrag obendrauf gerechnet.
Die letzten 10 Beiträge
- Baby, fast 8 Wochen alt kommt nur mit Schreien in den Schlaf
- Hypospadie fistelschließung schmerzen
- Babydecke
- Erfahrungen sehr anhängliches Kleinkind, trotzdem Kind 2?
- Situation Kindergarten
- Mit Baby Frühlingssonne geniessen
- Tinder extrem traurig
- Empfehlungen Buch zu Zahnarzt/Karies
- Mola Adebisi sagt, ich hatte Glück, meine Frau sieht aus wie vor der Geburt des Babys
- Röhrenknochen zu kurz