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Selbständig und schwanger? was steht mir zu? wer noch?

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Selbständig und schwanger? was steht mir zu? wer noch?

Biggus

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hallo... ich bin seit 5 Jahren selbständig ( Gastronomie). nichts großes und reich bin ich auch nicht. tja und jetzt binn ich schwanger weshalb wir sehr glücklich sind. nun wenn ich nicht arbeiten kann und jemanden einstelle dann habe ich nur ausgaben und kein verdienst! meine fragen sind... Mutterschutz? ElternGeld? bin privat versichert... und habe angst dass es knapp wird!!!


Pebbie

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Antwort auf Beitrag von Biggus

Hallo! Ich war bei beiden Kindern selbständig. Allerding.s als Geschäftsführer meiner eigenen GmbH. Ich bin damals freiwillig in der gesetzl.KK geblieben. Wann und ob Du in Mutterschutz gehst bestimmst Du selbst. Vielleicht wäre es sinnvoll das Gewerbe eine zeitlang abzumelden und bei der Arge die Möglichkeiten zu besprechen. Auf jeden Fall hätte ich frühzeitig geschaut wo ich bleibe. LG Ute


Niffi

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Antwort auf Beitrag von Biggus

Es kommt auf die Form der Selbständigkeit an... Wir hatten das Thema auch, da mein Mann selbständig ist und zwei Monate Elternzeit nehmen wollte. Wir sind eine Einzelfirma. Bei uns war es so, dass er hätte nachweisen müssen, dass durch seinen "Ausfall" in der Firma ein finanzieller Nachteil entsteht und genau beziffern müssen, wie hoch dieser dann wäre. Danach wäre das Elterngeld für diese Zeit berechnet worden. Bei uns war das dann doch aber alles SEHR kompliziert und wir haben es gelassen. Ich meine aber, dass wenn dein Jahreseinkommen soundsoviel nicht übersteigt, dir zumindest der Mindestsatz an Eltergeld, also 300€, zusteht. Falls du deine Zahlen sogar genau beziffern kannst, könntest du auch bis auf den Höchstsatz eingestuft werden. Ich würde mich hier auch erstrangig über deinen Steuerberater schlau machen - i.d.R. wissen die sowas - und bei den jeweilig zuständigen Ämtern. Evtl. kann man ja auch anderweitig finanziell überbrücken, z.B. dein Mann / Lebensgefährte nimmt Elternzeit? Zum MuschGeld kann ich auch nicht helfen, wir sind auch nach wie vor freiwillig in der gesetzlichen KK. Da würde ich mich direkt an deine private KV wenden! Viel Erfolg!!!


Biggus

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Antwort auf Beitrag von Niffi

Danke für eure Antworten werde mich noch hier und da unschauen nach Möglichkeiten.