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Schwangere wird rausgeworfen

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Schwangere wird rausgeworfen

franzikateresa

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Hallo mein Name ist Franziska und ich bin 18 Jahre alt. Ich bin gerade in der Hauptausbildung als Erzieherin an einer fachakademie für sozialpädagogoik. Wie ich erfahren habe das ich schwanger geworden bin, habe ich es meinen Klassenlehrer und der 2. Schulleitung gleich berichtet. Da mein Geburtstermin Anfang Juli ist und wir nicht wussten ob ich das Jahr fertig machen kann habe ich mit meinen Lehrer und der 2.Schulleitung viele Wege besprochen die ich gehen könnte. Mir ging es im ersten halbjahr sehr schlecht, ich war im Krankenhaus, habe Infusionen bekommen (mehrmals) und hatte einen Virus usw.. und die in der Schule haben es immer hingestellt als wäre das kein Problem. Wir haben in der Schule einen Ordner, da müssen wir unsere ärztliche Bescheinigungen und schriftliche Entschuldigungen reinheften. Ich habe die meisten Entschuldigungen per Hand geschrieben. Ich habe zwar auch einigemale ärztliche Bescheinigung rein gelegt, aber nicht viele. Und da mein Lehrer immer alles abgehagt hat und nie was in unseren gesprächen erwähnt hat, dachte ich es gibt keine Schwiriegkeiten. Dadurch das ich viele fehltage habe und nicht mit den Noten zur Probezeit hinkomme, will die Schule mich rauswerfen. Mein Vater und ich hatten ein Gespräch mit der 1. und 2. Schulleitung. Man hat gemerkt das der 1 Vorsitzende nicht viel wusste und nur auf das eingegangen ist was die 2.vorsitzende gesagt hat. Bei Dein Gespräch sind sie sehr persönlich geworden und haben mich so hingestellt, ob mir mein Kind nicht wichtiger wäre als jetzt um die Probezeit verlängerung zu kämpfen. die 2.Vorsitzende und mein Klassenlehrer sind mehr sehr rücksichtslos in den Rücken gefallen und haben alles schlecht gemacht und habe zu 100% viel verdreht was nicht gestimmt hat. Das einzige was ich möchte eine Probezeit verlängerung. Es steht auch im Schulgesetzt, das nach der Lehrer konferenz mir unverzüglich Schriftlich mitzuteilen ist, das ich die Probezeit nicht bestanden haben. und seit ca. 2 wochen habe ich nocht nichts bekommen. Ich fühle mich von meinen lehrern hintergangen. was kann ich tun? es muss doch für mich eine Absicherung geben, irgendein Schutz? Es geht auch darum, das sie mir erst eine Sicherheit gegeben haben und auf ein Schlag ziehen sie mir den Boden von den Füßen weg. und Die Schule ist auch noch Kirlich! BITTE helf mir!


binesonnenschein

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Antwort auf Beitrag von franzikateresa

Wie sollen wir denn helfen? Du musst dir einen Anwalt nehmen!


Ilse_2000

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Antwort auf Beitrag von binesonnenschein

Wieso hast Du denn die Entschuldigungen größtenteils selber geschrieben? Du warst doch immer in ärztlicher Behandlung. Normalerweise hätte er Dich jedesmal krank schreiben müssen.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Ilse_2000

Ist das denn üblich sich selbst ein Attest auszustellen? Da könnte ja jeder kommen.


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von franzikateresa

Evt. wäre es eher ratsam fachmännischen Rat einzubeziehen, also zum Anwalt zu gehen. Des weiteren kann ich nicht nachvollziehen, warum man sich selbst Entschuldigungen schreibt, anstatt sich die Atteste vom Arzt ausstellen zu lassen um aufzuzeigen, dass es wirklichen "Ausfallgrund" gab. Und nun frage ich mich auch... du hast viele Fehltage... und überall gibt es Grenzen, auch in Hinblick auf die Zulassung für die Prüfungen. Kann es sein, dass da was ist? Ist es eine Privatschule? Hast du je irgendetwas schriftlich erhalten von deinem Lehrer oder der 2. Schulleitung (ich dachte immer das heißt überall stellvertretender Schulleiter bzw. Schulleiterin)?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von franzikateresa

Die Frage ist,was möchtest du denn heut genau? Die Verlängerung der Probezeit,das habe ich verstanden aber soweit ich es weiß kann der Arbeitgeber also deine Schule die Probezeit nicht einfach verlängern weil du oft gefehlt hast!? Da müsstest du dich arbeitsrechtlich beraten lassen! Der andere Punkt ist aber was du denn eigentl vorhast? Möchtest du direkt nach Mutterschutz weitermachen? Du sagtest dass du noch in Probezeit bist.Also wohl im ersten Jahr noch oder? Macht es nicht vielleicht dann auch Sinn mit der Schule die Option durchzugehen nächstes Schuljahr oder so das Jahr nochmal zu wiederholen!? Wenn du auch so viel nicht mitbekommen hast und deine Noten dementsprechend sind macht das evt auch Sinn oder? Alles Gute dir!


mallex

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Antwort auf Beitrag von franzikateresa

also als ich in der ausbildung war (zur heilerziehungspflegerin), war allerdings eine schulische + praktische ausbildung mit einer stationären wohngruppe im pädagogischen oder pflegerischen bereich, da war es so, dass viele fehltage MIT ärztlichem attest belegt worden mussten. man brauchte bei einem fehltag oder 2 fehltagen hintereinander keine ärztl. bescheinigung, aber ab dem dritten tag. und usnere schule hatte auch eine begrenzung was fehltage anbelangt (weiß ich jetz nimmer wieviel tage des waren) und wenn man drüber war, war es an sich nicht schlimm, denn wenn man ärztl belegen oknnte, dass da was war, haben die lehrer in der regel eine konferrenz über den schüler gehalten und er durfte zb das schuljahr wiederholen. ich glaube nicht, dass du da noch was machen kannst. außer dir ne neue ausbildungsschule nach der schwanegrschaft suchen?!


mallex

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Antwort auf Beitrag von mallex

eventuell (habe keine ahnung, ob das geht) kannst du vllt in dem KH anrufen, indem du lagst und dir da was ausschreiben lassen?? oder rede noch mal mit deinem frauenarzt, dass er dir vllt was nachreichen kann, weshalb du soviel gefehlt hast?? habe keine ahnung, ob das klappt, aber vllt kann mans ja mal versuchen


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von franzikateresa

Oder hast Du die Probezeit nicht bestanden? Und von welchem Bundesland reden wir? Grüße Sodapop


mallex

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Antwort auf diesen Beitrag

..ja stimmt..ich hab das jetzt auch so verstanden, dass es um eine verlängerung der probezeit wegen schlechter noten/viele fehltage geht... ?!? aber ich glaube, da hat man wenig chancen..soweit ich weiß, ist es doch so, dass in der probezeit der schüler, also der ausbildungsteilnehmer ohne begründung "kündigen" kann, sowie aber auch der arbeitgeber/schule ohne begründung den schüler entlassen kann. oder?? und wenn ein schüler über dem fehlzeitenlimit ist und die noten auch nicht so berauschend sind, dann ist das wohl ein grund für die schule...auch wenn sie ihn glaub ich in der probezeit nicht mal nennen müsste...oder??


lastunicorn

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Antwort auf Beitrag von franzikateresa

abgedeckt, obwohl ihr anscheinend in dieser Schule auch Zeiten mit Präsenzpflicht habt? Es gibt da doch sicherlich eine Prüfungsordnung, die du gelesen haben müsstest, oder?