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Schwanger in der Elternzeit

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Schwanger in der Elternzeit

Jojoko

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Hallo in die Runde! Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen bzw hat da Erfahrungswerte. Aktuell befinde ich mich in Elternzeit für meinen Sohn, der am 27.04.16 geboren wurde. Ich habe drei Jahre Elternzeit beantragt (da bei meiner Firma leider die große Gefahr bestünde andernfalls bei erster Gelegenheit entlassen zu werden) und wollte nach einem Jahr in Teilzeit arbeiten gehen. Darüber ist mein Arbeitgeber natürlich informiert, aber es wurde noch nichts schriftlich vereinbart. Jetzt bin ich aber erneut schwanger und meine Frauenärztin möchte ein sofortiges Berufsverbot aussprechen, da es wie beim ersten Mal mit hohem Risiko verbunden ist. Nun meine Frage: sollte dieser Fall eintreten und ich daher gar nicht wieder anfangen zu arbeiten, wird dann für das zukünftige Elterngeld mein Gehalt von vor der ersten Geburt veranschlagt? Und was ist bis zum Mutterschutz? Habe ich Anspruch auf ein Gehalt im BV, auch wenn ich mich noch in Elternzeit befinde und die Teilzeitvereinbarung noch nicht getroffen wurde? Oder muss ich das Risiko eingehen und Teilzeit arbeiten, um wenigstens etwas zu bekommen? Bitte versteht mich nicht falsch, ich möchte nicht meinen Arbeitgeber betrügen oder mich vor Arbeit drücken. Ich hatte mich auf sie Rückkehr gefreut. Aber wie die Dinge nun liegen, ist alles doch viel komplizierter geworden. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Ich bin gerade etwas nervös wie es finanziell für uns nun weitergehen soll. Herzlichen Dank vorab, Julia


s@bine

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Antwort auf Beitrag von Jojoko

Hallo ich verstehe was du meinst - bei mir ist es ähnlich. Ich plane vielleicht eine nächste Schwangerschaft zum ende meiner Elternzeit und habe mich daher schon mal schlau gemacht denn leider muss das Kinder kriegen auch bei uns finanziell durchgerechnet werden. Es ist folgendermaßen - du nimmst deine Elternzeit ganz normal zu ende und würdest dann ins Beschäftigungsverbot übergehen (in dieser Zeit bekommst du das selbe Gehalt wie in deinem ersten BV da du ja nicht vorher gearbeitet hast) bzw. wenn die Elternzeit noch nicht beendet ist dann in den Mutterschutz. Nach der Geburt stellst du wieder einen Antrag auf Elterngeld und Elternzeit und zur Berechnung des Elterngeldes werden die Monate in denen du Elterngeld bekommen hast durch die Monate in denen du Gehalt bekommen hast ersetzt. Plus 10 % Geschwister Bonus. Ich hoffe das ist verständlich geschrieben LG und eine wundervolle Schwangerschaft


Andrea6

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Du kannst in der Elternzeit kein Beschäftigungsverbot bekommen, weil Du nicht arbeitest - wovor solltest Du geschützt werden? Die Elternzeit abzubrechen um ins Beschäftigungsverbot zu gehen ist ebenfalls nicht möglich. Du kannst die Elternzeit zu Beginn des neuen Mutterschutzes abbrechen und bekommst im neuen Mutterschutz Zahlungen vom AG und KK, die dem letzten Gehalt entsprechen. An Elterngeld erhältst Du den Mindestsatz plus Geschwisterbonus.


Tini_79

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Du willst ab April 17 wieder arbeiten, aber es gibt noch nichts schriftlich? Was heißt, dein AG wäre informiert? Hast du eine Kinderbetreuung? Die Eingewöhnung würde ja dann jetzt beginnen. Wie du im Rechtsforum auch lesen kannst, wurden die Regelungen zum BV sehr verschärft und du musst uU damit rechnen, kein BV zu erhalten und anderweitig eingesetzt zu werden. Ohne Gehalt bzw. Ersatz durch BV geht jeder Monat nach dem Elterngeld von Kind 1 mit 0,00 EUR in die Berechnung des neuen EG ein - gehst du also nicht arbeiten/ hast kein BV bekommst du nur den Mindestsatz + Geschwisterbonus.


Mitglied inaktiv

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Teilen wir mal auf. 1.EZ hast Du bis zum 26.4.2019 gemeldet wenn ich richtig rechne. Das ist soweit erst einmal OK. 2. Da man innerhalb der EZ bis zu 30 Std die Woche arbeiten darf, ist auch der Teilzeitwunsch innerhalb dieser OK. Und jetzt beginnt das erste Problem, das Jahr ist fast rum und Du hast noch nichts weiter mit dem AG abgemacht. Das hättest Du aber bereits schon machen sollen. In der regel setzt man sich dann 3 Monate vorher mit dem AG zusammen und klärt wie es dann weitergeht. So das wenn man sich nicht einigt wird, man zum Alternativplan greifen kann wie zB dann innerhalb der EZ woanders arbeiten. Frage wäre also da, was GENAU habt ihr schriftlich festgehalten. Davon hängt jetzt nämlich das weitere ab. 3. TZ innerhalb EZ ist alles Palette, dann bekommst Du ab dem ersten Arbeitstag dein TZ-Lohn. Egal ob du nun arbeiten kannst oder nicht wegen BV. Für diesen Fall darf man nämlich durchaus auch ein BV innerhalb der EZ bekommen. VZ-Lohn geht natürlich nicht beim BV, weil Du die EZ nicht vorzeitig beenden darfst. Jedenfalls nicht in dem Falle wo du weißt, es geht direkt ins BV. 4. Du kannst nicht nachweisen das Du nach dem Jahr in TZ hast einsteigen wollen, dann brauchst Du auch kein BV. Weil in einem BV bekommt man immer das was man auch ohne dieses bekommen würde. besser stellen darf man sich aber nicht. heißt wer nicht arbeitet, der muss nichts ersetzt bekommen. 5. Zum neuen Mutterschutz beendest Du dann die laufende EZ und bekommst dann das VZ-Mutterschaftsgeld. Also wie bei Kind1. Und da kann der AG auch nichts gegen machen. Lass dir dann gleich die restliche EZ vom ersten Kind für später übertragen/absichern - schriftlich. 6. Thema Elterngeld, da sind die 12 Monate vor erneuten Antritt entscheidend. Nur Mutterschutzzeiten werden ausgeklammert und die Monate im ersten Jahr Elterngeldbezug. Heißt, alles nach dem 1ten Geburtstag deines Sohnes zählt für das neue Elterngeld. Sofern Du in TZ arbeitest fließt der TZ-Lohn ein. Gil auch wenn Du Lohn durch ein BV bekommst. Wenn Du nicht arbeitest weil eben keine TZ möglich, gehen die Zeiten mit 0 € in die Berechnung ein. Je nachdem wie frisch deine Schwangerschaft ist können das also einige Monate sein. was dann an 12 Monaten noch fehlt wird mit der Zeit von vor dem ersten Kind ersetzt. es wird also wohl etwas mehr wie Mindestsatz werden, wie viel mehr liegt daran ob TZ ja oder nein und wie hoch dein Einkommen selbst ist. Das große Problem wird sein nachweisen zu können das du vor hattest in TZ wieder zu kommen. Jetzt im nachhinein was drechseln fällt sicherlich auf, dein Arzt wird ja die Untersuchung mit der KK abrechnen. Und die KK kommt schluß endlich auch für das BV auf. Die sehen also recht genau, wann wurde das BV ausgesprochen und wann die TZ-Vereinbarung. Kannst Du beiweisen, das war von Anfang an geplant, ist alles paletti.


Mitglied inaktiv

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TZ-Planung würdest Du auch damit unterstützen das Du es neben dem schriftlichen auch nachweisen kannst mit gesicherter Kinderbetreuung. Die musst Du eh nachweisen. Ohne die wärst D ja auch unschwanger nicht in der Lage gewesen zu arbeiten, weder TZ noch VZ.


Jojoko

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Erstmal herzlichen Dank für die zahlreichen, ausführlichen Antworten. Zur Erklärung: ich habe in meinem Antrag auf Elternzeit bereits angekündigt, dass ich nach Ablauf des ersten Jahres in Teilzeit wieder kommen möchte. Allerdings noch ohne konkrete Stundenzahl und/oder Verteilung. Im Januar hatte ich ein persönliches Gespräch mit meiner Chefin und schrieb ihr direkt im Anschluss eine Email mit der gewünschten Wochenstundenzahl und Aufteilung. Über letztere waren wir uns noch nicht ganz einig, ihre schriftliche Antwort war “das kriegen wir schon hin, dass es passt“. Das habe ich soweit als von mir fristgerecht und von ihr als Zustimmung aufgefasst. Nach mehrmaliger Nachfrage bekam ich bvorgestern eine Email mit einer völlig anderen Aufteilung als bisher lose vereinbart, allerdings mit den gewünschten Stunden. Und mit dem Hinweis, dass ich die Teilzeit noch beantragen müsse. Ich dachte, wie gesagt, dass ich das bereits mehrfach und sowohl schriftlich als auch persönlich getan hätte, aber scheinbar hätte es irgendeiner anderen Form bedurft. Ich ging davon aus, dass die Bereitschaft beiderseits ausreichend bekundet wurde und jetzt nur noch ein richtiger Vertrag fehlt?! Jedenfalls habe ich sowohl meinen Elternzeitantrag als auch sämtliche Emails noch und könnte so meinen Willen und die Reaktion darauf belegen. Außerdem ist natürlich auch die Betreuung meines Sohnes geregelt, die Eingewöhnung in der Kita beginnt Anfang April, denn ich hatte ja definitiv vor zu arbeiten. Was die Begründung der BV betrifft: meine Arbeit ist ausschließlich im Stehen/Laufen, ohne Möglichkeit sich regelmäßig zu setzen und zudem auch damit verbunden schwere Kisten zu heben. Da meine erste Schwangerschaft schon nicht unproblematisch war und ich auch damals schon ein BV hatte (allerdings erst ab dem 6..Monat, ich wollte es erst versuchen), rät mir meine Ärztin diesmal gleich dazu. Jedenfalls habt ihr mir sehr geholfen. Ich muss jetzt klären, dass mir mein TZ Wunsch anerkannt wird. Und danke auch für den Tipp die Elternzeit vorm Mutterschutz vorzeitig zu beenden. Ich hoffe, es regelt sich alles. LG Julia