sinniC
Hallo, wenn man im 3. Jahr der Elternzeit wieder schwanger wird und sich das Elterngeld auf 2 Jahre gesplittet hat, wonach wird das neue Elterngeld berechnet? Wie läuft es, wenn direkt ein BV bei erneuter Schwangerschaft ausgesprochen werden muss? Lieben Gruß
Das neue Elterngeld richtet sich danach, was man im Jahr vor der Geburt verdient hat. Solange man also kein Einkommen hat wird es der Mindestsatz plus. ggf. Geschwisterbonus. Ein Beschäftigungsverbot spielt erst eine Rolle, wenn man einer Beschäftigung nachgeht.
Wenn du nicht arbeitest, hat ein mögliches BV keine Relevanz. Und wenn du während der Elternzeit von Kind 1 nicht gearbeitet hast, gibt es den Mindestsatz von 300€ bzw wenn gesplittet 150€ + evtl Geschwisterbonus
Genau wie beim ersten Kind. Elternzeit spielt für die Berechnung des Elterngeldes keine Rolle. Also nachdem was man in den 12 Monaten vor Geburt des 2ten Kindes geboren wird. Ausgeklammert wird dabei jeder Monat in dem man Mutterschaftsgeld bekommen hat oder bis zu längstens 14 Monate Elterngeld. Alle anderen Monate gelten mit 0 € wenn man in der EZ nicht gearbeitet hat. Ansonsten fließt das TZ-Gehalt mit ein. Ein BV nach der EZ spielt nur dann eine Rolle wenn man arbeitsfähig ist, man also auch eine dem Vertrag entsprechende kinderbetreuung nachweisen kann. Den du musst in der Lage sein jederzeit von heute auf morgen arbeiten zu können. Zudem nur weil es in der Vergangenheit ein BV gab muss es das nicht wieder geben, die gesetzte haben sich 2018 erheblich verschärft. Sollte es ein BV geben, dann fließt das natürlich in die Berechnung mit ein
Ich dachte es werden höchstens 12 Monate ausgeklammert. Bin ich falsch informiert?? Danke für die Aufklärung :)
Wenn du Basis EG bezogen hast, dann werden alle 12 Monate ausgeklammert Beziehst du EG plus, also halber Betrag in doppelter Zeit, dann werden alle Monate bis zum 14. Lebensmonat ausgeklammert.... Alle andere Monate zählen mit 0€ wenn man in dieser Zeit nicht arbeitet
Ja genau. Dann bekommt sie doch nicht das selbe wie bei Kind 1??
Hat doch auch niemand behauptet das es das gleiche EG ist. Lediglich wie es berechnet wird ist immer der gleiche Prozess. Also 12 Monate vor Geburt wenn nicht selbstständig, minus Mutterschutzmonate und evtl bis zu 14 Monate EG. Viele denken EZ wird komplett ausgeklammert und das über 14 Monate EG ausgeklammert werden. Beides ist eben falsch.
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