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Schulwegfrage - Schulwegekostenübernahme

Schulwegfrage - Schulwegekostenübernahme

dkteufelchen

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Nur mal eine Frage: Die Schule ist von zu Hause ein Stück entfernt. Die Stadt/Land hat neu festgesetzt, dass die "Stadtschüler" den "Landesschülern" gleichzustellen sind, also die Fahrkosten unter bestimmten Umständen übernommen werden. Das H4-Amt interessiert nicht, ob die Kinder eine Fahrkarte benötigen oder nicht, bzw. ob diese auch noch privat genutzt wird, z. B. für den Sport - ist ja privat. Die Regelung gilt wie fast überall: Grundschule 2 km, weiterführende Schule mindestens 4 km Fußweg. Meine Frage: Muss ich IMMER den kürzesten Weg nehmen? Weg 1 wäre kürzer, aber aus meiner Sicht gefährlicher. Die Kinder müssen über eine Autobahnbrücke (Stadtautobahn) die sehr dicht bewachsen ist und NICHT beleuchtet. Es ist dort sehr dicht bewachsen und es treiben sich schon mal "komische Leute" dort rum. Vor vielen Jahren ist dort leider auch schon ein Mädchen ums Leben gekommen. Es ist zu den "Laufzeiten" mittelmäßig belebt, da ja fast alle mit dem Bus fahren. Außerdem gibt es auf der Brücke keinen Räum- und Streudienst. Die Brücke ist also im Winter sehr glatt, wenn es friert. Weg 2 länger, aber der komplette Weg ist beleuchtet, ist sehr belebt und ist gut gehbar. Teilweise auch Wetter geschützt, da sie hier durch einen gut beleuchteten und videoüberwachten Tunnel müssen. Müssen wir zwangsläufig den 1. Weg angeben, WEIL es der kürzere aber bei weitem nicht sichere Weg ist? Weil andere Möglichkeiten das Schülerticket bezahlt zu bekommen, haben wir nicht. Wie gesagt, das H4-Amt macht die gleichen Bedingungen.


dhana

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Hallo, bei meinem Sohn kam der Sachbearbeiter damals auch auf die Idee, das der Schulweg bis ins Nachbardorf machbar wäre - laut Google Luftlinie auch unter 4 km - aber nur eine viel befahrene Landstraße ohne Fahrrad- oder Fußgängerweg. Es würde noch einen Wanderweg geben (abseits jeder Straße, geschotterter Feldweg) - aber der wäre ca. 7 km. Da wurde dann Aufgrund der nicht vorhandenen Fußwege entschieden, das der Bus von unserem Dorf ins Nachbardorf ebenfalls gezahlt werden muss. Denke das ist Ermässenssache des Sachbearbeiters - also am Besten im persönlichen Gespräch klären. Und gute Argumente haben (wie den fehlenden Winterdienst - ich denke nicht, das man dann bei Glatteis verlangen kann, das der Weg genutzt werden muss.. aber ist meine persönliche Einschätzung, keine rechtsverbindliche Meinung). Gruß Dhana


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von dhana

Die Idee ist gut. Aber ich denke, in der Stadt hat man da nicht so gute Karten. Hinzu kommt noch, wir hätten die Kinder ja in unserem Stadtteil anmelden können, also zumindest einen. Sie gehen aber einen Stadtteil weiter, weil wir die Schule besser fanden und dort unser 2. Sohn jetzt in der Gymnasalstufe ist, die es hier nicht gibt. Man ich finde es so doof, dass nicht alle Schulkinder die Fahrkarte kostenlos bekommen.


kati1976

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Hier in der Stadt,nur der Weg zur nächstgelegenen Schule. Wer eine andere Schule wählt muss selber zahlen.


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von kati1976

na die Einzugsgebiete zum bei uns zum glück aufgehoben, werden aber gern nochmal als argument gebracht.


mf4

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Antwort auf Beitrag von kati1976

Das ist doch gar nicht immer möglich... wer neu herzieht schickt sein Kind in die Schule, in der es einen freuen Platz gibt.


keks79

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D.h., wenn die andere Schule keine Oberstufe anbietet, kann sie nicht herangezogen werden. Hier gibt es zumindest für die Grundschulen empfohlene sichere Schulwege. Ob es das für die weiterführenden Schulen auch noch gibt, weiß ich nicht. Diese Karten könnte man sonst ggf. dem Sachbearbeiter vorlegen. Zumindest versicherungsrechtlich ist nicht der kürzeste Weg relevant.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von kati1976

Und deshalb muß ich für meinen Sohn im Jahr etwa 180 Euro aus eigener Tasche draufzahlen. Ginge er auf die andere Schule, bekämen wir alles bezahlt.


mf4

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Mit dem Jobcenter hat das gar nichts zu tun. Entscheidend ist die Entfernung und ja, die kürzeste. Sonst würde die Karte jeder bekommen, wenn er das Kind über 5 Nebenstraßen schicken würde. Das JC hat nur damit zu tun, ob der Eigenanteil selbst gezahlt wird oder übernommen wird.


leaelk

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Antwort auf Beitrag von mf4

.... nicht der zur besuchten Schule. Meine Jüngste besucht ein Gymnasium in der Innenstadt. Das liegt rund 6km von zu Hause weg. Das NÄCHSTGELEGENE Gymnasium ist aber nur 2 km weg. Somit haben wir KEINEN Anspruch auf eine Fahrkartenerstattung. Blöd, aber ist so.


mf4

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Antwort auf Beitrag von leaelk

Der Schulweg gilt, in die Schule, in die das Kind geht. In welche es gehen könnte zählt nicht.


niklas2006

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Antwort auf Beitrag von leaelk

Niedersachsen: 3,95 km bis zur Grundschule auf einem inakzeptablen Fußweg - ich habe jeden Monat also rund 30 Euro für die S-Bahn bezahlt (und das Ticket galt nur für eine Zone....). Jetzt: Gymnasium, ca 50m neben der Grundschule: Fahrkarte wird gestellt, allerdings wieder nur für die 1 Zone, aber immerhin.


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von mf4

Bei uns wird das alles gerade geändert. Einzugsgebiete gibt es nicht mehr und die fahrkosten in der stadt werden jetzt erstmalig übernommen, gab es vorher gar nicht, egal wie weit weg vom heimatort. gab es eben nur für die "dorfkinder". Deshalb kann man auch einen antrag beim JC stellen, der ist extra beim verkehrsbetrieb hinterlegt, ist noch alles etwas undurchsichtig, aber es scheint wieder an uns knapp vorbeizugehen. das ist natürlich schade, da unsere kinder die fahrkarte viel nutzen und ich am überlegen war, das ticket mit bike zu bestellen, aber das wird mir dann doch zuviel.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von leaelk

Hier in Schleswig Holstein auch nicht anders. Die Kinder besuchen eine Gesamtschule 15km weit weg. Wir haben hier im Ort auch eine. Beide Gesamtschulen haben eine Oberstufe, also die Möglichkeit das Abitur machen zu können. Tja... Für uns heisst es: 60 Euro pro Kind jeden Monat. Und keine Rückerstattung. Hilft der AP jetzt allerdings auch nicht weiter. Tschuldigung!


mf4

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Hm... warum wird das überall anders gehandhabt? Hier kann jeder den Antrag stellen und er wird bewilligt, wenn der Schulweg zu lang. Eigenanteil ist 120€ den dann die Eltern zahlen oder im Falle von H4 per Antrag vom JC bezahlt wird. Dass die Kinder das Glück haben die Karte jeden Tag auch privat zu nutzen ist super für die Familien, spart hunderte € im Jahr.


leaelk

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Antwort auf Beitrag von mf4

...... darf die bezahlte Schulwegkarte NUR für den eingetragen Schulweg genutzt werden und nicht für Freizeitfahrten. Dafür gibt es keinen Eigenanteil, wenn man Anspruch auf die bezahlte Karte hat.


KKM

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Hier, NRW, werden die Kosten für den Schulweg grundsätzlich ab einer bestimmten Entfernung übernommen, ich glaube 2km zur Grundschule und 4 km zur weiterführenden Schule, 5 km zur Oberstufe... Mit den km - Angaben bin ich eher unsicher... Und zwar zur NÄCHST gelegenen Schule dieser Schulform. Finde ich auch ok, gesetzt den Fall, ich wohne am Bahnhof und habe ideale Zugverbindungen mit dem ICE, dann kann ich mein Kind doch nicht 200km entfernt auf Kosten der Allgemeinheit zur Schule schicken.... Hier in den Städten darf man lediglich zur SCHULE fahren, keinerlei Freizeitfahrten. In der Nachbarstadt muss man "freiwillig" etwas zuzahlen, dann darf das Kind auch in der Freizeit und in den Ferien fahren.


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Wie es dort ist, davon habe ich keinen Schimmer. Aber irgendwie hielt es auch keiner für nötig nachzufragen. Amüsiert mich ein wenig.


kati1976

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

Sie lebt MV und da ist es momentan alles nichts halbes und nichts ganzen mit den Fahrtkosten. Die sind dabei was zu ändern.


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von kati1976

...ihr nützen nur die Angaben der anderen Bundesländer nix. (Wer wohnt denn dann in Bayern... *grübel*) Aber ich entschuldige mich, dass ich mit dem Bundesland falsch lag!


kati1976

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

Ich weiß nur das sie in MV lebt weil ich auch aus MV bin.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

.


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

kein problem. das kann ja mal passieren.


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von kati1976

ja, das stimmt. aber die 2 km grundschulentfernung und 4 km weiterführende schule stehen schon fest.