glückskinder
Unser Sohn geht auf eine private Fachoberschule. Wird nicht zum Abitur zugelassen. Kann ich ihn abmelden, wenn er 18 ist? Er will gerne bis zum Beginn der Lehre arbeiten gehen. Er hat damit ja auch dann seine Berufschulpflicht erfüllt. Schulleitung verweigert dies. Ginge nicht.
Bis 18 jahre ist man schulpflichtig danach ist es völlig egal auch wenn man keinen abschluß gemacht hat kann man mit 18 aus der schule raus.
Bis 18 Jahre ist man Schulpflichtig?
Was steht denn im Vertrag? Da es eine private ist habt ihr so was sicher
das ist Unterschiedlich schau mal hier http://www.bildungsxperten.net/wissen/das-schulsystem-in-deutschland-funktionen-und-aufgaben/
Dazu steht nichts. Er hat mir gesagt, dass dies nicht ginge, weil es eine Ganztagsschule wäre, was ja Quatsch ist.
Sprich mit wem aus der Schulleitung, dafür werden die bezahlt.
mit der Schulleitung gesprochen
Hallo, bin mir nicht sicher - aber kommt vermutlich auf das Bundesland mit an. Da wird es auch zur Schulpflicht unterschiedliche Regelungen geben. Und du schreibst, das dein Sohn eine private Schule besucht - dann wird der Vertrag zum Schulbesuch gelten. Kann durchaus sein, das dieser Vertrag keine Kündigung innerhalb des Schuljahres zulässt. Also mal das Kleingedruckte durchstöbern... Gruß Dhana
Ich will den Vertrag nicht kündigen. Den muss ich ja eh bezahlen. Ich will ihn abmelden, damit er arbeiten gehen kann. Das kann er nur, wenn er nicht mehr den Schülerstatus hat.
Ich weiß von 10 Schuljahren. Aber hier geht es bei einer privaten FO wohl eher um die Monatsbeiträge / Vertrag. Wegbleiben geht sicher, aber zahlungsfrei abmelden eher nicht.
Abgesehen davon muss bei euch im Vertrag doch stehen wie bzw wann ihr kündigen könnt. Ich vermute fast mal das es nur zum Schuljahr - Ende möglich ist
Ja, hat er.
Wenn er die erfüllt hat dann schau mal in den Vertrag. Ich kann mir vorstellen, das die zwischendurch keine Kündigungen zulassen, da denen dann das Geld fehlt;-) Ich denke da liegt der Knackpunkt...
Geld bezahlen wir trotzdem. Er soll bloß die Zeit nicht vergammeln, sondern arbeiten gehen. Die anderen haben ja Prüfungen.
Warum kann er denn nur arbeiten wenn er den Status "Schüler" nicht mehr hat? Verliert er den Status nicht automatisch wenn er einen sv-pflichtigen Job annimmt?
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Hi, ich arbeite an einer privaten FOS. In unserem Bundesland ist man bis 18 berufsschulpflichtig. Die Schule kann m.E. deinem Sohn nicht verweigern, das Ausbildungsverhältnis aufzulösen. Natürlich muss er ggf. Kündigungsfristen einhalten und entsprechend noch so lange Schulgeld zahlen. Lest doch mal den Vertrag durch. Bei uns wäre es so, dass es in Klasse 12 kurz vor den Prüfungen keinen Sinn macht, noch zu kündigen. Man zahlt, bis im Sommer der Vertrag ausläuft. Würde man das Schuljahr wiederholen wollen, müsste man mit der Schulleitung die entsprechende Vereinbarung treffen. Ich kann mir gar nicht so recht vorstellen, dass dein Sohn noch für ein Wiederholungsjahr "geknebelt" sein soll. Wiederholen kann er ja eh nur einmal. LG Zweizahn