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Schule beenden

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glückskinder

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Unser Sohn geht auf eine private Fachoberschule. Wird nicht zum Abitur zugelassen. Kann ich ihn abmelden, wenn er 18 ist? Er will gerne bis zum Beginn der Lehre arbeiten gehen. Er hat damit ja auch dann seine Berufschulpflicht erfüllt. Schulleitung verweigert dies. Ginge nicht.


sinchen71

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Antwort auf Beitrag von glückskinder

Bis 18 jahre ist man schulpflichtig danach ist es völlig egal auch wenn man keinen abschluß gemacht hat kann man mit 18 aus der schule raus.


kati1976

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Antwort auf Beitrag von sinchen71

Bis 18 Jahre ist man Schulpflichtig?


Narni@

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Antwort auf Beitrag von glückskinder

Was steht denn im Vertrag? Da es eine private ist habt ihr so was sicher


linghoppe.

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Antwort auf Beitrag von Narni@

das ist Unterschiedlich schau mal hier http://www.bildungsxperten.net/wissen/das-schulsystem-in-deutschland-funktionen-und-aufgaben/


glückskinder

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Antwort auf Beitrag von Narni@

Dazu steht nichts. Er hat mir gesagt, dass dies nicht ginge, weil es eine Ganztagsschule wäre, was ja Quatsch ist.


LuisHasen

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Antwort auf Beitrag von glückskinder

Sprich mit wem aus der Schulleitung, dafür werden die bezahlt.


linghoppe.

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Antwort auf Beitrag von LuisHasen

mit der Schulleitung gesprochen


dhana

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Antwort auf Beitrag von LuisHasen

Hallo, bin mir nicht sicher - aber kommt vermutlich auf das Bundesland mit an. Da wird es auch zur Schulpflicht unterschiedliche Regelungen geben. Und du schreibst, das dein Sohn eine private Schule besucht - dann wird der Vertrag zum Schulbesuch gelten. Kann durchaus sein, das dieser Vertrag keine Kündigung innerhalb des Schuljahres zulässt. Also mal das Kleingedruckte durchstöbern... Gruß Dhana


glückskinder

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Antwort auf Beitrag von dhana

Ich will den Vertrag nicht kündigen. Den muss ich ja eh bezahlen. Ich will ihn abmelden, damit er arbeiten gehen kann. Das kann er nur, wenn er nicht mehr den Schülerstatus hat.


Nicole_Meyer

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Antwort auf Beitrag von glückskinder

Ich weiß von 10 Schuljahren. Aber hier geht es bei einer privaten FO wohl eher um die Monatsbeiträge / Vertrag. Wegbleiben geht sicher, aber zahlungsfrei abmelden eher nicht.


wesermami

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Antwort auf Beitrag von glückskinder

Abgesehen davon muss bei euch im Vertrag doch stehen wie bzw wann ihr kündigen könnt. Ich vermute fast mal das es nur zum Schuljahr - Ende möglich ist


wesermami

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Antwort auf Beitrag von wesermami

Wenn er die erfüllt hat dann schau mal in den Vertrag. Ich kann mir vorstellen, das die zwischendurch keine Kündigungen zulassen, da denen dann das Geld fehlt;-) Ich denke da liegt der Knackpunkt...


glückskinder

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Antwort auf Beitrag von wesermami

Geld bezahlen wir trotzdem. Er soll bloß die Zeit nicht vergammeln, sondern arbeiten gehen. Die anderen haben ja Prüfungen.


chrissicat

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Antwort auf Beitrag von glückskinder

Warum kann er denn nur arbeiten wenn er den Status "Schüler" nicht mehr hat? Verliert er den Status nicht automatisch wenn er einen sv-pflichtigen Job annimmt?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von wesermami

Hi, ich arbeite an einer privaten FOS. In unserem Bundesland ist man bis 18 berufsschulpflichtig. Die Schule kann m.E. deinem Sohn nicht verweigern, das Ausbildungsverhältnis aufzulösen. Natürlich muss er ggf. Kündigungsfristen einhalten und entsprechend noch so lange Schulgeld zahlen. Lest doch mal den Vertrag durch. Bei uns wäre es so, dass es in Klasse 12 kurz vor den Prüfungen keinen Sinn macht, noch zu kündigen. Man zahlt, bis im Sommer der Vertrag ausläuft. Würde man das Schuljahr wiederholen wollen, müsste man mit der Schulleitung die entsprechende Vereinbarung treffen. Ich kann mir gar nicht so recht vorstellen, dass dein Sohn noch für ein Wiederholungsjahr "geknebelt" sein soll. Wiederholen kann er ja eh nur einmal. LG Zweizahn