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Schulden- wichtige Frage

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Schulden- wichtige Frage

Mitglied inaktiv

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Hallo... ich hab mal eine wichtige Frage.... eine Kollegin hat ihrem Kollegen Geld geborgt, weil es ihm finanziell schlecht ging. Jeden Monat hat sie Geldbeträge auf das gemeinsame Geschäftskonto eingezahlt (Betreff: Bürobedarf). Der Kollege hat sich dieses Geld dann in ihrem Wissen auf sein privates Konto gebucht. Nun sind diese Zwei nicht mehr miteinander befreundet und diese Kollegin fordert nun das Geld zurück. Hat sie rechlich irgendeine Möglichkeit das Geld einzuklagen? Es existiert kein Schriftstück bzgl der Schulden, nur diese Einzahlungen von ihr und seine Umbuchungen. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.


aum

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Kann sie nicht den Kollegen drauf ansprechen oder will der von nix mehr wissen?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von aum

er will es natürlich nicht zurück zahlen und keinen von ihr angeforderten Schuldschein unterschreiben.


Caiss

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ich denke ohne richtiges Schriftstück mit Unterschriften drauf das es ein *Kredit* *Dahrlehn* etc war wird sie wohl kaum eine Chance haben geht es um eine große Summe ?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Caiss

8000 euro glaub ich. War auch meine Vermutung, das sie ohne Schriftstück nichts unternehmen kann.


aum

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Antwort auf Beitrag von Caiss

Wenn es um eine grosse Summe geht lohnt es sich vielleicht einen Anwalt einzuschalten...


Caiss

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aber ganz schön dumm so eine große Summe ohne Schriftstück zu verleihen ...


medamu

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Ich würde fast sagen da hat sie Pech. Bürobedarf, tja das deutet nicht auf ein Darlehen hin. Also kann sie nicht klagen.


aum

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Antwort auf Beitrag von medamu

Ich denke schon dass sie klagen kann. Er muss nachweisen für was er die Summen abgebucht hat. Soll = Haben


medamu

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Antwort auf Beitrag von aum

Die Frage ist doch wer ist in der Bringschuld. Meienr Meinung nach der, der fordert. Und das ist Sie. Sie kann aber nicht nachweisen das es ein Darlehen war. Und das andere Konto ist ein GEMEINSAMES Geschäftskonto, ich glaub nicht das er da irgendwas nachweisen muss. Aber ich kann mich auch irren. Bei 8000 Euro ist natürlich ein Beratungsgespräch beim Anwalt angebracht.


aum

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Antwort auf Beitrag von medamu

Was hat er denn angegeben bei seinen Abbuchungen? Das muss doch bei der Bilanz als Soll vermerkt sein.....


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von aum

nein. Er hat nichts bei den Buchungen angegeben. Es war doch kein Geschäftskonto, sondern ein gemeinsames Konto. Die beiden haben keine Firma zusammen. Sie arbeiten lediglich als Selbständige in einem Büro zusammen.


Axolotl

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wenn garnichts geht dann würde ich ihn anzeigen das er sich das Geld entwendet hat was sie für Bürobedarf eingezahlt hat.


Teufel89

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sie muss eine rechnung erstellen und es anmahnen (am besten, gleich einen anwalt dafür beauftragen, dann funktionierts eher) wenn 2 (oder drei???) mahnungen vorüber sind kann sie einen mahnbescheid erlassen. und dann kann sie es über gerichtsvollzieher etc pp einfordern (eine derartige sit. läuft hier auch schon ....)


susa31

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Antwort auf Beitrag von Teufel89

Sie muss im Fall des Widerspruchs auf den Mahnbescheid durch ihn die Forderung begründen und BEWEISEN. Das wird schwierig.


Teufel89

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Antwort auf Beitrag von susa31

wieso schwierig? sie hat es ihm überwiesen, besser kanns gar nicht laufen. da sie das geld weder bar zurück erhalten hat (quittung???) noch auf ihrem konto aufgetaucht ist, schuldet er ihr das geld noch. welcher betreff ist mal dahingestellt.


susa31

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Antwort auf Beitrag von Teufel89

Kommt ja darauf an, was er vorträgt, warum er das Geld abgehoben hat. Kann ja alles mögliche sein.