Heidschnucke
Hi, unsere Eigentümergemeinschaft hat einen Winterdienst beauftragt, dieser ist sehr unzuverlässig und war die Tage noch gar nicht da. Wer haftet wenn jemand vor meiner Tür ausrutscht? Das ist Gemeinschaftsfläche, die besagter Winterdienst eigentlich vom Schnee befreien sollte. Er wurde schon mehrmals angemahnt, taucht aber auf, wie er will. Vertraglich muß er morgens um 8 geräumt haben und dann nach Bedarf. LG
Wenn es Vertraglich ist und er seiner Pflicht nicht nachkommt ... normalerweise der Räumdienst. Aber ohne Gewähr!
um auf der sicheren Seite zu sein selber räumen ... Vertrag kündigen nichts zahlen und einen neuen Dienst sich suchen ... und auf Schadenersatz verklagen wenn jemand sich hinlegt ...
Wenn der Vertrag korrekt ist, dann der Räumdienst, der die Aufgabe übertragen bekommen hat. ich würde aber wegen Dringlichkeit eine Eigentümerversammlung einberufen und das sehr schnell neu regeln, das heißt, den Vertrag kündigen und einen zuverlässigeren Winterdienst suchen.
na kommen wann er will geht nicht grade bei dem schnee der grade runter klommt ,würde selber bissl schieben gehen
Ich würde auch selber räumen Aufschreiben wann er da war und wann nicht und nur soviel zahlen wie geleistet wurde
Die, die fürs Räumen verantwortlich sind- die Eigentümer. Wenn der winterdienst unzuverlässig ist, und ihr wisst das, nennt man das Auswahlverschulden.
Mein Mann wird nach Bedarf gerufen bzw. muss hin und wieder auch selbst einschätzen ob er raus muss oder nicht. Seine Firma müsste haften, wenn mein Mann nicht geräumt hat und sich jemand hinlegt.
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